Ratifizierung abgeschlossen

Laut Auskunft der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen sind inzwischen alle Ratifizierungsurkunden zum neuen Staatsvertrag der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) eingegangen. Das bedeutet, dass der Staatsvertrag wie geplant zum 01.12.2019 in Kraft treten kann. Dieser legt u.a. fest, in welcher Form die Stiftung für Hochschulzulassung für wen tätig ist und nach welchem Quotenmodell die Vergabe von bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt. Gemeinsam mit der Vergabeverordnung der Stiftung liefert der Staatsvertrag eine der Grundsäulen des Handelns der SfH – und die rechtzeitige Ratifizierung durch die 16 Bundesländer ist somit die Voraussetzung für die aktuell etablierte Reform des Bewerbungsprozesses. Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie auf der Download-Seite von Hochschulstart und über folgenden Direktlink: hochschulstart.de/fileadmin/downloads/gesetze/StV_2019.pdf.

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