Die Corona-Pandemie sorgt weiterhin für terminliche Veränderungen im Bildungsbereich. Einige Bundesländer verschieben auch in diesem Jahr die Abiturprüfungen nach hinten, so dass die Ergebnisse der Abiturprüfungen erst Mitte/Ende Juli feststehen werden.
Auf Bitte der Kultusministerkonferenz (KMK) passt die Stiftung für Hochschulzulassung – Hochschulstart – die Zeitplanung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) zum Wintersemester 2021/2022 an. Die Verschiebung hat vor allem Auswirkung auf das Ende der Bewerbungsfrist und betrifft alle am DoSV teilnehmenden Studienangebote, sowohl bundesweit zulassungsbeschränkte (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) als auch örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge.
Wichtiger Hinweis für Alt-Abiturienten:
Bewerberinnen und Bewerber, die sich für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang des Zentralen Verfahrens (ZV) interessieren und ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar 2021 erworben haben, müssen weiterhin den 31. Mai 2021 als Alt-Abiturientenfrist (Ausschlussfrist) beachten.
Folgender modifizierter Zeitplan findet Anwendung:
Datum | Phase |
15.04.2021 | START der Bewerbungsphase |
31.05.2021
| Alt-Abiturienten (ZV) |
15.06.2021
| Alt-Abiturienten (ZV) |
31.07.2021 | ENDE der Bewerbungsphase |
01.08. – 10.09.2021 | Koordinierungsphase |
05.08.2021 | Neu-Abiturienten (ZV) Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist) |
10.09. – 30.09.2021 | Koordiniertes Nachrücken |