Verfahren ZV

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  • Wo finde ich auf das aktuelle Vergabeverfahren bezogene Informationen für die Studiengänge Medizin & Co?

    Umfangreiche Hilfestellungen zur Bewerbung auf Studiengänge des Zentralen Verfahrens (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) finden Sie in unseren „Ergänzenden Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge“ und den Auswahlkriterien-Übersichten in der AdH- und ZEQ-Quote, die Ihnen als E-Paper im Downloadbereich zur Verfügung stehen. Diese werden zu jedem Vergabeverfahren aktualisiert.

    Informationen zum eigentlichen Ablauf und den Regeln des Koordinierungsverfahrens, etwa zum wichtigen Themenkomplex (Binnen-)Priorisierung und zur Koordinierung, sind auf der Homepage unter den chronologisch platzierten Hauptbereichen (1. Informieren & Planen, 2. Bewerben & Beobachten, 3. Ergebnisse & Entscheidungen) hinterlegt.

  • Darf ich mich nur auf einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben?

    Seit dem Sommersemester 2020 werden zusätzlich die Studienplätze für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert. Im DoSV können Sie sich gleichzeitig auf mehrere bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge und grundständige DoSV-Studiengänge bewerben. Maximal zwölf Bewerbungen können am Verfahren teilnehmen. Alle Bewerbungen für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang zählen dabei jeweils als nur eine Bewerbung. Sie können somit alle Universitäten, die diesen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang anbieten, auswählen.

  • Wie stehen meine Chancen einen Studienplatz im zentralen Vergabeverfahren zu erhalten?

    Pauschalaussagen sind nicht möglich. Hochschulstart kann keine individuellen Prognosen abgeben und führt auch keine Chancenberechnungen durch.
    Da die Konkurrenzsituation unter den Bewerbenden immer erst nach der Prüfung aller aktuellen Zulassungsanträge ausgewertet werden kann, ist Hochschulstart nicht in der Lage, vorab Aussagen zu Ihren individuellen Zulassungschancen zu treffen.
    Zur Orientierung können Sie neben den geltenden AdH- (Auswahlverfahren der Hochschulen) und ZEQ- (Zusätzliche Eignungsquote) Kriterien die Auswahlgrenzen aller drei Hauptquoten der für Sie relevanten Hochschulen aus den abgeschlossenen Vergabeverfahren heranziehen. Beachten Sie dabei im Sinne der Vergleichbarkeit bitte, ob die Kriterien und deren Gewichtung unverändert geblieben sind.

    Für Human- und Zahnmedizin gilt:
    Weitere Orientierung bieten zwei neue Tools, auf die wir auf unserer Homepage verlinken, der Medi-Ranger und der Denti-Ranger. Mit den beiden Tools können vergangene Auswahlgrenzen der drei Hauptquoten (Abiturbestenquote, ZEQ, AdH) der Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin nachvollzogen und verglichen werden. So können Sie annäherungsweise abschätzen, ob Sie mit denen von Ihnen bisher erbrachten Leistungen in einem früheren Vergabeverfahren ein Zulassungsangebot erhalten hätten. Für die übrigen zwei ZV-Studiengänge kann das Tool aktuell hingegen nicht verwendet werden. Bitte beachten Sie: Bei den Anwendungen Medi-Ranger und Denti-Ranger handelt es sich nicht um Berechnungssysteme von Hochschulstart, sondern um einen Service des Studierendenauswahl-Verbunds (stav). Insofern übernimmt Hochschulstart auch keine Gewähr für die über diese Tools generierten Werte.

  • Was kann ich tun, um meine Chancen zu erhöhen?

    Sie sollten prüfen, ob Sie an Studieneignungstests teilnehmen können, die von diversen Hochschulen berücksichtigt werden. Dies erfordert allerdings in der Regel eine frühzeitige Anmeldung. In der AdH-Quote müssen die Hochschulen in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin einen fachspezifischen Studieneignungstest zwingend als Kriterium berücksichtigen, und auch in der ZEQ-Quote ist es bei den drei genannten Studiengängen gängige Praxis, einen Studieneignungstest als Auswahlkriterium zu hinterlegen. Als Studieneignungstest kommen aktuell insbesondere der TMS, der HAM-Nat und der PhaST (für den Studiengang Pharmazie) in Frage.

    Ab 2022 kommt es zu Neuerungen bei der TMS-Durchführung: Es wird künftig pro Jahr zwei TMS-Durchgänge geben; außerdem ist eine einmalige Wiederholung des TMS in Zukunft möglich. Details können der TMS-Webseite entnommen werden: www.tms-info.org.

    Darüber hinaus kommen z.B. die Absolvierung eines mindestens 11-monatigen Dienstes in einem fachlich-einschlägigen Bereich oder einer für den gewünschten Studiengang anerkannten Berufsausbildung in Betracht. Zum Nachweis bzw. zur Beurteilung der fachlichen Einschlägigkeit sollten die relevanten Tätigkeiten, die Sie während eines Dienstes oder einer ehrenamtlichen Arbeit (mind. zwei Jahre) ausgeübt haben, vollständig und gut verständlich aufgelistet werden. Ein Musterformular finden Sie am Ende unserer Ergänzenden Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge.

    Welche Hochschule welche Auswahlkriterien heranzieht und wie stark sie diese gewichtet, können Sie in unseren Übersichten zu den AdH- und ZEQ-Auswahlkriterien nachvollziehen.

  • Wie kann ich ausrechnen, wie viele Punkte ich an den einzelnen Hochschulen für mein TMS-Ergebnis erhalte?

    Zunächst stellen Sie in der AdH- und ZEQ-Kriterienübersicht fest, wie viele Punkte die jeweilige Hochschule maximal für den TMS vergibt. Die Formel zur anschließenden Berechnung Ihrer individuellen Punktzahl finden Sie hier.

  • Wie stelle ich einen Härtefallantrag?

    Der Härtefallantrag wird im Rahmen der Online-Bewerbung über AntOn gestellt. Die entsprechenden Nachweise müssen postalisch an Hochschulstart gesendet werden. Ein bestimmtes Formblatt für den Härtefallantrag gibt es nicht. Alles Wissenswerte rund um den Härtefallantrag finden Sie in den Ergänzenden Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge in unserem Downloadbereich.

  • Ich bin an einen Studienort gebunden. Kann ich deswegen einen Härtefallantrag stellen?

    Die Möglichkeit, einen Ortsantrag zu stellen, entfällt und kann auch nicht auf den Härtefallantrag übertragen werden. Bei der Zulassung an Ihrer Wunschhochschule kommt es nun auf Ihre persönliche Priorisierung Ihrer Bewerbungen an.

  • Entstehen für mich Nachteile, wenn mein Härtefallantrag oder mein Antrag auf Nachteilsausgleich abgelehnt wird?

    Es entstehen Ihnen keine Nachteile. Auch bei einer Ablehnung des Härtefallantrags oder des Antrags auf Nachteilsausgleich nimmt die Bewerbung als solche regulär an der Studienplatzvergabe teil, sofern nicht sonstige Ausschlussgründe vorliegen. Daher ist es auch nicht erforderlich, die genannten Sonderanträge nachträglich zurückzuziehen, falls sie irrtümlich gestellt wurden.


Bewerbung ZV

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  • Wo finde ich das Bewerbungsportal AntOn für die medizinischen Studiengänge?

    Sie müssen sich zunächst im DoSV-Bewerbungsportal registrieren und dort einloggen. Über die Startseite gelangen Sie direkt zum Portal. Lassen Sie sich über die Suche zu den Studienangeboten Ihren gewünschten Studiengang anzeigen und wählen die entsprechende Hochschule aus. In den Detailinformationen zum Studienangebot finden Sie am Seitenende den Link zum AntOn-Portal, über das Sie innerhalb des Bewerbungszeitraums (Terminübersicht) Bewerbungen für alle bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) abgeben können.

    Alternativ können Sie innerhalb des DoSV-Bewerbungsportals auch den Bereich „Meine Daten“ / „Feste Bewerbungsbestandteile“ ansteuern. Wenn Sie dort bis in den Bereich „Bewerberangaben zentrales Verfahren“ herunterscrollen, finden Sie zu Beginn dieses Abschnitts ebenfalls den Link zum AntOn-Portal.

  • Können die Hochschulen derzeit für das AdH oder die ZEQ Ortspräferenzen vorgeben, die bei der Antragsstellung zwingend beachtet werden müssen?

    Es gibt keinerlei Vorgaben bei den Ortspräferenzen seitens der Hochschulen. Auch gibt es bei den ZV-Studiengängen keine Begrenzung in der Anzahl der zu nennenden Studienorte. Konkret bedeutet dies: Wenn Sie sich z.B. auf den Studiengang Humanmedizin bewerben möchten, können Sie alle Studienorte, die Humanmedizin anbieten in Ihrer persönlichen Wunschreihenfolge nennen. Die gesamte Bewerbung auf Humanmedizin mit allen Studienorten zählt trotzdem nur als eine abgegebene DoSV-Bewerbung.

  • Wo finde ich das Zulassungsantragsformular zum Ausdrucken? Kann ich das Antragsformular für meine ZV-Bewerbung auch später noch ausdrucken?

    Nachdem Sie die Online-Bewerbung über das AntOn-Portal übermittelt haben, finden Sie im Anschluss das Antragsformular als ausdruckbares PDF-Dokument vor. Es ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, das Antragsformular über das AntOn-Portal erneut aufzurufen und ggf. auszudrucken. In das AntOn-Portal gelangen Sie auch nach Abgabe der Online-Bewerbung bis zum Beginn der Koordinierungsphase jederzeit über den Bereich „Meine Daten – Feste Bewerbungsbestandteile – Bewerberangaben Zentrales Verfahren“ in Ihrem DoSV-Benutzerkonto

  • Wo kann ich bei Bedarf meine persönlichen Daten ändern?

    Dies ist ausschließlich in Ihrem DoSV-Benutzerkonto möglich. Loggen Sie sich dazu in Ihr Benutzerkonto ein und klicken in der Menüleiste auf „Meine Daten -> Persönliche Daten“. In der Übersicht Ihrer persönlichen Daten finden Sie im unteren linken Bereich ein Bearbeitungssymbol. Wenn Sie dieses anklicken, erhalten Sie die Möglichkeit, Angaben wie etwa zu Ihrer Anschrift, Ihren Kontaktdaten etc. zu ändern bzw. zu ergänzen.

  • Wo finde ich Angaben zu meinen Bewerbungsbestandteilen und ggf. Fehlerhinweise?

    Sie finden Ihre Bewerbungsbestandteile sowie Informationen zu fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen im DoSV-Bewerbungsportal unter der Rubrik "Meine Daten"/"Feste Bewerbungsbestandteile".

  • Wie gehe ich vor, wenn ich nach der elektronischen Übermittlung bzw. dem postalischen Versand des Zulassungsantrags noch Änderungen oder Ergänzungen vornehmen möchte?

    Nachdem Sie den Zulassungsantrag online übermittelt haben, können Sie die meisten Ihrer schon eingetragenen Angaben wie z.B. Ihre Zeugnisdaten oder frühere Studienzeiten online nicht mehr ändern. Notieren Sie in diesem Fall bitte handschriftlich auf Ihrem ausgedruckten Zulassungsantrag, welche Angaben einer Korrektur bedürfen bzw. was Sie ergänzen möchten. Wir passen Ihren Datensatz dann bei der Bearbeitung Ihres Antrags entsprechend an.

    Neue Angaben (bspw. Berufsausbildung oder TMS-Ergebnis) können Sie Ihrem Antrag selbst online hinzufügen, indem Sie über den Online-Bewerbungsweg erneut AntOn aufrufen. Beachten Sie bitte die Fristen. Sollten Sie Ihren Zulassungsantrag bereits postalisch abgeschickt haben und/oder Fragen zu Ergänzungen bei AntOn haben, können Sie Kontakt mit der für Sie zuständigen Prüfgruppe aufnehmen. Nennen Sie dabei bitte Ihre BID, Ihre Registriernummer oder Ihre AntOn-ID.

  • Wo und ab wann kann ich den Prozentrang meiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB) einsehen?

    Sie finden den für das laufende Vergabeverfahren geltenden Prozentrang Ihrer HZB ca. ab dem 28. Januar (zu einem Sommersemester) bzw. ca. ab dem 28. Juli (zu einem Wintersemester) im DoSV-Bewerbungsportal (Bereich „Meine Daten“/„Feste Bewerbungsbestandteile“/“Bewerberangaben Zentrales Verfahren“/“Erweiterte Angaben zur HZB“).

  • Kann ich in jedem Fall am koordinierten Nachrücken für Studiengänge des ZV teilnehmen?

    Nein. Sobald Sie im laufenden Vergabeverfahren eine Zulassung erhalten haben, ist die Teilnahme am koordinierten Nachrücken nicht mehr möglich; auch nicht für Studienangebote, die Sie höher priorisiert haben als das Zugelassene. Der Teilnahmewunsch für das koordinierte Nachrücken kann zudem nur für die Studienangebote erfolgen, die Sie auch in der ursprünglichen Bewerbung genannt hatten. Neue ZV-Studienangebote dürfen nicht mehr hinzugefügt werden.

  • Ist mein Zulassungsantrag automatisch für weitere Vergabeverfahren gültig, falls ich abgelehnt werden sollte?

    Nein, Sie müssen zu jedem neuen Vergabeverfahren auch eine neue Bewerbung bzw. neue Bewerbungen abgeben, und das unterschriebene Antragsformular und ggf. weitere schriftliche Unterlagen fristgerecht postalisch einreichen.


Termine

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  • Welche Termine habe ich im aktuellen Vergabeverfahren zu beachten?

    Alle Termine und Fristen, die für Sie im Vergabeverfahren relevant sind, finden Sie in der Terminübersicht.

    Wichtig: Für Alt- und Neu-Abiturient*innen gelten bei einer Bewerbung zu einem Wintersemester unterschiedliche Bewerbungs- und Nachreichfristen.

    Hochschulstart weist an dieser Stelle zudem noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Bewerbungs- und Nachreichfristen um gesetzliche Ausschlussfristen handelt. Eine kurze Erklärung zur Ausschlussfrist findet sich unterhalb der Terminübersicht.


Unterlagen

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  • Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Es kommt darauf an, welche Bewerbungsbestandteile Sie bei der Online-Bewerbung angegeben bzw. eingetragen haben. Zwingend eingereicht werden muss das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular und als Neubewerberin bzw. Neubewerber eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

    Haben Sie bei Antragsstellung angegeben, dass Sie z.B. eine fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben, muss deren Abschluss durch Einsendung eines entsprechenden Belegs ebenfalls nachgewiesen werden (bspw. durch eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde). Weitere Informationen rund um die benötigten Unterlagen und deren formalen Anforderungen für die Studiengänge des ZV finden Sie unter Unterlagen. Im Speziellen im Bereich der Sonderanträge (Nachteilsausgleiche) oder der Sonderquoten (Härtefall, Zweitstudium) kann es erforderlich sein, umfangreiche schriftliche Belege einzureichen. Näheres dazu finden Sie in den Ergänzenden Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge im Downloadbereich von Hochschulstart.

    Wichtig: Auf Ihrem Antragsformular wird abschließend aufgelistet, welche Angaben Sie schriftlich belegen müssen.

    Bitte beachten Sie für ZV-Bewerbungen: Laden Sie bitte keine Unterlagen im DoSV- Bewerbungsportal hoch. Hochschulstart akzeptiert ausschließlich frist- und formgerecht postalisch eingereichte Unterlagen.

  • Kann ich meine Unterlagen auch elektronisch an Hochschulstart senden?

    Nein. Unterlagen müssen bei einer Bewerbung für Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie grundsätzlich per Post an Hochschulstart versandt werden und können nicht elektronisch übermittelt werden. Hinweise zur Form der zu übersendenden Unterlagen finden Sie hier.

  • Welche Adresse verwende ich für meine Postsendungen an Hochschulstart?

    Senden Sie bitte Ihre Post an

    Hochschulstart

    44128 Dortmund

    oder

    Hochschulstart

    Sonnenstr. 171

    44137 Dortmund

  • Muss das Papierantragsformular von mir original unterschrieben werden?

    Ihre Originalunterschrift auf dem Antragsformular ist zwingend erforderlich. Eine eingescannte Unterschrift genügt nicht. In einem Ausnahmefall können Sie sich alĺerdings bei der Antragstellung vertreten lassen.

  • Was muss ich bei einer Namensänderung beachten?

    Falls einer oder mehrere der von Ihnen eingereichten Nachweise (Hochschulzugangsberechtigung, Berufsurkunde etc.) auf einen anderen Namen, als der auf dem Antragsformular vermerkte Name, ausgestellt sind, müssen Sie die Namensänderung nachweisen. Reichen Sie hierzu, zusammen mit allen anderen Unterlagen, z.B. eine amtlich beglaubigte Kopie der Eheurkunde postalisch ein.

  • Wie kann ich mich bei der Hochschulstart-Bewerbung vertreten lassen?

    In diesem Fall kommen die Ausstellung einer formlosen Vollmacht oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Vertreters in Betracht. Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Welche formalen Voraussetzungen gelten für bei Hochschulstart einzureichende Kopien?

    Sämtliche Kopien müssen in amtlich beglaubigter Form vorgelegt werden.


Beruf

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  • Welche Berufsausbildungen bzw. Berufstätigkeiten können anerkannt werden?

    Es können ausschließlich die in der geltenden Vergabeverordnung enthaltenen Ausbildungen und Tätigkeiten berücksichtigt werden. Somit fällt beispielsweise der Rettungssanitäter nicht darunter. Weitere Informationen finden Sie in den Auswahlkriterien für AdH und ZEQ.

  • Können im Ausland erworbene Ausbildungen eingebracht werden?

    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Ausländische Berufsausbildungen können dann anerkannt werden, wenn sie von der dafür zuständigen deutschen Stelle als einer deutschen Ausbildung gleichwertig anerkannt wurden. Informationen, unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Berufsausbildung als gleichwertig anerkannt werden kann, stehen im Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/ zur Verfügung.

  • Bis wann muss eine Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit abgeschlossen und nachgewiesen sein und wie sollte der Tätigkeitsnachweis aussehen?

    Stichtag für das Erreichen der 12-monatigen Mindestdauer einer Berufstätigkeit ist zu einem Sommersemester der 31. Januar, zu einem Wintersemester der 31. Juli des Jahres. Die Nachweise zu Ausbildung oder Tätigkeit müssen postalisch spätestens bis bis 20. Januar bzw. 20. Juli des Jahres bei Hochschulstart eingehen (Ausschlussfristen). Eine Mustertätigkeitsbescheinigung finden Sie hier.


Dienst

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  • Was habe ich zu beachten, wenn ich Dienste bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten für die AdH- bzw. ZEQ-Quote nachweisen will?

    Aus den Belegen muss hervorgehen, dass Sie in einem fachlich einschlägigen Bereich eingesetzt waren. Hilfreich wäre es diesbezüglich, wenn Sie uns eine genaue Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung stellen würden. Stichtag für das Erreichen der jeweils geforderten Mindestdauer ist zu einem Sommersemester der 31. Januar, zu einem Wintersemester der 31. Juli des Jahres. Die Nachweise müssen postalisch spätestens bis 20. Januar bzw. 20. Juli des Jahres bei Hochschulstart eingehen (Ausschlussfristen). Eine Musterbescheinigung finden Sie hier.

  • Wie mache ich die erneute Auswahl nach einem Dienst (Vorwegzulassung) geltend?

    Sie werden im AntOn durch die verschiedenen Reiter geleitet. Im Bereich "Studiengänge" geben Sie zunächst den gewünschten Studiengang und anschließend die in Frage kommenden Orte an. Rechts neben den Orten finden Sie die Überschrift "Vorwegzulassung". Dort können Sie den entsprechenden Studienort markieren und somit den Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst anmelden. Postalisch reichen Sie anschließend bitte eine amtlich beglaubigte Kopie oder eine Originalbescheinigung über die Ableistung Ihres Dienstes sowie eine einfache Kopie des Zulassungsbescheides ein.

  • Muss der Dienstnachweis nach der Beendigung der Maßnahme ausgestellt worden sein?

    Nein, Sie können sich auch vor dem Dienstende eine Bescheinigung mit Angabe des voraussichtlichen Dienstendes ausstellen lassen. Eine Musterbescheinigung finden Sie hier.

  • Kann ich parallel für mehr als einen Dienst Punkte im AdH- bzw. ZEQ-Verfahren erhalten?

    Nein. Auch wenn Sie z.B. sowohl ein einjähriges freiwilliges soziales Jahr als auch einen zweijährigen Dienst bei einer zugelassenen Organisation – jeweils im fachlich einschlägigen Bereich – absolviert haben sollten, können Sie nur für einen der beiden Dienste Punkte erhalten.


Härtefall

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  • Wie stelle ich einen Härtefallantrag?

    Der Härtefallantrag wird im Rahmen der Online-Bewerbung über AntOn gestellt. Die entsprechenden Nachweise müssen postalisch an Hochschulstart gesendet werden. Ein bestimmtes Formblatt für den Härtefallantrag gibt es nicht. Alles Wissenswerte rund um den Härtefallantrag finden Sie in den Ergänzenden Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge in unserem Downloadbereich.

  • Ich bin an einen Studienort gebunden. Kann ich deswegen einen Härtefallantrag stellen?

    Die Möglichkeit, einen Ortsantrag zu stellen, entfällt und kann auch nicht auf den Härtefallantrag übertragen werden. Bei der Zulassung an Ihrer Wunschhochschule kommt es nun auf Ihre persönliche Priorisierung Ihrer Bewerbungen an.

  • Entstehen für mich Nachteile, wenn mein Härtefallantrag oder mein Antrag auf Nachteilsausgleich abgelehnt wird?

    Es entstehen Ihnen keine Nachteile. Auch bei einer Ablehnung des Härtefallantrags oder des Antrags auf Nachteilsausgleich nimmt die Bewerbung als solche regulär an der Studienplatzvergabe teil, sofern nicht sonstige Ausschlussgründe vorliegen. Daher ist es auch nicht erforderlich, die genannten Sonderanträge nachträglich zurückzuziehen, falls sie irrtümlich gestellt wurden.


Zweitstudium

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  • Wo finde ich zusammenfassende Informationen rund um eine Bewerbung für ein Zweitstudium?

    Die gewünschten Informationen finden Sie hier.

  • Wann ist man Zweitstudienbewerberin bzw. Zweitstudienbewerber?

    Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun – etwa zur Verbesserung Ihrer beruflichen Möglichkeiten – einen in das Zentrale Verfahren (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tier­medizin, Pharmazie) von Hochschulstart einbezogenen Studi­engang studieren möchten, sind Sie Zweitstudienbewerber*in. Es gelten dann besondere Regeln bei der Zulassung. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bache­lor) erfolgreich abgelegt worden ist.
     


Bescheide

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  • Wo finde ich Erläuterungen zu meinem Bescheid?

    Erläuterungen zu Ihrem Bescheid finden Sie hier.


Sozialkriterien

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  • Werden Sozialkriterien weiterhin berücksichtigt?

    Sozialkriterien werden nicht mehr berücksichtigt.

  • Gibt es die Möglichkeit, einen Ortsantrag zu stellen?

    Die Möglichkeit, Ortsanträge zu stellen, entfällt.

  • Benötige ich eine Meldebescheinigung?

    Meldebescheinigungen werden nicht mehr benötigt.


Unterstützung

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  • Ich habe Fragen zu meinem ZV-Antrag. Wer hilft mir weiter?

    Weitere Kontaktmöglichkeiten ebenso wie E-Mail-Adressen (speziell zu den Sonderprüfgruppen für ausländische Bewerber*innen, für Härtefälle, Beruflich Qualifizierte und Zweitstudienbewerber*innen) finden Sie auf der Seite des Bewerbersupports.