Ranglisten spielen bei der koordinierten Vergabe von Studienplätzen eine zentrale Rolle. Auf dieser Seite erfahren Sie alle relevanten Details zu diesem Thema anhand der Antworten auf drei zentrale Fragen.

Die verfügbaren Studienplätze für ein Studienangebot werden nach bestimmten Anteilen (sogenannten Quoten) aufgeteilt und vergeben. In den einschlägigen Rechtsvorschriften (in den Vergabeverordnungen der Länder sowie im entsprechenden Staatsvertrag) sind diese Quoten näher bestimmt – bspw. für Ausländer*innen, die nicht aus der EU kommen. Dort ist festgelegt, wie viele der Studienplätze eines Studienangebots für die einzelnen Quoten jeweils bereitgestellt werden.

Nicht alle Bewerbergruppen nehmen in allen Quoten am Verfahren teil. In den Rechtsvorschriften ist deshalb ebenfalls festgelegt, in welcher Quote bzw. welchen Quoten welche Bewerber*innen am Verfahren zu beteiligen ist. Das bedeutet, dass für jede Quote also andere Bedingungen für die Teilnahme gelten. In diesem Zusammenhang muss man jedoch Folgendes beachten: Die Beteiligung für eine Quote erfolgt automatisch, wenn eine gültige Bewerbung vorliegt. Eine Anmeldung für die Teilnahme an einer bestimmten Quote ist daher nicht erforderlich – zumindest sofern nicht eine besondere Bewerbungssituation geltend gemacht und somit eine Sonderquote in den Mittelpunkt der Bemühungen gerückt werden soll.

Neben den Regelungen zur Teilnahme an einer bestimmten Quote ist in den Rechtsvorschriften auch festgelegt, nach welchen Kriterien eine Rangfolge der Bewerber*innen zu bilden ist. Diese Rangfolge ist wichtig, da sich bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gemeinhin mehr Studieninteressierte auf ein Studienangebot bewerben als Studienplätze verfügbar sind. Aus der Sortierung der Bewerber*innen nach den quotenspezifischen Kriterien ergibt sich eine konkrete Rangliste für eine jede Quote. Jede(r) Bewerber*in erhält dabei einen Eintrag auf einer oder mehreren Ranglisten für ein Studienangebot. Auf Basis dieser Ranglisten können im DoSV anschließend die Zulassungsangebote berechnet werden.

Für jede(n) Bewerber*in werden bei der Antragsprüfung durch die Hochschule (Studienangebote mit örtlicher Zulassungsbeschränkung) oder Hochschulstart (bundesweit zulassungsbeschränkte Studienangebote wie bspw. Humanmedizin) die zur Ranglistenbildung notwendigen Verfahrenswerte geprüft und ermittelt. So wird z.B. die HZB-Note mitsamt der Punktzahl geprüft, eine vorherige Berufsausbildung oder ein geleisteter Dienst anerkannt oder die Wartezeit berechnet. Mit diesen geprüften Verfahrenswerten werden nach Abschluss der Antragsprüfung von der Hochschule oder Hochschulstart die Ranglisten erstellt.

Für die Erstellung der Ranglisten werden die quotenspezifischen Kriterien herangezogen. Da natürlich mehrere Bewerber z.B. eine gleiche Abiturnote haben können, sind neben diesem Hauptkriterium nachrangige weitere Kriterien notwendig, um eine eindeutige Rangfolge zu bestimmen. Als letzte Unterscheidung fungiert daher das Los, wenn zuvor zwei Studieninteressierte gleiche Werte für alle anderen Kriterien haben.

Wenn Bewerber*innen in mehreren Quoten beteiligt werden, dann ergeben sich in der Regel unterschiedliche Rangfolgen, da für jede Quote andere Kriterien zur Ermittlung der Sortierreihenfolge zugrunde gelegt werden.

Die auf diese Weise erstellten Ranglisten übermitteln die Hochschulen anschließend an das DoSV und auch die von Hochschulstart ermittelten Ranglisten für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienangebote werden im DoSV eingestellt, so dass dort die Koordinierung aller Ranglisten erfolgen kann.

Während der Koordinierungsphase erfolgt nach und nach die Freischaltung der einzelnen Rangliste, damit das DoSV die Zulassungsangebote berechnen kann.

Sobald die Ranglisten für ein Studienangebot freigeschaltet sind, berechnet das DoSV Zulassungsangebote und teilt diese den Bewerber*innen mit. Diesen Vorgang kann man sich intuitiv so vorstellen, dass jede Rangliste eine gewisse Anzahl von verfügbaren Studienplätzen erhält. Damit teilt sich die Rangliste auf in einen vorderen zulassungsfähigen Bereich derjenigen Bewerber*innen, für die ein Studienplatz verfügbar ist, und einen hinteren Bereich derjenigen Studieninteressierten, für die es im Moment der Ranglistenfreigabe (noch) keinen Studienplatz gibt. Alle Bewerber*innen im zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste erhalten unmittelbar ein Zulassungsangebot.

Jede(r) Bewerber*in hat nun verschiedene Optionen zur Auswahl. So kann z.B. ein verfügbares Zulassungsangebot angenommen oder eine Bewerbung zurückgezogen werden. Weil Bewerbungen durch diese Optionen nach und nach im Koordinierungsverfahren ausscheiden, wird auf den Ranglisten nachgerückt. Der Platz, der durch die Annahme eines anderen Zulassungsangebots oder das Zurückziehen der Bewerbung wieder frei wird, geht an die nachfolgende Person auf der Rangliste.

Bewerber*innen können natürlich Zulassungsangebote für mehrere Bewerbungen erhalten. Wenn mehrere Zulassungsangebote vorliegen, werden diese für den Zeitraum der Abarbeitung der Koordinierungsregeln „reserviert“. Das niedriger priorisierte Zulassungsangebot wird anschließend gestrichen und eine andere Person kann nachrücken.

Es wird im DoSV so lange auf den Ranglisten nachgerückt, bis alle verfügbaren Studienplätze vergeben sind, wobei am Ende jede(r) Bewerber*in nur eine Zulassung erhalten kann. Die Zulassung ergeht immer für die Bewerbung mit der bestmöglichen Priorität, für die auf einer Rangliste ein Platz im zulassungsfähigen Bereich ermittelt werden konnte.