Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)
Alt-Abiturient*innen
Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*)
Nachweise für Bewerbungskriterien, die erst nach dem 15.06.2024 erworben werden, können noch bis zum 20.07.2024 nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass Sie sich bis zum 15.06.2024 mit dem unterschriebenen Zulassungsantrag und einer gültigen HZB bei Hochschulstart postalisch beworben haben.
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob und bis wann eine Nachreichfrist vorgesehen ist.