Kernpunkte des neuen Verfahrens

Zum Sommersemester 2020 treten verschiedene Änderungen am Ablauf und den Regeln des DoSV in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Die bisherigen Koordinierungsphasen 1 und 2 werden zu einer einheitlichen Koordinierungsphase zusammengeführt, die Entscheidungsphase entfällt. Die Studienplätze werden während der Koordinierung nach neuen Regeln vergeben, die die Dynamik des Verfahrens erhöhen. Der Koordinierungseffekt des DoSV tritt somit stärker zutage. Dies ermöglicht eine frühzeitige Beurteilung der Zulassungs- und Einschreibsituation an den Hochschulen.
  • Die Bewerbungen auf medizinische Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) sowie auf grundständige örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge werden von nun an im System des DoSV gemeinsam betrachtet. Somit ist der Mehrfachzulassungsabgleich für alle über die Stiftung laufenden Studiengänge gewährleistet. Es ist für Studieninteressierte außerdem erstmals möglich, sich parallel auf alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge an allen Standorten zu bewerben.
  • Die Clearingverfahren entfallen zugunsten einer kontinuierlichen Vergabe von noch freien Studienplätzen auf Basis der Ranglisten nach Abschluss der Koordinierungsphase (Koordiniertes Nachrücken). Es können ausschließlich Studieninteressierte teilnehmen, die in der vorangehenden Koordinierung keine Zulassung erhalten haben. In diesem Rahmen sind auch Neubewerbungen möglich, die nach Abarbeitung der Ranglisten aus der Koordinierungsphase per Los berücksichtigt werden.
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