Koordiniertes Nachrücken wird bis Dienstagnacht, 6. September 2022, ausgesetzt

| Goethe Universität Frankfurt

Hochschulstart hat eine FAQ-Liste für Bewerbende im Nachrückverfahren erstellt. Hier finden Sie erste Informationen zu Ihren Fragen.

Warum setzt die Stiftung für Hochschulzulassung das Koordinierte Nachrückverfahren für alle teilnehmenden Bewerberinnen und Bewerber und Hochschulen aus?

Die Stiftung für Hochschulzulassung kommt dem Wunsch der Kultusministerkonferenz für Hochschulen nach, die Prüfung rechtlicher wie technischer Lösungen für die Personen zu ermöglichen, deren Studienplatzzusage durch eine fehlerhafte Überbuchung der Goethe-Universität Frankfurt zurückgenommen wurde und die dadurch keinen Platz in Medizin an der Universität Frankfurt erhalten. 

 

Wieso kann ich mich im DoSV-Hochschulportal nicht anmelden?

Bis zum 7. September 2022 haben Sie leider keinen Zugang zum DoSV-Hochschulportal oder zum DoSV-Bewerbungsportal. Das Koordinierte Nachrücken wird so "eingefroren", um die oben genannte Prüfung zu ermöglichen.

 

Wie komme ich während der Zugangssperre an meinen bereits vorhandenen Zulassungsbescheid?

Sofern Sie bereits einen Zulassungsbescheid erhalten haben und Sie diesen dringend für Ihre Immatrikulation benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und nennen dabei bitte Ihre Bewerber-ID (BID). Die Kontaktdaten von Hochschulstart finden Sie unter https://www.hochschulstart.de/unterstuetzung/bewerbersupport

 

Ist eine Rückstellung meiner Zulassung nach der Portalsperre noch möglich?

Wenn Sie den Studienplatz, für den Sie zu diesem Verfahren eine Zulassung erhalten haben, nicht wahrnehmen können, weil Sie einen Dienst (z.B. FSJ, BFD) leisten, haben Sie die Möglichkeit, diesen Platz nach Ende des Dienstes erneut in Anspruch zu nehmen. Für diese erneute Auswahl (bzw. Vorwegzulassung) ist eine Rückstellung Ihrer Zulassung über das Bewerbungsportal und der im Anschluss erzeugte Rückstellungsbescheid rechtlich nicht zwingend erforderlich. Der Zulassungsbescheid und der entsprechende Dienstnachweis sind dafür ausreichend. Eine erneute form- und fristgerechte Bewerbung ist jedoch zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie hierbei für die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie die unterschiedlichen Fristen für sog. „Altabiturienten“ und „Neuabiturienten“ zu einem Wintersemester-Verfahren. Die genauen Termine und Fristen finden Sie zu jedem Verfahren aktualisiert in unserer Terminübersicht.

 

Wie komme ich jetzt an meine BID und/oder BAN?

Senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Die Kontaktdaten von Hochschulstart finden Sie unter https://www.hochschulstart.de/unterstuetzung/bewerbersupport

 

Wann ist das Portal wieder erreichbar?

Das Bewerbungsportal ist voraussichtlich am 7. September 2022 wieder erreichbar.

 

Kann man nach der Portalsperre noch weitere Bewerbungen abgeben?

Bewerbungen auf Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie sind nicht mehr möglich. Bewerbungen auf andere am Koordinierten Nachrücken teilnehmende Studienangebote sind unter gewissen Voraussetzungen noch möglich. Details erfahren Sie hier.

 

Von den Rücknahmebescheiden betroffene Studierende können sich an die Goethe-Universität wenden. In einer FAQ-Liste gibt sie allen Betroffenen wichtige Erstinformationen. 

Es war und ist sichergestellt, dass das Verfahren für alle Teilnehmenden korrekt läuft.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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