50 Jahre Zentrale Vergabe: Von der ZVS zur Stiftung für Hochschulzulassung

Vor 50 Jahren, am 1. Mai 1973, nahm die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ihre Arbeit auf.

Gestartet mit einer Handvoll Mitarbeitenden und ohne die heutige technische Unterstützung wuchs sie zeitweise auf fast 300 Personen an, um die Flut der postalischen Bewerbungen für Studienplätze zu bewältigen.

ZVS sichert Teilhaberecht an bundesweit nachgefragten Studienplätzen: Es war das sogenannte Erste Numerus-clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 18. Juli 1972, das den Grundstein für die ZVS legte. Das Grundsatzurteil benennt ein Teilhaberecht von Bewerber*innen an bereitgestellten Studienplätzen unter Zugrundelegung gleicher Kriterien. Es sorgte für Chancengerechtigkeit und Rechtssicherheit bei der bundesweiten Vergabe von knappen Studienplätzen.

Stiftung für Hochschulzulassung löst ZVS ab: Seit 1. Mai 2010 ist die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) als Rechtsnachfolgerin der ZVS für die Zentrale Studienplatzvergabe zuständig. Die Stiftung unterstützt die Hochschulen darüber hinaus auch bei der Vergabe von lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen oder solchen ohne Beschränkung. Sie trägt dazu bei, zu verhindern, dass durch Mehrfachzulassungen Studienplätze blockiert werden oder unbesetzt bleiben.

Neue Anforderungen an die Studienplatzvergabe: Die Stiftung arbeitet zusammen mit den Hochschulen und den Ländern daran, die Studienplatzvergabe noch transparenter, einfacher und zeitgemäß auszugestalten. Sie soll ein effizienteres und einheitlicheres Bewerbungsprozedere etablieren, was auch einen medienbruch- wie barrierefreien Zugang zum Bewerbungsportal auf hochschulstart.de und die Modernisierung des Technologie-Stacks beinhaltet. Seit Januar 2023 arbeitet deshalb eine Gruppe, bestehend aus Vertreter*innen der Länder, der Hochschulen und der Stiftung am Projekt „Studienplatzvergabe 2.0“.

 

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