Page 15 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2023
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        erkennbar anwenden und in den Ergebnissen nachvollziehbar  •   Schwangerschaft der Bewerberin während der letzten drei
        darstellen.                                               Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (ärzt-
                                                                  liche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes)
        Das Gutachten muss schließlich die genaue Durchschnittsnote
        bzw. Punktzahl nennen, die Sie erreicht hätten, wenn der An-  Besondere wirtschaftliche Umstände (zum Nachweis geeignete
        tragsgrund nicht eingetreten wäre. Beachten Sie: Si e müssen  Unterlagen erforderlich)
        Ihrem Antrag zusätzlich alle Unterlagen beifügen, auf di e sich
        das pädagogisch-psychologische Gutachten stützt (z.B. Zeug-  Besondere familiäre Umstände
        nisse und fachärztliche Gutachten). Außerdem müssen Sie di e
        Mitteilung der Schule beifügen, dass diese kein Schulgutachten  •   Versorgung eines eigenen minderjährigen Kindes/eigener
        erstellen konnte.                                         minderjähriger Kinder in den letzten drei Jahren vor Erwerb
                                                                  der Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkunden des
        Das pädagogisch-psychologische Gutachten muss dem intellek-   Kindes/der Kinder)
        tuellen Stand einer Abiturientin bzw. eines Abiturienten ent-
        sprechen – d.h. das Gutachten muss grundsätzlich im Abiturjahr  •   Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender
        erstellt werden. Später erstellte Gutachten können akzeptiert   Linie oder von Geschwistern in den letzten drei Jahren vor
        werden, wenn sie Angaben zum Verlauf der Entwicklung enthal-   Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Bescheinigung
        ten und nachvollziehbar dargelegt bzw. nachgewiesen wird, wo-   über die Einstufung in die Pflegegrade 3 bis 5 (vormals Pfle-
        her die begutachtende Fachkraft das entsprechende Wissen hat   gestufen II oder III) nach dem Sozialgesetzbuch XI oder
        (z. B. weil zwischen Gutachter*in und Bewerber*in bereits bei    ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit)
        Eintritt des belastenden Umstandes eine Therapiebeziehung
        bestand oder durch Rückgriff auf aussagekräftige Patientenak-  •   Betreuung  unversorgter  minderjähriger  Geschwister,  die
        ten bzw. Therapieberichte).                               mit der Bewerberin oder dem Bewerber in häuslicher Ge-
                                                                  meinschaft lebten, während der letzten drei Jahre vor Er-
        Die Darstellungslast für die/den Gutachter*in steigt, je größer   werb der Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkun-
        der zeitliche Abstand zwischen Abitur und Erstellung des Gut-   den  und  Meldebescheinigungen  der  Geschwister,
        achtens ist.                                              Nachweis über Abwesenheit der Eltern)

        Bei ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen i st ei n  •   Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren vor Er-
        Nachteilsausgleich grundsätzlich nicht auszuschließen, wenn   werb der Hochschulzugangsberechtigung oder Verlust bei-
        oben genannte Gründe vorliegen sollten. Hierbei ist jedoch zu   der Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung,
        beachten, dass ein Nachweis dafür zu führen ist, dass sich di e   sofern die Bewerberin oder der Bewerber zu diesem Zei t-
        Abschlussnote nicht nur aus einer punktuellen Prüfung (schrift-   punkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollen-
        licher und mündlicher Art) zusammensetzt, sondern aus Lei s-   det hatte (Sterbeurkunde/n des Elternteils/der Eltern und
        tungen, die in den Schuljahren direkt vor dem Abschluss er-   Erklärung über den damaligen Familienstand)
        bracht wurden.
                                                              •   Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor
        Zudem ist die Zusammensetzung der Endnote in geeigneter   Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wegen Umzugs
        Form nachzuweisen (Beschreibung der Notengebung bzw. der   der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigun-
        Notenzusammensetzung im jeweiligen Schulsystem des ent-   gen der Eltern)
        sprechenden Landes).
                                                              •   Sonstige   vergleichbare   besondere   familiäre   Umstände
                                                                 (zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich)
        Begründete Anträge
        In den folgenden, beispielhaft genannten Fällen kann einem An-  Zugehörigkeit zu relevanten Sportkadern
        trag auf Verbesserung der Durchschnittsnote in der Regel statt-  Wer während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschul-
        gegeben werden. Beachten Sie, dass Sie nicht nur den Antrags-  zugangsberechtigung mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung
        grund nachweisen müssen (die verlangten Belege sind jeweils  zu einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader,
        in Klammern angegeben), sondern auch die Auswirkungen auf  Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2 oder Teamkader der
        die Durchschnittsnote. Dies muss mittels Schulgutachten (Aus-  Bundessportfachverbände gehört hat, kann dies geltend ma-
        nahmen s.o.) und amtlich beglaubigter Kopie des Schulzeugnis-  chen, indem folgende Unterlagen/Belege eingereicht werden:
        ses belegt werden.                                    Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbands,
                                                              Trainingspläne, Lehrgänge und Wettbewerbe, Gutachten der
        Besondere gesundheitliche Umstände                    Schule.
        •     Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht
            während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschul-
            zugangsberechtigung (fachärztliches Gutachten)    Sonstige vergleichbare besondere Umstände
                                                              (zum Nachweis geeignete Unterlagen erforderlich)
        •   Längere schwere Behinderung oder Krankheit (fachärztli-
            ches Gutachten)

        •   Sonstige   vergleichbare   besondere  gesundheitliche   Um-
            stände (fachärztliches Gutachten)


                                                                                             Sommersemester  2023
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