Page 4 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2023
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Die Regeln im Zentralen Vergabeverfahren
Die Abiturbestenquote und Hamburg gelten leicht abweichende Regelungen). Bei der
Über die Abiturbestenquote werden 30% der Studienplätze ver- Reihung auf der Bundesliste macht sich dies dadurch bemerk-
geben, wobei die Zuweisung in drei Schritten erfolgt: bar, dass dort Bewerber*innen aus größeren Bundesländern
vor solchen aus Bundesländern mit geringerer Bevölkerungs-
Zunächst werden 16 Landeslisten gebildet, auf denen nur zahl geführt werden bzw. dass einem größeren Bundesland – i m
Bewerber*innen miteinander konkurrieren, die ihre Hochschul- Verhältnis gesehen – auch ein höherer Anteil an Plätzen zusteht
zugangsberechtigung (in der Regel das Abitur; es gi bt jedoch als einem kleineren Bundesland.
auch andere Formen der Hochschulzugangsberechtigung) i m
selben Bundesland erworben haben. Dieses Vorgehen ist erforderlich, da Bewerber*innen aus unter-
schiedlichen Bundesländern nur dann zulässigerweise auf einer
Für jedes Bundesland wird nur eine einzige Landesliste erstellt, einzigen Liste geführt werden können, wenn die Unterschiede
auf der die Bewerber*innen aller vier zentral vergebenen Stu- bei den Abitur-Durchschnittsnoten durch einen Ausgleichsme-
diengänge (bzw. zu einem Sommersemester aller drei) gemein- chanismus aufgefangen werden.
sam geführt werden. Erstes Sortierkriterium der Landeslisten ist
das Abiturergebnis, wobei nicht die Durchschnittsnote, sondern Zuletzt wird für jedes Studienangebot (also z. B. Zahnmedizin
der erzielte Punktwert berücksichtigt wird. an der Universität Heidelberg) eine spezifische Rangliste er-
stellt, nach der die Studienplätze vergeben werden. Diese Listen
Weist das Zeugnis nur eine Note und keinen Punktwert aus, so sind entscheidend für die Frage, wer wo und für welches Fach
gilt der Mittelwert der Punktspanne als für das Vergabeverfah- eine Zulassung erhält. Die Reihenfolge der Bewerber*innen auf
ren maßgeblicher Punktwert. Im Falle einer Durchschnittsnote dieser Liste entspricht der Reihenfolge der Bundesliste, es fallen
von 1,0 sind dies bspw. 862 Punkte. allerdings alle diejenigen weg, die für das konkrete Studienan-
gebot keine Bewerbung abgegeben haben. Gerade aufgrund
Nachrangige Sortierkriterien sind ein abgeleisteter Dienst der Tatsache, dass es nur eine einzige Bundesliste für alle vi er
und zuletzt das Los. Durch die Bildung separater Landeslisten ZV-Studiengänge gibt, wird dieser Wegfall deutlich spürbar sein
werden Unterschiede in den Abitur-Durchschnittsnoten bzw. und dazu führen, dass die Ausgangsposition eines Bewerbers
-Punktzahlen zwischen den Bundesländern neutralisiert, da nur auf den studienangebotsspezifischen Ranglisten, auf denen
Bewerber*innen miteinander konkurrieren, die ihren Abschluss er geführt wird, wesentlich besser ist, als es der Rang auf der
unter denselben Bedingungen erworben haben. Bundesliste suggeriert. Im Detail bedeutet dies, dass ein*e
Bewerber*in, die/der auf der Bundesliste Position 20 innehat,
auf den studiengangsspezifischen Ranglisten z. B. an Position
zehn oder acht geführt werden kann. Jede*r Bewerber*in wi rd
900er- und 840er-Skala für all jene Studienangebote auf der Liste geführt, für die sie/er
Punktwerte werden immer auf die 900er-Skala be- sich beworben hat. Die Studienplätze werden dann anhand der
zogen; sind auf einem Zeugnis Punktwerte auf der Ranglistenposition an die Bewerber*innen vergeben.
Grundlage einer maximal erreichbaren Punktzahl von
840 ausgewiesen, erfolgt die Umrechnung nach fol- Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
gender Formel: Über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) werden 10% der Stu-
dienplätze vergeben. Wichtig sind dabei zunächst folgende no-
P900 = P840 * 180/168. tenunabhängige Auswahlkriterien:
Dabei ist P900 der gesuchte Wert in der 900er-Skala, • Fachspezifische Studieneignungstests (z. B. HAM-Nat, TMS,
P840 die auf dem Zeugnis ausgewiesene Punktzahl PhaST).
der 840er-Skala.
• Gespräche oder andere mündliche Verfahren.
• Abgeschlossene Berufsausbildungen und Berufstätigkei-
ten. Eine Berufstätigkeit kann nur bei einer Mindestdauer
Im nächsten Schritt werden diese 16 Landeslisten in eine ge- von zwölf Monaten berücksichtigt werden und wenn di e
meinsame Bundesliste überführt. Ausschlaggebend hierbei ist entsprechende Ausbildung im Vorfeld erfolgreich abge-
letztlich – neben der Punktzahl – die Größe der einzelnen Bun- schlossen wurde. Fachspezifische Auflistungen, was genau
desländer, da einem bevölkerungsreichen Land (i n dem also berücksichtigt werden kann, finden Sie in der Übersicht der
eine zahlenmäßig größere Gruppe eine Studienberechtigung Kriterien in der Zusätzlichen Eignungsquote. Dieser Katalog
erwirbt bzw. sich um einen Studienplatz bewirbt) ei n höherer ist für alle Hochschulen identisch; haben Sie also z. B. ei ne
Anteil an Studienplätzen zufällt als einem kleineren Bundesland. der genannten Ausbildungen absolviert, wi rd diese von
In die Berechnung dieser sog. Landesquoten bzw. Länderanteile allen Hochschulen boniert, die das Kriterium Berufsausbil-
fließt zu einem Drittel die Gesamtzahl der Bewerber*innen aus dung bei der Studienplatzvergabe anwenden.
dem jeweiligen Bundesland für die vier Studiengänge des Zen-
tralen Verfahrens Humanmedizin, Zahnmedizin, Ti ermedizin • Besondere Vorbildungen, praktische/ehrenamtliche Tätig-
und Pharmazie ein und zu zwei Dritteln der Anteil des jewei- keiten, außerschulische Leistungen oder Qualifikationen.
ligen Bundeslands an der Gesamtzahl der Achtzehn- bis unter Dies kann insbesondere auch Dienste und Preise umfassen.
Einundzwanzigjährigen (für die Stadtstaaten Berlin, Bremen Auch hier gibt es verbindliche Kataloge, die für alle Hoch-
Sommersemester 2023