Page 7 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2023
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Maximal erreichbar ist bei allen Studienangeboten einheitlich
ein Punktwert von 100 pro Rangliste. Im Falle der bei den ers-
ten notenunabhängigen Kriterien (Studieneignungstests und
Gespräche) sowie des Ergebnisses der Hochschulzugangsbe-
rechtigung (Prozentrang) hängt der individuelle Punktwert vom
jeweiligen Ergebnis ab und wird je nach Gewichtung des Krite-
riums angepasst. Geht das Ergebnis der Hochschulzugangsbe-
rechtigung also z. B. mit einem Gewicht von 60 in die Auswah-
lentscheidung ein, können je nach Ergebnis zwischen 0 und 60
Punkte erzielt werden.
Bei allen anderen Kriterien (also z. B. Berufsausbildungen oder
Dienste) wird durch die studienangebotsspezifische Gewi ch-
tung ein fester Punktwert vorgegeben, der bei Nachweis des
Kriteriums in die Auswahlentscheidung eingeht. Wird das Krite-
rium nicht nachgewiesen, werden null Punkte erteilt. Wird eine
Berufsausbildung bei Hochschule A mit 50 und bei Hochschule
B mit 20 gewichtet, können im einen Fall 50 und im anderen Fall
20 Punkte vergeben werden.
Entscheidend für die Vergabe der Studienplätze ist der erreichte
Punktwert, nachrangige Auswahlkriterien bei Punktgleichheit
sind ein abgeleisteter Dienst und zuletzt das Los.
TMS-Ergebnis
Ausschlaggebend beim TMS ist der Standardwert. Dieser wird auf dem Testbericht als „Testwert“ bezeichnet. Wird ein
Wert unter 70 erzielt, werden 0 Punkte vergeben. Wird ein Wert über 130 erzielt, wird die maximale Punktzahl vergeben –
berücksichtigt also eine Hochschule den TMS mit einer Gewichtung von 80, erhält ein Bewerber 80 Punkte. Berücksichtigt
eine andere Hochschule den TMS mit einer Gewichtung von 30, geht derselbe TMS dort mit 30 Punkten in die Wertung
ein.
Für Ergebnisse zwischen einem Standardwert von 70 und 130 kann die konkrete Punktzahl nach folgender Formel errech-
net werden:
Sommersemester 2023