Sollten Sie zu Beginn oder während eines Dienstes aufgrund einer Bewerbung über hochschulstart.de einen Studienplatz bzw. ein entsprechendes Angebot erhalten, so haben Sie das Recht, dieses Angebot zurückstellen zu lassen, um es nach der Ableistung Ihres Dienstes wahrnehmen zu können. Das funktioniert so:
Eine Rückstellung können Sie im DoSV-Bewerbungsportal unter dem Reiter „Meine Bewerbungen“ mithilfe der Funktion „Rückstellung mitteilen“ veranlassen. Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine Rückstellung aus dem aktuellen Verfahren ausscheiden und Ihren Anspruch auf einen Studienplatz für das entsprechende Semester verlieren. Alle von Ihnen abgegebenen Bewerbungen scheiden automatisch aus dem laufenden Verfahren aus, sobald Sie mindestens eine Rückstellung mitgeteilt haben.
Innerhalb der Koordinierungsphase 1 können Sie entscheiden, ob Sie die bis dahin vorliegende Angebote oder die erhaltene Zulassung zurückstellen möchten. Innerhalb der Koordinierungsphase 2 können Sie nur maximal ein Angebot bzw. eine Zulassung erhalten, so dass in dieser Phase des Verfahrens nur eine Rückstellung vorgenommen werden kann. Eine Rückstellung müssen Sie spätestens zum Ende der Koordinierungsphase 2 mitteilen. Bevor Sie die Rückstellung veranlassen, prüfen Sie anhand der oben genannten Aufzählung bitte sorgfältig, ob Sie tatsächlich einen Dienst im Sinne der geltenden Regelungen absolvieren.