60 Prozent der Studienplätze können die Hochschulen im bundesweiten Verfahren nach eigenen Kriterien in einem eigenständigen Auswahlverfahren besetzen. Die je nach Universität unterschiedlichen Auswahlkriterien sollen das besondere Profil der Hochschule in Forschung und Lehre deutlich machen und unter den Bewerbern die künftigen Studenten, die diesem Profil am besten entsprechen, auswählen.