Mit einer Ausschlussfrist wird gekennzeichnet, bis wann gewisse Verfahrenshandlungen von Ihnen vorgenommen sein müssen, damit diese im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können. So kann nach Ablauf einer Ausschlussfrist z.B. ein Antrag nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt oder es können nachgereichte Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden.