Verfahrensdetails

Je nachdem, für welche Studiengänge Sie sich interessieren, kann sich der Weg zur erfolgreichen Bewerbung unterschiedlich gestalten. Dreh- und Angelpunkt ist das Bewerbungsportal. Alles beginnt mit einer Registrierung in diesem System – und in diesem Portal laufen schließlich später auch alle Informationen wieder zusammen.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, und nehmen Sie die Informationen möglichst vollständig zur Kenntnis.

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) wird von der Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag staatlich anerkannter Hochschulen durchgeführt. Das Verfahren koordiniert den Bewerbungsprozess für örtlich zulassungsbeschränkte (und vereinzelt auch zulassungsfreie) Studiengänge. Darüber hinaus ist das sogenannte Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie im DoSV integriert.


1. Bewerbungsphase

Das DoSV beginnt mit der Bewerbungsphase. Möchten Sie sich für ein teilnehmendes Studienangebot bewerben, müssen Sie sich immer im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Welche Studienangebote an welchen Hochschulen über das DoSV koordiniert werden, können Sie über die Studienangebotssuche im DoSV-Bewerbungsportal herausfinden. In der Regel werden hier zulassungsbeschränkte Studiengänge abgebildet, aber Hochschulen können auch Studienangebote für zulassungsfreie Studiengänge hinterlegen. Die Studienangebote mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Humanmedizin, Tiermedizin (nur zu einem Wintersemester), Zahnmedizin und Pharmazie) nehmen immer am Verfahren teil. Nach der Registrierung können Sie sich dann auf bis zu zwölf Studienangebote bewerben, wobei eine Bewerbung für ein bundesweit zulassungsbeschränkten Studienangebot für eine beliebige Zahl an diesbezüglichen Ortswünschen stehen kann. Anschließend sollten Sie Ihre Bewerbungen durch Priorisierung in eine Reihenfolge bringen, die Ihren Wünschen entspricht.
 

2. Koordinierungsphase

Innerhalb der Koordinierungsphase wird durch die Hochschulen ermittelt, ob Sie Zulassungsangebote für Ihre Bewerbungen erhalten können. Dazu erstellen die Hochschulen für jeden Studiengang sogenannte Ranglisten, auf denen alle Bewerber*innen erfasst und schließlich anhand verschiedener Kriterien (z.B. die Abiturnote) in eine Reihenfolge gebracht werden.
 

Über die Auswahlkriterien für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung informieren die jeweiligen Hochschulen. Die Auswahlkriterien für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung können Sie dem entsprechenden Dokument im Download-Bereich von hochschulstart.de entnehmen.


Im Anschluss werden diese Ranglisten an das DoSV übermittelt. Diese dienen dann als Grundlage zur Verteilung der Zulassungsangebote für die jeweilige Hochschule. hochschulstart erstellt die Ranglisten für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge selbst. Da die Hochschulen bzw. hochschulstart ihre Ranglisten zu unterschiedlichen Zeitpunkten fertigstellen und diese dementsprechend auch zu verschiedenen Terminen weiterleiten, erstreckt sich die Koordinierungsphase über mehrere Wochen und wird dabei mithilfe von Koordinierungsregeln gesteuert.
 

3. Koordiniertes Nachrücken

Anschließend findet die Phase des Koordinierten Nachrückens statt. Dabei werden die frei gebliebenen DoSV-Studienplätze an Bewerber*innen vergeben, die bisher keine Zulassung erhalten konnten. Die noch verbliebenen Plätze werden unter Anwendung der vierten Koordinierungsregel vergeben. Dabei werden die bereits vorliegenden Ranglisten aus der Koordinierungsphase weiter abgearbeitet. Sollten danach die Ranglisten keine weiteren Mitbewerber*innen führen und dennoch Plätze zur Verfügung stehen, werden diese an Bewerber*innen verlost, die sich während des Koordinierten Nachrückens neu auf die Restplätze beworben haben.
 

Eine Neubewerbung auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge ist in dieser Phase allerdings nicht möglich. Am Koordinierten Nachrücken für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge können somit nur Bewerber*innen teilnehmen, die in der Koordinierungsphase für alle abgegebenen, aktiven Bewerbungen eine Ablehnung erhalten haben.


Mit Ende des Koordinierten Nachrückens ist die Studienplatzvergabe für alle Bewerber*innen beendet. Während der gesamten Dauer des Verfahrens können Sie den Stand Ihrer Bewerbungen im DoSV-Bewerbungsportal mitverfolgen und haben so spätestens am Ende der Phase des Koordinierten Nachrückens ein eindeutiges Ergebnis zu Ihren Bewerbungen vorliegen.

Viele Studieninteressierte bewerben sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig – und dabei oft auch auf verschiedene Studiengänge. Da die Hochschulen ihre Zulassungsbescheide nicht alle zum gleichen Zeitpunkt versenden, haben Bewerber*innen nur selten einen Überblick über den Status aller laufenden Bewerbungen bzw. über die Ergebnisse der verschiedenen Bewerbungen. Gleichzeitig entsteht beim Umgang mit dieser Strategie der mehrfachen (parallelen) Bewerbung häufig die Situation, dass Bewerber*innen auch mehrere Zulassungsangebote erhalten, von denen sie dann eines annehmen – ohne jedoch gleichzeitig den übrigen Hochschulen mitzuteilen, dass die übermittelten Angebote nicht angenommen werden.

Das ist ein Problem. Grund: Eine Hochschule „reserviert“ bis zum Ende der Einschreibefrist einen Studienplatz, für den ein Zulassungsangebot versendet wurde, so dass zum Beginn des Semesters eine stattliche Anzahl an Plätzen unbesetzt bleibt, obwohl sich durchaus auch andere für diese Plätze begeistert hätten. Diese Situation sorgt dafür, dass die Koordinierung der Studienplatzvergabe komplexer wird und sich der gesamte Zulassungsprozess als solcher verzögert. Als Konsequenz werden ebenso langwierige wie aufwendige Nachrückverfahren notwendig, damit die Reihen der Seminarräume und Vorlesungssäle doch noch mit zuvor leider abgelehnten Interessenten gefüllt werden können.

Vor diesem Hintergrund kommt nun das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ins Spiel: Hier laufen alle Informationen zum Bewerbungsprozess zusammen, so dass unter anderem (a) Bewerber*innen jederzeit wissen, ob ein Zulassungsangebot vorliegt und welches Zeitfenster für eine entsprechende Reaktion auf dieses Angebot gilt, und (b) Hochschulen sofort darüber informiert werden, wenn ein Zulassungsangebot angenommen wurde und alle anderen von der jeweiligen Person eingereichten Bewerbungen somit hinfällig sind. Dieses System ist also im Prinzip ein Kommunikationsknotenpunkt, der die Wünsche der Bewerber*innen mit den Kapazitäten der Hochschulen so übereinbringt, dass Studienplätze bundesweit „systematisch verteilt“ werden können – und das so zügig, dass komplizierte lokale Nachrückprozesse allerorts überflüssig werden.

Das Zentrale Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV)

Das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie ist in das Dialogorientierte Serviceverfahren integriert. Wozu das ZV dient, wie es abläuft und über welche Quoten diese Studienplätze vergeben werden, wird nachfolgend beantwortet.

Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Das Bewerbungsverfahren für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie wird immer zentral über hochschulstart durchgeführt. Um sich bewerben zu können, müssen Sie sich zunächst im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. 

Nach der Registrierung werden Sie über das jeweilige Studienangebot zum Portal „AntOn“ (= Antrag Online) weitergeleitet. Dort füllen Sie programmgestützt Ihren Bewerbungsantrag aus. Beachten Sie hierbei die unterschiedlichen Bewerbungsfristen für Alt- und Neu-Abiturient*innen zu einem Wintersemester. Bei einem Sommersemester gibt es diese Unterscheidung nicht. Um Ihre Bewerbung zu vervollständigen, müssen Sie im Anschluss den ausgedruckten Antrag mit dazugehörigen Bewerbungsunterlagen (wie der beglaubigten Kopie des Abiturzeugnisses) per Post an hochschulstart senden.

Wichtig: Schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen so früh wie möglich, damit wir Ihnen schnell eine Rückmeldung über den Status Ihrer Bewerbung geben können; Neu-Abiturient*innen erst nach der Aushändigung der Hochschulzugangsberechtigung.

 

Versand Ihrer Unterlagen

Hierfür wurde extra eine vereinfachte Postanschrift eingerichtet. Diese lautet:

hochschulstart
44128 Dortmund

Beim Versand der Unterlagen müssen Sie den Bewerbungsschluss beachten und berücksichtigen, dass es sich bei den Bewerbungs- und Versandfristen um gesetzliche Ausschlussfristen handelt.

Bringen Sie Ihre Bewerbungen frühzeitig durch Priorisierung in eine Reihenfolge, die Ihren Wünschen entspricht. Auch wenn Sie sich parallel zu den bundesweit zulassungsbeschränkten ZV-Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie auf örtlich zulasungsbeschränkte oder zulassungsfreie Studienangebote bewerben, sollten Sie Ihren ZV-Studienwunsch mit den übrigen Bewerbungen in eine Ihren Wünschen entsprechende Reihenfolge bringen.

Die Vergabe der Studienplätze während der Koordinierungsphase geschieht über ein spezielles Quotenmodell. Die Ergebnisse Ihrer Bewerbungen werden Ihnen in Ihrem persönlichen Benutzerkonto des Bewerbungsportals angezeigt.

hochschulstart koordiniert im Auftrag der Bundesländer den Bewerbungsprozess für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge. Dies ist nötig, da es für diese Studiengänge bundesweit stets wesentlich mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt und die Vergabe somit zentral koordiniert werden muss, um flächendeckend Fairness zu gewährleisten. Aktuell fallen deutschlandweit die Studienfächer Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie unter die Regelungen des ZV. Durch die Integration des ZV in das DoSV werden auch hier Mehrfachzulassungen vermieden, indem Zulassungsmöglichkeiten gemäß den Studienwünschen der Bewerbenden abgeglichen werden.

Für Humanmedizin, Tiermedizin (nur zum Wintersemester), Zahnmedizin und Pharmazie werden die Studienplätze während der Koordinierungsphase nach einem festen Quotenmodell verteilt. 

Bewerbende nehmen automatisch an allen drei Hauptquoten teil:

  • 30 % Abiturbestenquote
  • 10 % Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
  • 60 % Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote)

Vorabquoten

Vor den drei Hauptquoten werden bis zu 20 % der Studienplätze für bestimmte Bewerbergruppen vergeben. Dazu gehören:

Die übrigen Studienplätze werden anschließend über die drei Hauptquoten vergeben. Besonderheit bei Härtefällen: Die Härtefallquote ist rechtlich eine Vorabquote. Die entsprechenden Studienplätze werden jedoch erst vergeben, nachdem die Ranglisten für die drei Hauptquoten freigegeben wurden.

Abiturbestenquote – 30 %

In den Hauptquoten werden 30 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze über die Abiturbestenquote vergeben. Entscheidend ist die Note (Punktzahl) Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Dabei handelt es sich nicht immer um ein Abiturzeugnis: Auch eine berufliche Qualifikation kann eine Hochschulzugangsberechtigung darstellen.

Bei gleicher Punktzahl entscheiden zunächst geleistete Dienste und anschließend das Los.

16 Landesquoten

  • Da sich die Abiturnoten zwischen den Bundesländern unterscheiden können, werden zunächst 16 Landesquoten gebildet – eine für jedes Bundesland. 
  • Haben Sie zum Beispiel in Hessen Ihr Abitur gemacht, werden Sie gemeinsam mit den anderen Bewerberinnen und Bewerbern aus Hessen auf der Landesliste für Hessen geführt. 
  • Die Rangfolge der Bewerbenden auf den Landeslisten richtet sich nach den nachrangigen Kriteren Punktzahl, Dienst und Los.
  • Anschließend werden die 16 Landeslisten mit einem mathematischen Verfahren zu einer Bundesliste für ganz Deutschland zusammengeführt. 

Dadurch erhält jede Bewerberin und jeder Bewerber eine eindeutige Positionszahl. Anhand der Positionszahl werden Sie an den von Ihnen gewählten Hochschulen auf einem bestimmten Rangplatz eingeordnet. Welche Studienorte Sie bei Ihrer Bewerbung gewählt haben, spielt für den Rangplatz keine Rolle. Die Studienplätze werden dann anhand der Ranglisten-Positionen vergeben.

Zusätzliche Eignungsquote – 10 %

Über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) werden 10 % der Studienplätze innerhalb der Hauptquoten vergeben.

Die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung spielt in dieser Quote keine Rolle. Stattdessen werden ausschließlich schulnotenunabhängige Eignungskriterien berücksichtigt.

  • Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests wie TMS, HAM-Nat oder PhaST
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs
  • relevante abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit entsprechend den Verordnungen der Bundesländer über die Vergabe von Studienplätzen
  • besondere Vorbildungen wie Dienste oder ehrenamtliche Tätigkeiten
  • außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben
     

Kriterien je nach Hochschule

Tipp: Wie viele Punkte für welche Kriterien konkret vergeben werden, legen die Hochschulen vorab fest. Informieren Sie sich über die aktuellen Auswahlkriterien der Hochschulen in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ). Diese finden Sie im Download-Bereich. Darin sehen Sie auch, welche Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, welcher Dienst oder Test relevant sein kann. In der ZEQ können Sie maximal 100 Punkte erreichen. 

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote) – 60 %

Über die AdH-Quote wird der größte Teil der Studienplätze vergeben. Der Anteil beträgt 60 % innerhalb der Hauptquoten.

Die Hochschulen können hier unterschiedliche Auswahlkriterien anwenden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Punkte)
  • Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests wie TMS, HAM-Nat oder PhaST
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs
  • relevante abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit entsprechend den Verordnungen der Bundesländer über die Vergabe von Studienplätzen
  • besondere Vorbildungen wie Dienste oder ehrenamtliche Tätigkeiten
  • außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben
     

Kriterien je nach Hochschule

Tipp: Wie viele Punkte für welche Kriterien konkret vergeben werden, legen die Hochschulen vorab fest. Informieren Sie sich über die aktuellen Auswahlkriterien der Hochschulen in der AdH-Quote. Diese finden Sie im Download-Bereich. Darin sehen Sie auch, welche Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, welcher Dienst oder Test relevant sein kann. In der AdH-Quote können Sie maximal 100 Punkte erreichen. 


Vorgaben für die Hochschulen in der AdH-Quote

  • Bei der Auswahl müssen die Hochschulen bestimmte Vorgaben beachten. Dazu gehört, dass mindestens ein schulnotenunabhängiges Eignungskriterium maßgeblich berücksichtigt werden muss. Für Humanmedizin müssen sogar mindestens zwei schulnotenunabhängige Eignungskriterien berücksichtigt werden.
  • Außerdem ist für Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin die Berücksichtigung eines fachspezifischen Studieneignungstests vorgeschrieben. Das bedeutet: Die Hochschulen müssen ein entsprechendes Testergebnis bei der Auswahl berücksichtigen. Sie selbst sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Test abzulegen.
  • Auch für Pharmazie gibt es einen fachspezifischen Eignungstest, den PhaST (Pharmazie-Studieneignungstest). An fast allen Pharmazie-Standorten hat das Testergebnis einen deutlichen Einfluss auf die Studienplatzvergabe. Deshalb können schulnotenunabhängige Qualifikationen auch bei sehr guten Abiturleistungen eine wichtige Rolle spielen.
     

Berücksichtigung der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Wird die HZB (Abitur) berücksichtigt, wird daraus zunächst ein Prozentrang ermittelt. Dieser basiert auf Ihrer Positionszahl in der Bundesliste der Abiturbestenquote. Anschließend wird der Prozentrang mithilfe einer festgelegten Formel in einen Punktwert umgerechnet. Liegt außerdem ein Testergebnis vor, wird dieses mit Punkten bewertet. Die Punkte aus den einzelnen Kriterien werden anschließend zusammengerechnet.

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