Page 3 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2022/23
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                                               Vorwort







                      Informationen zur Vergabe von Studienplätzen im Zentralen Verfahren
                 (Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie) für das Wintersemester 2022/2023


        Liebe Studieninteressierte,


        in  dieser  Broschüre  haben  wir  umfangreiche  Informationen  rund  um  die  Bewerbung  auf  bundesweit
        zulassungsbeschränkte  Studiengänge  über  Hochschulstart  für  Sie  zusammengestellt.  Im  Unterschied  zu
        Bewerbungen  auf  örtlich  zulassungsbeschränkte  Studiengänge,  gibt  es  für  die  vier  betreffenden
        Studiengänge  einen  bundesweit  einheitlichen  Bewerbungsablauf  (siehe  „Der  Online-Bewerbungsweg…“)
        und eine einheitliche Quotierung (siehe „Die Regeln im Zentralen Vergabeverfahren (ZV)“), nach der die
        Studienplätze vergeben werden. Diese Einheitlichkeit betrifft auch Regelungen in den Sonderquoten (z.B.
        für Zweitstudienbewerber*innen und Härtefälle) und bei den Sonderanträgen (sog. Nachteilsausgleiche);
        zu diesen spezifischen Themenbereichen finden Sie ebenfalls Informationen im vorliegenden E-Paper.


        Als  sinnvolle  Ergänzung  zu  dieser  Broschüre  empfehlen  wir  Ihnen  unsere  Übersichten  zu  den
        Auswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ).
        In zwei separaten Dokumenten haben wir alle zum Einsatz kommenden Kriterien sowie deren Gewichtung
        für jeden Hochschulstandort gelistet, der die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder
        Pharmazie zum Wintersemester 2022/2023 anbietet. Sie finden die Übersichten im Bereich Unterstützung
        – Downloads.

        Erinnern  möchten  wir  an  dieser  Stelle  nochmals  an  die  leicht  angepassten  Fristen  für  nachgewiesene
        Berufstätigkeiten,  Dienste  und  ehrenamtliche  Tätigkeiten,  die  Sie  im  Rahmen  der  AdH-  und/oder  ZEQ-
        Quote geltend machen möchten: Stichtag für das Erreichen der jeweils erforderlichen Mindestdauer ist für
        ein Wintersemester der 31. Juli und für ein Sommersemester der 31. Januar. Näheres zu den Fristen ist in
        den  o.  g.  Kriterien-Übersichten  sowie  im  Kapitel  „Allgemeines  zur  Antragsstellung/Termine“  hinterlegt.
        Dort  finden  Sie  z.B.  auch  einen  kurzen  Ausblick  auf  anstehende  Testtermine  (TMS,  HAM-Nat,  PhaSt)  in
        2022. Gut zu wissen: Der TMS wird seit neuestem an zwei Durchgängen pro Jahr (Frühjahr und Herbst)
        angeboten, und er kann einmalig wiederholt werden.

        Sollten  Sie  nach  Durchsicht  unserer  Ergänzenden  Informationen  noch  Fragen  haben,  steht  Ihnen  unser
        Bewerbersupport gerne über die üblichen Kanäle (E-Mail, Telefon) zur Verfügung. Kontaktmöglichkeiten
        sind im Bereich Unterstützung – Bewerbersupport aufgelistet. Seit dem 01.12.2021 entfallen die höheren
        Kosten für Anrufe aus dem Mobilfunknetz. Es entstehen einheitlich aus allen Netzen Kosten von 9 Cent/
        Min. für die Bewerberhotline.

        Ein  Hinweis  zum  Schluss:  Hilfreiche  Informationen  zum  eigentlichen  Ablauf  und  den  Regeln  des
        Koordinierungsverfahrens, etwa zu den wichtigen Themenkomplexen Priorisierung und Koordinierung, sind
        auf der Homepage unter dem Hauptreiter Bewerben & Beobachten hinterlegt.

        Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Weg ins Studium!


        Ihr Hochschulstart-Team








    Sommersemester 2022                                                                       Wintersemester 2022/23
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