Page 4 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2024/25
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        Die Regeln im Zentralen Vergabeverfahren



        Die Abiturbestenquote                                 und Hamburg gelten leicht abweichende Regelungen). Bei der
        Über die Abiturbestenquote werden 30% der Studienplätze ver-  Reihung auf der Bundesliste macht sich dies dadurch bemerk-
        geben, wobei die Zuweisung in drei Schritten erfolgt:   bar,  dass  dort  Bewerber*innen  aus  größeren  Bundesländern
                                                              vor solchen aus  Bundesländern  mit  geringerer Bevölkerungs-
        Zunächst  werden 16 Landeslisten  gebildet, auf denen nur  zahl geführt werden bzw. dass einem größeren Bundesland – im
        Bewerber*innen miteinander konkurrieren, die ihre Hochschul-  Verhältnis gesehen – auch ein höherer Anteil an Plätzen zusteht
        zugangsberechtigung (in  der  Regel  das  Abitur;  es  gibt  jedoch  als einem kleineren Bundesland.
        auch  andere  Formen  der  Hochschulzugangsberechtigung) im
        selben Bundesland erworben haben.                     Dieses Vorgehen ist erforderlich, da Bewerber*innen aus unter-
                                                              schiedlichen Bundesländern nur dann zulässigerweise auf einer
        Für jedes Bundesland wird nur eine einzige Landesliste erstellt,  einzigen Liste geführt werden können, wenn die Unterschiede
        auf der die Bewerber*innen aller vier zentral vergebenen Stu-  bei  den  Abitur-Durchschnittsnoten durch  einen  Ausgleichsme-
        diengänge (bzw. zu einem Sommersemester aller drei) gemein-  chanismus aufgefangen werden.
        sam geführt werden. Erstes Sortierkriterium der Landeslisten ist
        das Abiturergebnis, wobei nicht die Durchschnittsnote, sondern  Zuletzt  wird  für  jedes  Studienangebot  (also  z.  B. Zahnmedizin
        der erzielte Punktwert berücksichtigt wird.           an  der  Universität  Heidelberg)  eine  spezifische Rangliste  er-
                                                              stellt, nach der die Studienplätze vergeben werden. Diese Listen
        Weist das Zeugnis nur eine Note und keinen Punktwert aus, so  sind entscheidend für die Frage, wer wo und für welches Fach
        gilt der Mittelwert der Punktspanne als für das Vergabeverfah-  eine Zulassung erhält. Die Reihenfolge der Bewerber*innen auf
        ren maßgeblicher Punktwert. Im Falle einer Durchschnittsnote  dieser Liste entspricht der Reihenfolge der Bundesliste, es fallen
        von 1,0 sind dies bspw. 862 Punkte.                   allerdings alle diejenigen weg, die für das konkrete Studienan-
                                                              gebot keine Bewerbung abgegeben haben. Gerade aufgrund der
        Nachrangige   Sortierkriterien sind   ein   abgeleisteter   Dienst  Tatsache, dass es nur eine einzige Bundesliste für alle vier ZV-
        und zuletzt das Los. Durch die Bildung separater Landeslisten  Studiengänge gibt, wird dieser Wegfall deutlich spürbar sein und
        werden  Unterschiede  in  den  Abitur-Durchschnittsnoten  bzw.  dazu  führen,  dass  die  Ausgangsposition  eines  Bewerbers auf
        -Punktzahlen zwischen den Bundesländern neutralisiert, da nur den  studienangebotsspezifischen  Ranglisten,    auf    denen er
        Bewerber*innen miteinander konkurrieren, die ihren Abschluss geführt wird,  wesentlich besser ist, als es der  Rang auf der
        unter denselben Bedingungen erworben haben.           Bundesliste suggeriert. Im  Detail  bedeutet dies, dass  ein*e
                                                              Bewerber*in, die/der auf der Bundesliste Position 20 innehat,
                                                              auf  den  studiengangsspezifischen Ranglisten  z.  B.  an  Position
                                                              zehn oder acht geführt werden kann. Jede*r Bewerber*in wird
            900er- und 840er-Skala                            für all jene Studienangebote auf der Liste geführt, für die sie/er
            Punktwerte  werden  immer  auf  die  900er-Skala  be-   sich beworben hat. Die Studienplätze werden dann anhand der
            zogen;  sind  auf  einem  Zeugnis  Punktwerte  auf  der   Ranglistenposition an die Bewerber*innen vergeben.
            Grundlage einer maximal erreichbaren Punktzahl von
            840 ausgewiesen, erfolgt die Umrechnung nach fol-   Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
            gender Formel:                                    Über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) werden 10% der Stu-
                                                              dienplätze vergeben. Wichtig sind dabei zunächst folgende no-
            P900 = P840 * 180/168.                            tenunabhängige Auswahlkriterien:

            Dabei ist P900 der gesuchte Wert in der 900er-Skala,   •  Fachspezifische Studieneignungstests (z. B. HAM-Nat, TMS,
            P840 die auf dem Zeugnis ausgewiesene Punktzahl der   PhaST).
            840er-Skala.
                                                              •  Gespräche oder andere mündliche Verfahren.

                                                              •  Abgeschlossene Berufsausbildungen  und Berufstätigkei-
                                                                 ten.  Eine  Berufstätigkeit  kann  nur  bei  einer  Mindestdauer
        Im  nächsten  Schritt  werden  diese  16  Landeslisten  in  eine  ge-   von  zwölf  Monaten  berücksichtigt  werden  und  wenn  die
        meinsame Bundesliste  überführt.  Ausschlaggebend  hierbei  ist   entsprechende  Ausbildung  im Vorfeld  erfolgreich  abge-
        letztlich – neben der Punktzahl – die Größe der einzelnen Bun-   schlossen  wurde.  Fachspezifische  Auflistungen,  was  genau
        desländer, da einem bevölkerungsreichen Land (in dem also eine   berücksichtigt werden kann, finden Sie in der Übersicht der
        zahlenmäßig größere Gruppe eine Studienberechtigung erwirbt   Kriterien in der Zusätzlichen Eignungsquote. Dieser Katalog
        bzw. sich um einen Studienplatz bewirbt) ein höherer Anteil an   ist für alle Hochschulen identisch; haben Sie also z. B. eine
        Studienplätzen  zufällt  als  einem  kleineren  Bundesland.  In  die   der genannten Ausbildungen absolviert, wird diese von allen
        Berechnung dieser sog. Landesquoten bzw. Länderanteile fließt   Hochschulen  boniert,  die  das  Kriterium  Berufsausbildung
        zu einem  Drittel die Gesamtzahl der Bewerber*innen aus dem   bei der Studienplatzvergabe anwenden.
        jeweiligen Bundesland für die vier Studiengänge des Zentralen
        Verfahrens Humanmedizin,  Zahnmedizin,  Tiermedizin und •  Besondere  Vorbildungen,  praktische/ehrenamtliche  Tätig-
        Pharmazie  ein  und  zu  zwei  Dritteln  der  Anteil  des  jeweiligen   keiten,  außerschulische  Leistungen  oder  Qualifikationen.
        Bundeslands  an der Gesamtzahl  der  Achtzehn-  bis  unter   Dies kann insbesondere auch Dienste und Preise umfassen.
        Einundzwanzigjährigen (für die Stadtstaaten Berlin, Bremen   Auch hier gibt es verbindliche Kataloge, die für alle Hoch-
                                                       Hochschulstart                          Wintersemester 2024/25
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