Page 14 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2022/23
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        1. Antrag auf Nachteilsausgleich                      •  die Angabe der für eine etwaige Leistungsbeeinträchtigung
        – Verbesserung der Durchschnittsnote                     maßgeblichen,  nicht  selbst  zu  vertretenden  Umstände
                                                                 nach Art und Dauer; dabei muss sich die Schule auf nach-
        Bei  der  Vergabe  der  Studienplätze  ist  die  Durchschnittsnote   gewiesene Tatsachen beschränken;
        (bzw. die zugehörige Punktzahl) ein wesentliches Auswahlkrite-
        rium.  Daher  sollen  Leistungsbeeinträchtigungen  ausgeglichen  •  die  Angabe  der  erkennbaren  und  glaubhaft  gemachten
        werden,  die  Bewerber*innen  gehindert  haben,  beim  Erwerb   Auswirkungen jener Umstände auf die Leistungen in den
        der  Hochschulzugangsberechtigung  (z.B.  Abitur)  eine  bessere   einzelnen Unterrichtsfächern nach dem Urteil der jeweili-
        Durchschnittsnote/Punktzahl  zu  erreichen.  Werden  derarti-  gen Fachlehrkräfte;
        ge Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen, wird der
        Zulassungsantrag  mit  einer  verbesserten  Durchschnittsnote/  •  eine Klausel, wonach das Gutachten nur für die Vorlage bei
        Punktzahl am Vergabeverfahren beteiligt. Hierbei ist zu beach-  der Stiftung für Hochschulzulassung bestimmt ist und nur
        ten, dass nicht die Abiturprüfung selbst, sondern die Leistungen   für diesen Zweck verwendet werden darf;
        in den Schuljahren der Oberstufe, die zum Erwerb des Abiturs
        führen, betrachtet werden.                            •  das Dienstsiegel.

        Der Nachweis der Umstände, die zu einer Leistungsbeeinträch-  3.  Wenn die Schule davon überzeugt ist, dass die geltend ge-
        tigung  geführt  haben  (z.B.  monatelanger  Krankenhausaufent-  machten  (nicht  selbst  zu  vertretenden)  besonderen  Um-
        halt), reicht für die Begründung eines Antrags allein nicht aus.   stände zu einer Beeinträchtigung der schulischen Leistun-
        Vielmehr muss zusätzlich nachgewiesen werden, wie sich die   gen  geführt  haben,  so  muss  unter  Berücksichtigung  der
        Umstände auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben.     langjährigen Gesamtentwicklung der Leistungen für jedes
                                                                 in  Betracht  kommende  Unterrichtsfach  glaubhaft  festge-
        Zum Nachweis des Leistungsabfalls müssen Sie beglaubigte Ko-  stellt werden, welche bessere Note bzw. höhere Punktzahl
        pien Ihrer Schulzeugnisse beifügen. In der Regel muss als wei-  ohne  jene  Beeinträchtigung  zu  erwarten  gewesen  wäre.
        terer  Nachweis  ein  Gutachten  der  Schule  (nicht  der  Lehrer!)   Die sich hieraus für die Hochschulzugangsberechtigung er-
        vorliegen – denn nur die Schule kann beurteilen, ob und in wel-  gebende bessere Durchschnittsnote bzw. höhere Gesamt-
        chem Umfang sich die belastenden Umstände auf Ihre schuli-  punktzahl ist anzugeben.
        schen Leistungen ausgewirkt haben. Das Gutachten muss von  4.  Auf  allgemeine  Erfahrungstatsachen  kann  ein  Gutachten
        der Schulleitung unterzeichnet sein. Das Schulgutachten muss   nur  bei  der  Bescheinigung  von  geringfügigen  Leistungs-
        auch das Dienstsiegel der Schule tragen.                 differenzen  gestützt  werden.  Die  Anforderungen  an  die
                                                                 schlüssige Darstellung der Wirkungszusammenhänge müs-
        Fordern  Sie  das  Gutachten  so  frühzeitig  wie  möglich  an,  da-  sen mit der Höhe der bescheinigten Noten- bzw. Punktzahl-
        mit Ihre Schule es noch vor Bewerbungsschluss erstellen kann.   bandbreite steigen.
        Welchen  Inhalt  das  Schulgutachten  haben  muss  und  welche  5.  Soweit im Einzelfall notwendig und möglich, kann eine an
        Anforderungen an das Gutachten gestellt werden, bestimmen   der Schule tätige oder für die Schule zuständige Schulpsy-
        die im weiteren Verlauf dargestellten Grundsätze. Sie müssen   chologin oder ein entsprechender Schulpsychologe bei der
        Ihrem Antrag zusätzlich alle Unterlagen beifügen, auf die sich   Erstellung des Gutachtens hinzugezogen werden.
        das Schulgutachten stützt (bspw. Zeugnisse und fachärztliche
        Gutachten).                                           Auf ein Schulgutachten kann nur verzichtet werden, wenn die
                                                              Schule nicht in der Lage ist, es zu erstellen. Beispiel: Sie haben
        Grundsätze für die Erstellung von Schulgutachten zu   die Schule nur kurze Zeit besucht, so dass diese außerstande
        Anträgen auf Nachteilsausgleich                       ist, die Auswirkungen des Antragsgrundes zu beurteilen. Aller-
                                                              dings muss dann auch eine solche Stellungnahme der Schule
        Damit die Schulen, von denen Gutachten zu Anträgen auf Nach-  bei Hochschulstart eingereicht werden.
        teilsausgleich bei der Auswahl nach dem Grad der Qualifikation
        erbeten  werden,  nach  vergleichbaren  Maßstäben  vorgehen,  In solch einem Fall kommt das Gutachten einer sowohl päda-
        sind folgende Grundsätze bei der Erstellung solcher Gutachten  gogisch als auch psychologisch ausgebildeten sachverständigen
        zu beachten:                                          Person in Betracht, das Sie sich auf eigene Kosten beschaffen
                                                              müssen.  Die  Gutachter*innen  müssen  sowohl  eine  pädago-
        1.  Die Entscheidung darüber, ob sich die Schule, an der die  gische  Ausbildung  (z.B.  durch  Ablegung  beider  Lehramtsprü-
            Hochschulzugangsberechtigung erworben worden ist, gut-  fungen) als auch eine psychologische Ausbildung (z.B. als Dip-
            achtlich  zu  einem  Antrag  auf  Nachteilsausgleich  bei  der  lompsychologin/Diplompsychologe)  erfolgreich  abgeschlossen
            Auswahl nach dem Grad der Qualifikation äußert, trifft die  haben; der schulpsychologische Dienst kann Ihnen möglicher-
            Leitung  der  Schule  nach  pflichtgemäßem  Ermessen.  Die  weise helfen, eine solche Person zu finden. Legen Sie beim an-
            Schule kann die Erstellung eines Gutachtens ablehnen; sie  schließenden Gespräch eine Mitteilung der Schule vor, dass die-
            wird es insbesondere dann verweigern, wenn die für das  se die Auswirkungen des Grundes nicht beurteilen und deshalb
            Gutachten  notwendigen  Feststellungen  wegen  fehlender  kein Schulgutachten erstellen konnte.
            Kenntnisse über die zu begutachtende Person (z.B. zu kurze
            Dauer der Zugehörigkeit zur Schule) nicht erfolgen können.  Das Gutachten muss im pädagogischen Bereich eine Auswer-
        2.  Das von der Schulleitung zu unterzeichnende Schulgutach-  tung Ihrer Schulleistungen vor und nach Eintritt des belastenden
            ten muss enthalten:                               Umstandes enthalten. Aufbauend darauf muss die Gutachterin
                                                              bzw. der Gutachter die in der Psychologie zur Ermittlung von In-
        •   Eine kurze Beschreibung der Schullaufbahn der Schülerin  telligenz, Begabung, Persönlichkeitsstruktur, Leistungsmotivati-
            oder des Schülers;                                on und Belastbarkeit einer Person entwickelten Testverfahren

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