Page 18 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2022/23
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        Ihre  in  der  sofortigen  Zulassung  liegende  Privilegierung  ge-  •  Besondere familiäre oder soziale Umstände, die die sofor-
        genüber  den  konkurrierenden  Mitbewerber*innen  ist  nur  zu   tige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unter-
        rechtfertigen,  wenn  eine  Verzögerung  des  Studienbeginns  im   lagen)
        gewünschten Studiengang des Zentralen Verfahrens unzumut-
        bar wäre.                                             •  Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme ei-
                                                                 nes Studiums, das dem gewählten Studiengang entspricht
        Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwie-  (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung und Be-
        genden  persönlichen  Ausnahmesituation.  Diese  Ausnahmesi-  scheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines ent-
        tuation kann sich nur auf gegenwärtige bzw. künftige Umstän-  sprechenden Studiums im Herkunftsland)
        de  beziehen.  Eine  solche  Situation  wäre  beispielsweise  eine
        Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die es bei  •  Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Un-
        einem verzögerten Studienbeginn nicht mehr ermöglichen wür-  möglichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwingen-
        de, das Studium zu Ende zu führen.                       den Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch neh-
                                                                 men  zu  können  (Nachweis  über  den  zwingenden  Grund,
        Viele Bewerber*innen setzen in ihren Härtefallantrag sehr gro-  der die Einschreibung verhindert hat und früherer Zulas-
        ße Hoffnungen. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von dem   sungsbescheid)
        Betroffenen auch als hart empfunden werden, rechtfertigt je-
        doch eine Zulassung über die Härtefallquote. Eine Schwerbe-  Unbegründete Anträge
        hinderung allein rechtfertigt bspw. in der Regel keine sofortige  In  den  folgenden  Fällen  kann  eine  außergewöhnliche  Härte
        Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung.            grundsätzlich nicht angenommen werden:

        Die  Härtefallregelung  kann  auch  keine  pauschale  Entschädi-  •  Befürchtung von Nachteilen bei weiterem Warten im Hin-
        gungsmöglichkeit für im bisherigen Leben der Bewerber*innen   blick auf die Gelegenheit zur Übernahme einer Arztpraxis
        erlittene Nachteile darstellen. Eine weniger strenge Beurteilung   oder Apotheke:
        der Härtefallanträge verbietet sich schon deshalb, um folgen-
        de  Gefahr  zu  vermeiden:  Würden  geringere  Anforderungen   > für die eigene künftige Existenz
        gestellt, hätte dies zur Folge, dass mehr Härtefallanträge aner-
        kannt  würden,  als  hierfür  Studienplätze  verfügbar  sind.  Wird   > für die Arbeitsfähigkeit, die Gesundheit oder die Ver
        die festgesetzte Prozentzahl überschritten, müsste letztendlich      sorgung der Inhaberin oder des Inhabers der Arztpra-
        das Los über die Auswahl der Bewerber*innen mit anerkann-        xis oder Apotheke
        tem Härtefallantrag entscheiden. Dies sollte im Interesse der
        wirklich gravierenden Härtefälle klar vermieden werden.      > oder für die Versorgung der Bevölkerung im Einzugs
                                                                        gebiet
        Tatsächlich werden aus den genannten Gründen zu jedem Se-
        mester nur wenige Härtefallanträge anerkannt.         •  Aufnahme des Studiums zur Kompensation psychischer Er-
                                                                 krankungen
        Begründete Anträge
        in den folgenden beispielhaft genannten Fällen kann dem An-  •  Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
        trag in der Regel stattgegeben werden:                   ten Berufs wegen Arbeitslosigkeit oder schlechter Berufs-
                                                                 aussichten
        •   Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zu-
            lassung erfordern*                                •  Aufgabe  des  bisherigen  Studiums  oder  Berufs  aufgrund
                                                                 fehlender Motivation oder Eignung
        •   Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu
            führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft   •  Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
            die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht  ten Berufs aus Gewissensgründen
            durchgestanden werden können*
                                                              •  Behauptung besonderer Eignung für den an erster Stelle
        •   Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperli-  genannten Studiengang und den entsprechenden Beruf
            cher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine er-
            folgreiche Rehabilitation erwarten*               •  Erfolgreiche  Ableistung  der  vorgeschriebenen  oder  nach
                                                                 früherem  Recht  zu  einer  Verbesserung  der  Zulassungs-
        •   Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder an-  chancen führenden praktischen Tätigkeiten (z. B. Kranken-
            deren zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studi-  pflegedienst, pharmazeutische Vorprüfung)
            enplatzes im Wege*
                                                              •  Vorhandensein  anrechenbarer  Studienleistungen  und/
        •   Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder  oder -zeiten
            des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen*
                                                              •  Langjährige theoretische Arbeit auf dem Gebiet des ange-
                                                                 strebten Studiums
        * In der aktuellen fachärztlichen Stellungnahme/dem fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen,
        im Härtefallantrag geltend gemachten Kriterien hinreichend Stellung genommen werden. Die/das Stel-
        lungnahme/Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten
        der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es soll auch für   •  Bewerber*in steht schon im vorgerückten Alter
        medizinische Laien – ohne profunde medizinische Fachkenntnisse – nachvollziehbar sein.  Als zusätzliche
        Nachweise sind z.B. der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsam-
        tes geeignet. Alle Unterlagen müssen in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen.  •  Wiederholte Ablehnung für den gewünschten Studiengang
                                                                                               Wintersemester 2022/23                                                                                                 Sommersemester 2022
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