Page 18 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2022/23
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Ihre in der sofortigen Zulassung liegende Privilegierung ge- • Besondere familiäre oder soziale Umstände, die die sofor-
genüber den konkurrierenden Mitbewerber*innen ist nur zu tige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unter-
rechtfertigen, wenn eine Verzögerung des Studienbeginns im lagen)
gewünschten Studiengang des Zentralen Verfahrens unzumut-
bar wäre. • Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme ei-
nes Studiums, das dem gewählten Studiengang entspricht
Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwie- (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung und Be-
genden persönlichen Ausnahmesituation. Diese Ausnahmesi- scheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines ent-
tuation kann sich nur auf gegenwärtige bzw. künftige Umstän- sprechenden Studiums im Herkunftsland)
de beziehen. Eine solche Situation wäre beispielsweise eine
Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die es bei • Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Un-
einem verzögerten Studienbeginn nicht mehr ermöglichen wür- möglichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwingen-
de, das Studium zu Ende zu führen. den Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch neh-
men zu können (Nachweis über den zwingenden Grund,
Viele Bewerber*innen setzen in ihren Härtefallantrag sehr gro- der die Einschreibung verhindert hat und früherer Zulas-
ße Hoffnungen. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von dem sungsbescheid)
Betroffenen auch als hart empfunden werden, rechtfertigt je-
doch eine Zulassung über die Härtefallquote. Eine Schwerbe- Unbegründete Anträge
hinderung allein rechtfertigt bspw. in der Regel keine sofortige In den folgenden Fällen kann eine außergewöhnliche Härte
Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung. grundsätzlich nicht angenommen werden:
Die Härtefallregelung kann auch keine pauschale Entschädi- • Befürchtung von Nachteilen bei weiterem Warten im Hin-
gungsmöglichkeit für im bisherigen Leben der Bewerber*innen blick auf die Gelegenheit zur Übernahme einer Arztpraxis
erlittene Nachteile darstellen. Eine weniger strenge Beurteilung oder Apotheke:
der Härtefallanträge verbietet sich schon deshalb, um folgen-
de Gefahr zu vermeiden: Würden geringere Anforderungen > für die eigene künftige Existenz
gestellt, hätte dies zur Folge, dass mehr Härtefallanträge aner-
kannt würden, als hierfür Studienplätze verfügbar sind. Wird > für die Arbeitsfähigkeit, die Gesundheit oder die Ver
die festgesetzte Prozentzahl überschritten, müsste letztendlich sorgung der Inhaberin oder des Inhabers der Arztpra-
das Los über die Auswahl der Bewerber*innen mit anerkann- xis oder Apotheke
tem Härtefallantrag entscheiden. Dies sollte im Interesse der
wirklich gravierenden Härtefälle klar vermieden werden. > oder für die Versorgung der Bevölkerung im Einzugs
gebiet
Tatsächlich werden aus den genannten Gründen zu jedem Se-
mester nur wenige Härtefallanträge anerkannt. • Aufnahme des Studiums zur Kompensation psychischer Er-
krankungen
Begründete Anträge
in den folgenden beispielhaft genannten Fällen kann dem An- • Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
trag in der Regel stattgegeben werden: ten Berufs wegen Arbeitslosigkeit oder schlechter Berufs-
aussichten
• Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zu-
lassung erfordern* • Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs aufgrund
fehlender Motivation oder Eignung
• Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu
führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft • Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht ten Berufs aus Gewissensgründen
durchgestanden werden können*
• Behauptung besonderer Eignung für den an erster Stelle
• Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperli- genannten Studiengang und den entsprechenden Beruf
cher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine er-
folgreiche Rehabilitation erwarten* • Erfolgreiche Ableistung der vorgeschriebenen oder nach
früherem Recht zu einer Verbesserung der Zulassungs-
• Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder an- chancen führenden praktischen Tätigkeiten (z. B. Kranken-
deren zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studi- pflegedienst, pharmazeutische Vorprüfung)
enplatzes im Wege*
• Vorhandensein anrechenbarer Studienleistungen und/
• Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder oder -zeiten
des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen*
• Langjährige theoretische Arbeit auf dem Gebiet des ange-
strebten Studiums
* In der aktuellen fachärztlichen Stellungnahme/dem fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen,
im Härtefallantrag geltend gemachten Kriterien hinreichend Stellung genommen werden. Die/das Stel-
lungnahme/Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten
der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es soll auch für • Bewerber*in steht schon im vorgerückten Alter
medizinische Laien – ohne profunde medizinische Fachkenntnisse – nachvollziehbar sein. Als zusätzliche
Nachweise sind z.B. der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsam-
tes geeignet. Alle Unterlagen müssen in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen. • Wiederholte Ablehnung für den gewünschten Studiengang
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