Organisationsstruktur und Aufgabenstellungen

Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) setzt sich aus Stiftungsorganen und Gremien zusammen, auf deren Basis der als „Hochschulstart“ bekannte Service organisiert wird.

Oberstes Beschlussorgan der SfH ist der Stiftungsrat, welcher sich aus Vertreter*innen der Länder und der Hochschulen (16 Vertreter*innen der Wissenschaftsministerien der Länder, 16 Vertreter*innen der staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen) sowie, mit beratender Stimme, der Geschäftsführung zusammensetzt. Der Rat wählt aus seinen Mitgliedern für die Dauer von vier Jahren eine*n Vorsitzende*n sowie eine entsprechende Vertretung.

Zu den Aufgaben des Stiftungsrats zählen insbesondere die Strategieplanung der Stiftung und wesentliche geschäftspolitische Entscheidungen. Daher können Rechtsgeschäfte, Maßnahmen und Regelungen, die außergewöhnlich und über den Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs hinausgehen, nur mit Zustimmung des Stiftungsrates ein- bzw. umgesetzt werden.

Die laufenden Geschäfte werden durch eine administrative und eine technische Geschäftsführung bestellt, die von einem Stiftungsvorstand unterstützt wird. Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren aus den Mitgliedern des Stiftungsrats bestellt. Ihm obliegt die operative Steuerung der Geschäfte der Stiftung im Auftrag des Stiftungsrats und besteht aus zwei Vertreter*innen der Bundesländer, zwei Vertreter*innen der staatlich und staatlich anerkannten Hochschulen und, mit beratender Stimme, der Sprecherin oder dem Sprecher des IT-Beirats.

Der IT-Beirat ist als beratendes Gremium von der Stiftung eingesetzt und besteht aus bis zu fünf externen Expert*innen auf dem Gebiet der Informationstechnik, die sich in erster Linie um technische Themen kümmern, die im Rahmen einer Gesamtstrategie auf den Plan kommen (bspw. das Thema „Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung“).

Eine Übersicht der Besetzung von Gremien- und Führungspositionen können Sie einer separaten Aufstellung entnehmen. Die Entstehungsgeschichte der SfH haben wir ebenfalls auf einer Sonderseite zusammengefasst.

Selbstbild

Die Stiftung versteht sich als:

  1. Dienstleister für die Bewerberinnen und Bewerber,
    • der hilft, die Vergabeverfahren zu verstehen und Bewerbungen abzugeben
    • der die Entscheidungen transparent sowie nachvollziehbar darstellt und erklärt und
    • der Datensicherheit gewährleistet.
  2. Dienstleister für die Hochschulen,
    • der koordinierende und unterstützende Funktion hat,
    • der Erfahrungen sammelt, aufbereitet und den Hochschulen zur Verfügung stellt und
    • der das Dialogorientierte Serviceverfahren und das bundesweite Zulassungsverfahren betreibt und optimiert.
  3. Dienstleister für den Bund und die Länder,
    • der Verfahrenssicherheit gewährleistet,
    • der die Verfahren dokumentiert und
    • der Politik und Verwaltung Auskünfte erteilt.