Page 13 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2024/25
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Die Sonderanträge
Wenn die persönlichen Lebensumstände von Bewerber*innen Nachweise und Gründe
eine besondere Last darstellen, besteht ggf. die Möglichkeit, Wenn Sie einen Sonderantrag stellen möchten, müssen Sie
diese besonderen Umstände auch im Rahmen einer Bewerbung geeignete Nachweise beifügen. Beispiele für entsprechende
für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang Belege/Gründe finden Sie im weiteren Verlauf des Kapitels im
geltend zu machen. Formal geschieht dies durch das Stellen Rahmen der Beschreibung der Antragsarten. Folgenden Leitge-
eines sogenannten Sonderantrags, der zusätzlich zum obliga- danken sollten Sie sich vor Augen halten: Ihr „Sonderfall“ muss
torischen Zulassungsantrag (also der eigentlichen Bewerbung) durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass
eingereicht werden kann. eine außenstehende Person den vorliegenden Sachverhalt al-
lein anhand der Unterlagen angemessen nachvollziehen kann.
Die im Folgenden erläuterten zwei Sonderanträge können Sie Sie erleichtern die Bearbeitung Ihres Antrags daher, wenn Sie
bei einer Bewerbung für die Studiengänge Humanmedizin, neben den erforderlichen Nachweisen bspw. auch eine schrift-
Zahnmedizin, Tiermedizin (letzteres nur zum Wintersemester) liche Begründung beifügen. Aus Ihren Ausführungen sollte ein-
und Pharmazie stellen. deutig der Grund hervorgehen, auf den Sie Ihren Sonderantrag
stützen (z.B. gesundheitliche oder familiäre Gründe). Ferner
Beide Anträge haben eine Sache gemein: Sie können nur dann sollten Sie Ihre individuelle Situation möglichst sachlich und
zum Erfolg führen, wenn die jeweiligen strengen übersichtlich erläutern.
Voraussetzungen erfüllt sind!
Falls Sie bei der Antragstellung bspw. Bescheinigungen von
Strenge Maßstäbe Stellen einreichen wollen, die zur Führung eines Dienstsiegels
Bevor Sie einen Sonderantrag stellen, sollten Sie selbst- amtlich ermächtigt sind, so müssen diese Bescheinigungen
kritisch prüfen, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Viele mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Außerdem gilt
Studienbewerber*innen setzen sehr große Hoffnungen auf die grundsätzlich: Alle eingereichten Kopien müssen amtlich
Möglichkeiten, die ein Sonderantrag eröffnet – aber Vorsicht: beglaubigt sein!
Nicht jeder Grund, den Bewerber*innen als relevant und aus-
schlaggebend ansehen, kann bei der Studienplatzvergabe tat- Wie Hochschulstart über Ihren Sonderantrag entschieden hat,
sächlich als „Sonderfall“ anerkannt werden. Die Gründe, die im können Sie dem Bescheid über Ihren Zulassungsantrag entneh-
Rahmen eines Antrags aufgeführt werden, müssen eine gravie- men. Eine ausführliche Begründung der Entscheidung erhalten
rende Beeinträchtigung erkennen lassen. Zudem muss aus den Sie auf schriftliche Anfrage.
eingereichten Nachweisen hervorgehen, dass diese besondere
Einschränkung bereits vor Erwerb der Hochschulzugangs- Welche Arten von Sonderanträgen gibt es?
berechtigung vorgelegen hat und eine nicht vertretbare Insgesamt gibt es zwei verschiedene Sonderanträge, die im Rah-
Belastung darstellt. Legen Sie selbst deshalb bitte einen men der Studienplatzvergabe für bundesweit zulassungsbe-
strengen Maßstab an Ihre eigene Begründung an. schränkte Studiengänge berücksichtigt werden.
Fristen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durch-
Ein Sonderantrag ist grundsätzlich zeitgleich mit dem Zulas- schnittsnote
sungsantrag zu stellen. Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend ma-
chen, die Sie daran gehindert haben, eine bessere Durch-
Zu einem Wintersemester unterscheidet Hochschulstart schnittsnote zu erzielen. Diese Umstände dürfen von Ihnen
zwischen folgenden zwei Bewerbungsterminen: Alt- nicht selbst zu vertreten sein.
Abiturient*innen (damit sind Bewerber*innen gemeint, die
ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar Härtefallantrag
erworben haben) müssen sich bis zum 31. Mai Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend ma-
(Ausschlussfrist) beworben haben. Neu-Abiturient*innen chen, die ggf. Ihre sofortige Zulassung zum Studium erfordern.
(damit sind Bewerber*innen gemeint, die ihre Hochschul-
zugangsberechtigung nach dem 15. Januar erworben haben) Die Richtlinien mit Beispielen für begründete Anträge sowie
müssen sich dagegen bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist) beworben Angaben zu den Nachweisen bezüglich der zwei Antragsarten
haben. haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Allerdings können Studienbewerber*innen, die Ihre
Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben
haben und sich somit bis zum 31. Mai bewerben müssen, ihren
Sonderantrag noch bis zum 15. Juli stellen und entsprechende
Nachweise nachreichen, wenn das beeinträchtigende Ereignis
erst nach dem 31. Mai eingetreten ist (dies gilt jedoch nur für
den Härtefallantrag).
Zu einem Sommersemester gibt es nur einen einzigen
Bewerbungstermin: Alle Bewerbungen müssen bis zum 15.
Januar (Ausschlussfrist) online bei Hochschulstart eingegangen
sein.
Hochschulstart Wintersemester 2024/25

