Page 17 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2024/25
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• Besondere familiäre oder soziale Umstände, die die sofor-
Ihre in der sofortigen Zulassung liegende Privilegierung ge- tige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unter-
genüber den konkurrierenden Mitbewerber*innen ist nur zu lagen)
rechtfertigen, wenn eine Verzögerung des Studienbeginns im
gewünschten Studiengang des Zentralen Verfahrens unzumut- • Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme ei-
bar wäre. nes Studiums, das dem gewählten Studiengang entspricht
(amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung und Be-
Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwie- scheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines ent-
genden persönlichen Ausnahmesituation. Diese Ausnahmesi- sprechenden Studiums im Herkunftsland)
tuation kann sich nur auf gegenwärtige bzw. künftige Umstän-
de beziehen. Eine solche Situation wäre beispielsweise eine • Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Un-
Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die es bei möglichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwingen-
einem verzögerten Studienbeginn unmöglich machen würde, das den Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch neh-
Studium zu Ende zu führen. men zu können (Nachweis über den zwingenden Grund, der
die Einschreibung verhindert hat und früherer Zulas-
Viele Bewerber*innen setzen in ihren Härtefallantrag sehr gro- sungsbescheid)
ße Hoffnungen. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von den
Betroffenen auch als hart empfunden werden, rechtfertigt je- Unbegründete Anträge
doch eine Zulassung über die Härtefallquote. Eine Schwerbe- In den folgenden Fällen kann eine außergewöhnliche Härte
hinderung allein rechtfertigt bspw. in der Regel keine sofortige grundsätzlich nicht angenommen werden:
Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung.
• Befürchtung von Nachteilen bei weiterem Warten im Hin-
Die Härtefallregelung kann auch keine pauschale Entschädi- blick auf die Gelegenheit zur Übernahme einer Arztpraxis
gungsmöglichkeit für im bisherigen Leben der Bewerber*innen oder Apotheke:
erlittene Nachteile darstellen. Eine weniger strenge Beurteilung
der Härtefallanträge verbietet sich schon, um folgende Gefahr zu > für die eigene künftige Existenz
vermeiden: Würden geringere Anforderungen gestellt, hätte
dies zur Folge, dass mehr Härtefallanträge anerkannt würden, > für die Arbeitsfähigkeit, die Gesundheit oder die Ver-
als hierfür Studienplätze verfügbar sind. Wird die festgesetzte sorgung der Inhaberin oder des Inhabers der Arztpra-
Prozentzahl überschritten, müsste letztendlich das Los über die xis oder Apotheke
Auswahl der Bewerber*innen mit anerkanntem Härtefallantrag
entscheiden. Dies sollte im Interesse der wirklich gravierenden > oder für die Versorgung der Bevölkerung im Einzugs-
Härtefälle klar vermieden werden. gebiet
Tatsächlich werden aus den genannten Gründen zu jedem Se- • Aufnahme des Studiums zur Kompensation psychischer Er-
mester nur wenige Härtefallanträge anerkannt. krankungen
Begründete Anträge • Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
in den folgenden beispielhaft genannten Fällen kann dem An- ten Berufs wegen Arbeitslosigkeit oder schlechter Berufs-
trag in der Regel stattgegeben werden: aussichten
• Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zu- • Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs aufgrund
lassung erfordern* fehlender Motivation oder Eignung
• Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu • Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft ten Berufs aus Gewissensgründen
die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht
durchgestanden werden können* • Behauptung besonderer Eignung für den an erster Stelle
genannten Studiengang und den entsprechenden Beruf
• Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperli-
cher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine er- • Erfolgreiche Ableistung der vorgeschriebenen oder nach
folgreiche Rehabilitation erwarten* früherem Recht zu einer Verbesserung der Zulassungs-
chancen führenden praktischen Tätigkeiten (z. B. Kranken-
• Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder an- pflegedienst, pharmazeutische Vorprüfung)
deren zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studi-
enplatzes im Wege* • Vorhandensein anrechenbarer Studienleistungen und/
oder -zeiten
• Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder
des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen* • Langjährige theoretische Arbeit auf dem Gebiet des ange-
strebten Studiums
* In der aktuellen fachärztlichen Stellungnahme/dem fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen, im
Härtefallantrag geltend gemachten Kriterien hinreichend Stellung genommen werden. Die Stel-
lungnahme bzw. das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und • Bewerber*in steht schon im vorgerückten Alter
Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf
enthalten. Es soll auch für medizinische Laien – ohne profunde medizinische Fachkenntnisse –
nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind z.B. der Schwerbehindertenausweis oder der • Wiederholte Ablehnung für den gewünschten Studiengang
Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes geeignet. Alle Unterlagen müssen in amtlich beglaubigter
Kopie vorliegen. Hochschulstart Wintersemester 2024/25

