Page 14 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2025
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        1. Antrag auf Nachteilsausgleich                      •  die Angabe der für eine etwaige Leistungsbeeinträchtigung
        – Verbesserung der Durchschnittsnote                     maßgeblichen, nicht selbst   zu   vertretenden   Umstände
                                                                 nach Art und Dauer; dabei muss sich die Schule auf nach-
        Bei der  Vergabe  der  Studienplätze ist  die  Durchschnittsnote   gewiesene Tatsachen beschränken;
        (bzw. die zugehörige Punktzahl) ein wesentliches Auswahlkrite-
        rium.  Daher  sollen  Leistungsbeeinträchtigungen ausgeglichen  •  die  Angabe  der  erkennbaren  und  glaubhaft  gemachten
        werden, die Bewerber*innen gehindert haben, beim Erwerb der   Auswirkungen jener Umstände auf die Leistungen in den
        Hochschulzugangsberechtigung (z.B.  Abitur)  eine  bessere   einzelnen  Unterrichtsfächern nach dem Urteil der jeweili-
        Durchschnittsnote/Punktzahl   zu   erreichen.   Werden   derarti-   gen Fachlehrkräfte;
        ge Umstände  und ihre Auswirkungen nachgewiesen,  kann  der
        Zulassungsantrag  mit  einer  verbesserten  Durchschnittsnote/  •  eine Klausel, wonach das Gutachten nur für die Vorlage bei
        Punktzahl am Vergabeverfahren beteiligt werden. Hierbei ist zu   der Stiftung für Hochschulzulassung bestimmt ist und nur
        beachten,  dass  nicht  die  Abiturprüfung  selbst,  sondern  die   für diesen Zweck verwendet werden darf;
        Leistungen in  den Schuljahren der  Oberstufe,  die  zum Erwerb
        des Abiturs führen, betrachtet werden.                •  das Dienstsiegel.

        Der Nachweis der Umstände, die zu einer Leistungsbeeinträch-  3.  Wenn die Schule davon überzeugt ist, dass die geltend ge-
        tigung geführt  haben  (z.B.  monatelanger  Krankenhausaufent-   machten (nicht selbst  zu  vertretenden) besonderen Um-
        halt),  reicht für die Begründung eines Antrags allein  nicht  aus.  stände zu einer Beeinträchtigung der schulischen Leistun-
        Vielmehr  muss  zusätzlich  nachgewiesen  werden, dass und wie   gen  geführt  haben,  so  muss  unter  Berücksichtigung der
        sich die Umstände auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben.   langjährigen Gesamtentwicklung der Leistungen für jedes in
                                                                 Betracht  kommende  Unterrichtsfach  glaubhaft festgestellt
        Zum Nachweis des Leistungsabfalls müssen Sie beglaubigte Ko-   werden, welche bessere Note bzw. höhere Punktzahl ohne
        pien  Ihrer Schulzeugnisse beifügen. In  der  Regel  muss  als wei-   jene Beeinträchtigung zu erwarten gewesen wäre. Die sich
        terer  Nachweis  ein  Gutachten der  Schulleitung  (nicht  der  hieraus  für  die  Hochschulzugangsberechtigung ergebende
        Lehrer!) vorliegen – denn nur die Schulleitung kann beurteilen,   bessere  Durchschnittsnote  bzw.  höhere  Gesamtpunktzahl
        ob  und  in  welchem Umfang sich  die  belastenden Umstände  ist anzugeben.
        auf  Ihre  schulischen Leistungen ausgewirkt  haben.  Das 4.  Auf  allgemeine  Erfahrungstatsachen  kann  ein  Gutachten
        Gutachten  muss  von der  Schulleitung unterzeichnet  sein.  Das  nur  bei  der Bescheinigung  von  geringfügigen  Leistungs-
        Schulgutachten  muss  auch das Dienstsiegel der Schule tragen.   differenzen  gestützt  werden.  Die  Anforderungen  an  die
                                                                 schlüssige  Darstellung  der  Wirkungszusammenhänge
        Fordern  Sie  das  Gutachten  so  frühzeitig  wie  möglich  an,  da-   steigen  mit  der  Höhe  der  bescheinigten  Noten-  bzw.
        mit Ihre Schule es noch vor Bewerbungsschluss erstellen kann.   Punktzahlbandbreite.
        Welchen Inhalt  das  Schulgutachten haben muss  und welche  5.  Soweit im Einzelfall notwendig und möglich, kann eine an
        Anforderungen an das  Gutachten  gestellt  werden,  bestimmen   der Schule tätige oder für die Schule zuständige Schulpsy-
        die  im  weiteren  Verlauf dargestellten Grundsätze.  Sie  müssen  chologin oder ein entsprechender Schulpsychologe bei der
        Ihrem Antrag  zusätzlich  alle  Unterlagen  beifügen,  auf  die  sich   Erstellung des Gutachtens hinzugezogen werden.
        das  Schulgutachten  stützt (bspw.  Zeugnisse  und  fachärztliche
        Gutachten).                                           Auf ein Schulgutachten  kann nur verzichtet  werden,  wenn die
                                                              Schule nicht in der Lage ist, es zu erstellen. Beispiel: Sie haben
        Grundsätze für die Erstellung von Schulgutachten zu   die  Schule  nur  kurze  Zeit  besucht,  so  dass  diese  außerstande
        Anträgen auf Nachteilsausgleich                       ist, die Auswirkungen des Antragsgrundes  zu  beurteilen.  In
                                                              diesem Fall muss eine entsprechende Mitteilung, der Schule mit
        Damit die Schulen, von denen Gutachten zu Anträgen auf Nach-  dem  Antrag  bei  Hochschulstart  eingereicht  werden.  In solch
        teilsausgleich erbeten werden, nach vergleichbaren Maßstäben  einem Fall  kommt  das Gutachten einer sowohl  pädagogisch
        vorgehen,  sind  folgende  Grundsätze bei der  Erstellung  solcher  als  auch  psychologisch  ausgebildeten  sachverständigen Person
        Gutachten zu beachten:                                in Betracht, das Sie  sich  auf eigene  Kosten beschaffen
                                                              müssen. Die Gutachter*innen müssen sowohl  eine  pädago-
        1.  Die  Entscheidung  darüber,  ob  sich  die  Schule,  an  der  die gische Ausbildung  (z.B. durch Ablegung beider Lehramtsprü-
            Hochschulzugangsberechtigung erworben worden ist, gut-  fungen) als  auch  eine  psychologische  Ausbildung  (z.B.  als  Dip-
            achtlich  zu einem Antrag auf Nachteilsausgleich äußert, lompsychologin/Diplompsychologe) erfolgreich abgeschlossen
            trifft  die Leitung  der  Schule  nach  pflichtgemäßem haben;  der schulpsychologische  Dienst  kann  Ihnen  möglicher-
            Ermessen. Die Schule kann die Erstellung eines Gutachtens weise helfen, eine solche Person zu finden. Legen Sie beim an-
            ablehnen; sie wird es insbesondere dann verweigern, wenn schließenden Gespräch eine Mitteilung der Schule vor, dass die-
            die für das Gutachten notwendigen Feststellungen wegen se die Auswirkungen des Grundes nicht beurteilen und deshalb
            fehlender  Kenntnisse  über  die  zu  begutachtende  Person kein Schulgutachten erstellen konnte.
            (z.B.  zu  kurze Dauer  der  Zugehörigkeit  zur  Schule)  nicht
            erfolgen können.                                  Das  Gutachten muss  im  pädagogischen  Bereich  eine  Auswer-
        2.  Das von der Schulleitung zu unterzeichnende Schulgutach-  tung Ihrer Schulleistungen vor und nach Eintritt des belastenden
            ten muss enthalten:                               Umstandes enthalten. Aufbauend darauf muss die Gutachterin
                                                              bzw. der Gutachter die in der Psychologie zur Ermittlung von In-
        •   Eine  kurze  Beschreibung  der  Schullaufbahn der  Schülerin telligenz,  Begabung,  Persönlichkeitsstruktur, Leistungsmotivati-
            oder des Schülers;
                                                              on und Belastbarkeit einer Person entwickelten Testverfahren
                                                       Hochschulstart                          Sommersemester 2025
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