Page 17 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2025
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        Ihre  in  der  sofortigen Zulassung  liegende  Privilegierung  ge-   tige Zulassung  erfordern (zum Nachweis geeignete Unter-
        genüber den  konkurrierenden Mitbewerber*innen ist nur  zu   lagen)
        rechtfertigen, wenn  eine  Verzögerung  des  Studienbeginns  im
        gewünschten Studiengang des Zentralen Verfahrens unzumut-   •  Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme ei-
        bar wäre.                                                nes Studiums, das dem gewählten Studiengang entspricht
                                                                 (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung und Be-
        Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwie-   scheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines ent-
        genden  persönlichen  Ausnahmesituation. Diese  Ausnahmesi-   sprechenden Studiums im Herkunftsland)
        tuation kann sich nur auf gegenwärtige bzw. künftige Umstän-
        de  beziehen.  Eine  solche  Situation  wäre  beispielsweise  eine   •  Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Un-
        Erkrankung mit der  Tendenz  zur  Verschlimmerung, die es bei   möglichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwingen-
        einem verzögerten Studienbeginn unmöglich machen würde, das   den Gründen (insbesondere  Krankheit) in Anspruch neh-
        Studium zu Ende zu führen.                               men zu können (Nachweis über den zwingenden Grund, der
                                                                 die  Einschreibung  verhindert  hat  und  früherer Zulas-
        Viele Bewerber*innen setzen in ihren Härtefallantrag sehr gro-   sungsbescheid)
        ße Hoffnungen. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von den
        Betroffenen auch  als  hart  empfunden  werden,  rechtfertigt je-   Unbegründete Anträge
        doch eine Zulassung über die Härtefallquote. Eine Schwerbe-   In  den  folgenden  Fällen  kann  eine  außergewöhnliche  Härte
        hinderung allein rechtfertigt bspw. in der Regel keine sofortige   grundsätzlich nicht angenommen werden:
        Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung.
                                                              •  Befürchtung von Nachteilen bei weiterem Warten im Hin-
        Die Härtefallregelung  kann auch  keine pauschale Entschädi-   blick auf die Gelegenheit zur Übernahme einer Arztpraxis
        gungsmöglichkeit für im bisherigen Leben der Bewerber*innen   oder Apotheke:
        erlittene Nachteile darstellen. Eine weniger strenge Beurteilung
        der Härtefallanträge verbietet sich schon, um folgende Gefahr zu   > für die eigene künftige Existenz
        vermeiden:  Würden  geringere Anforderungen  gestellt,  hätte
        dies zur Folge, dass mehr Härtefallanträge anerkannt würden,   > für die Arbeitsfähigkeit, die Gesundheit oder die Ver-
        als  hierfür  Studienplätze  verfügbar  sind.  Wird die festgesetzte   sorgung der Inhaberin oder des Inhabers der Arztpra-
        Prozentzahl überschritten, müsste letztendlich das Los über die   xis oder Apotheke
        Auswahl der Bewerber*innen mit anerkanntem Härtefallantrag
        entscheiden. Dies sollte im Interesse der wirklich gravierenden   > oder für die Versorgung der Bevölkerung im Einzugs-
        Härtefälle klar vermieden werden.                             gebiet

        Tatsächlich werden aus den genannten Gründen zu jedem Se-   •  Aufnahme des Studiums zur Kompensation psychischer Er-
        mester nur wenige Härtefallanträge anerkannt.            krankungen

        Begründete Anträge                                    •  Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
        in den folgenden beispielhaft genannten Fällen kann dem An-   ten Berufs  wegen  Arbeitslosigkeit  oder  schlechter Berufs-
        trag in der Regel stattgegeben werden:                   aussichten

        •   Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zu-   •  Aufgabe  des  bisherigen  Studiums  oder  Berufs  aufgrund
            lassung erfordern*                                   fehlender Motivation oder Eignung

        •   Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu  •  Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
            führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft  ten Berufs aus Gewissensgründen
            die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht
            durchgestanden werden können*                     •  Behauptung  besonderer  Eignung  für  den  an  erster  Stelle
                                                                 genannten Studiengang und den entsprechenden Beruf
        •   Beschränkung auf ein enges  Berufsfeld aufgrund körperli-
            cher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine er-   •  Erfolgreiche  Ableistung  der  vorgeschriebenen  oder  nach
            folgreiche Rehabilitation erwarten*                  früherem  Recht  zu einer  Verbesserung der  Zulassungs-
                                                                 chancen führenden praktischen Tätigkeiten (z. B. Kranken-
        •   Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder an-   pflegedienst, pharmazeutische Vorprüfung)
            deren zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studi-
            enplatzes im Wege*                                •  Vorhandensein   anrechenbarer   Studienleistungen   und/
                                                                 oder -zeiten
        •   Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder
            des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen*  •  Langjährige theoretische Arbeit auf dem Gebiet des ange-
                                                                 strebten Studiums
        * In der aktuellen fachärztlichen Stellungnahme/dem fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen, im
        Härtefallantrag  geltend  gemachten  Kriterien hinreichend Stellung  genommen  werden. Die  Stel-
        lungnahme  bzw. das  Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere,  Verlauf und  •  Bewerber*in steht schon im vorgerückten Alter
        Behandlungsmöglichkeiten der  Erkrankung sowie eine Prognose über den  weiteren  Krankheitsverlauf
        enthalten. Es soll auch  für medizinische  Laien  –  ohne  profunde  medizinische  Fachkenntnisse  –
        nachvollziehbar sein.  Als  zusätzliche Nachweise sind z.B. der Schwerbehindertenausweis oder der  •  Wiederholte Ablehnung für den gewünschten Studiengang
        Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes geeignet. Alle Unterlagen müssen in amtlich beglaubigter
        Kopie vorliegen.                               Hochschulstart                          Sommersemester 2025
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