Page 17 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2023
P. 17

17

                                                              •   Besondere familiäre oder soziale Umstände, die die sofor-
        Ihre in der sofortigen Zulassung liegende Privilegierung ge-   tige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unter-
        genüber den konkurrierenden Mitbewerber*innen ist nur zu   lagen)
        rechtfertigen, wenn eine Verzögerung des Studienbeginns im
        gewünschten Studiengang des Zentralen Verfahrens unzumut-   •   Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme ei-
        bar wäre.                                                 nes Studiums, das dem gewählten Studiengang entspricht

                                                                  (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung und Be-
        Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwie-
                                                                  scheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines ent-
        genden persönlichen Ausnahmesituation. Diese Ausnahmesi-
                                                                  sprechenden Studiums im Herkunftsland)
        tuation kann sich nur auf gegenwärtige bzw. künftige Umstän-
        de beziehen. Eine solche Situation wäre bei spielsweise ei ne
                                                              •   Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Un-
        Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, di e es bei
                                                                  möglichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwi ngen-
        einem verzögerten Studienbeginn nicht mehr ermöglichen wür-
                                                                  den Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch neh-
        de, das Studium zu Ende zu führen.                        men zu können (Nachweis über den zwingenden Grund,

                                                                  der die Einschreibung verhindert hat und früherer Zulas-
        Viele Bewerber*innen setzen in ihren Härtefallantrag sehr gro-
                                                                  sungsbescheid)
        ße Hoffnungen. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von dem
        Betroffenen auch als hart empfunden werden, rechtfertigt je-   Unbegründete Anträge
        doch eine Zulassung über die Härtefallquote. Eine Schwerbe-
                                                              In  den  folgenden  Fällen  kann  eine  außergewöhnliche  Härte
        hinderung allein rechtfertigt bspw. in der Regel keine sofortige
                                                              grundsätzlich nicht angenommen werden:
        Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung.
                                                                •   Befürchtung von Nachteilen bei weiterem Warten im Hin-
        Die Härtefallregelung kann auch keine pauschale Entschädi-   blick auf die Gelegenheit zur Übernahme einer Arztpraxis
        gungsmöglichkeit für im bisherigen Leben der Bewerber*innen   oder Apotheke:
        erlittene Nachteile darstellen. Eine weniger strenge Beurteilung
        der Härtefallanträge verbietet sich schon deshalb, um folgen-   > für die eigene künftige Existenz
        de  Gefahr zu vermeiden: Würden geringere Anforderungen
        gestellt, hätte dies zur Folge, dass mehr Härtefallanträge aner-   > für die Arbeitsfähigkeit, die Gesundheit oder die Ver
        kannt würden, als hierfür Studienplätze verfügbar sind. Wird   sorgung der Inhaberin oder des Inhabers der Arztpra-
        die festgesetzte Prozentzahl überschritten, müsste letztendlich   xis oder Apotheke
        das Los über die Auswahl der Bewerber*innen mit anerkann-
        tem Härtefallantrag entscheiden. Dies sollte im Interesse der   > oder für die Versorgung der Bevölkerung im Einzugs
        wirklich gravierenden Härtefälle klar vermieden werden.        gebiet

        Tatsächlich werden aus den genannten Gründen zu jedem Se-   •   Aufnahme des Studiums zur Kompensation psychischer Er-
        mester nur wenige Härtefallanträge anerkannt.             krankungen

        Begründete Anträge                                    •   Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
        in den folgenden beispielhaft genannten Fällen kann dem An-   ten Berufs wegen Arbeitslosigkeit oder schlechter Berufs-
        trag in der Regel stattgegeben werden:                    aussichten

        •   Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zu-   •   Aufgabe  des  bisherigen  Studiums  oder  Berufs  aufgrund
            lassung erfordern*                                    fehlender Motivation oder Eignung

        •   Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu   •   Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
            führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft   ten Berufs aus Gewissensgründen
            die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht
            durchgestanden werden können*                     •   Behauptung besonderer Eignung für den an erster Stelle
                                                                  genannten Studiengang und den entsprechenden Beruf
        •   Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperli-
            cher Behinderung; das angestrebte Studium lässt ei ne er-   •   Erfolgreiche Ableistung der vorgeschriebenen oder nach
            folgreiche Rehabilitation erwarten*                   früherem Recht zu einer Verbesserung der Zulassungs-
                                                                  chancen führenden praktischen Tätigkeiten (z. B. Kranken-
        •   Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder an-   pflegedienst, pharmazeutische Vorprüfung)
            deren zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studi-
            enplatzes im Wege*                                •   Vorhandensein   anrechenbarer   Studienleistungen   und/
                                                                  oder -zeiten
        •   Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder
            des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen*   •   Langjährige theoretische Arbeit auf dem Gebiet des ange-

                                                                  strebten Studiums
        * In der aktuellen fachärztlichen Stellungnahme/dem fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen,
        im Härtefallantrag geltend gemachten Kriterien hinreichend Stellung genommen werden. Die/das St el-
        lungnahme/Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten   •   Bewerber*in steht schon im vorgerückten Alter
        der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es soll auch für
        medizinische Laien – ohne profunde medizinische Fachkenntnisse – nachvollziehbar sein. Als zusätzliche
        Nachweise sind z.B. der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsam-   •   Wiederholte Ablehnung für den gewünschten Studiengang
        tes geeignet. Alle Unterlagen müssen in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen.
                                                                                             Sommersemester  2023
   12   13   14   15   16   17   18   19   20   21   22