Page 17 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2023
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• Besondere familiäre oder soziale Umstände, die die sofor-
Ihre in der sofortigen Zulassung liegende Privilegierung ge- tige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unter-
genüber den konkurrierenden Mitbewerber*innen ist nur zu lagen)
rechtfertigen, wenn eine Verzögerung des Studienbeginns im
gewünschten Studiengang des Zentralen Verfahrens unzumut- • Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme ei-
bar wäre. nes Studiums, das dem gewählten Studiengang entspricht
(amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung und Be-
Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwie-
scheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines ent-
genden persönlichen Ausnahmesituation. Diese Ausnahmesi-
sprechenden Studiums im Herkunftsland)
tuation kann sich nur auf gegenwärtige bzw. künftige Umstän-
de beziehen. Eine solche Situation wäre bei spielsweise ei ne
• Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und Un-
Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, di e es bei
möglichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwi ngen-
einem verzögerten Studienbeginn nicht mehr ermöglichen wür-
den Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch neh-
de, das Studium zu Ende zu führen. men zu können (Nachweis über den zwingenden Grund,
der die Einschreibung verhindert hat und früherer Zulas-
Viele Bewerber*innen setzen in ihren Härtefallantrag sehr gro-
sungsbescheid)
ße Hoffnungen. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von dem
Betroffenen auch als hart empfunden werden, rechtfertigt je- Unbegründete Anträge
doch eine Zulassung über die Härtefallquote. Eine Schwerbe-
In den folgenden Fällen kann eine außergewöhnliche Härte
hinderung allein rechtfertigt bspw. in der Regel keine sofortige
grundsätzlich nicht angenommen werden:
Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung.
• Befürchtung von Nachteilen bei weiterem Warten im Hin-
Die Härtefallregelung kann auch keine pauschale Entschädi- blick auf die Gelegenheit zur Übernahme einer Arztpraxis
gungsmöglichkeit für im bisherigen Leben der Bewerber*innen oder Apotheke:
erlittene Nachteile darstellen. Eine weniger strenge Beurteilung
der Härtefallanträge verbietet sich schon deshalb, um folgen- > für die eigene künftige Existenz
de Gefahr zu vermeiden: Würden geringere Anforderungen
gestellt, hätte dies zur Folge, dass mehr Härtefallanträge aner- > für die Arbeitsfähigkeit, die Gesundheit oder die Ver
kannt würden, als hierfür Studienplätze verfügbar sind. Wird sorgung der Inhaberin oder des Inhabers der Arztpra-
die festgesetzte Prozentzahl überschritten, müsste letztendlich xis oder Apotheke
das Los über die Auswahl der Bewerber*innen mit anerkann-
tem Härtefallantrag entscheiden. Dies sollte im Interesse der > oder für die Versorgung der Bevölkerung im Einzugs
wirklich gravierenden Härtefälle klar vermieden werden. gebiet
Tatsächlich werden aus den genannten Gründen zu jedem Se- • Aufnahme des Studiums zur Kompensation psychischer Er-
mester nur wenige Härtefallanträge anerkannt. krankungen
Begründete Anträge • Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
in den folgenden beispielhaft genannten Fällen kann dem An- ten Berufs wegen Arbeitslosigkeit oder schlechter Berufs-
trag in der Regel stattgegeben werden: aussichten
• Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zu- • Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs aufgrund
lassung erfordern* fehlender Motivation oder Eignung
• Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu • Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisher ausgeüb-
führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft ten Berufs aus Gewissensgründen
die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht
durchgestanden werden können* • Behauptung besonderer Eignung für den an erster Stelle
genannten Studiengang und den entsprechenden Beruf
• Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperli-
cher Behinderung; das angestrebte Studium lässt ei ne er- • Erfolgreiche Ableistung der vorgeschriebenen oder nach
folgreiche Rehabilitation erwarten* früherem Recht zu einer Verbesserung der Zulassungs-
chancen führenden praktischen Tätigkeiten (z. B. Kranken-
• Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder an- pflegedienst, pharmazeutische Vorprüfung)
deren zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studi-
enplatzes im Wege* • Vorhandensein anrechenbarer Studienleistungen und/
oder -zeiten
• Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder
des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen* • Langjährige theoretische Arbeit auf dem Gebiet des ange-
strebten Studiums
* In der aktuellen fachärztlichen Stellungnahme/dem fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen,
im Härtefallantrag geltend gemachten Kriterien hinreichend Stellung genommen werden. Die/das St el-
lungnahme/Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten • Bewerber*in steht schon im vorgerückten Alter
der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es soll auch für
medizinische Laien – ohne profunde medizinische Fachkenntnisse – nachvollziehbar sein. Als zusätzliche
Nachweise sind z.B. der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsam- • Wiederholte Ablehnung für den gewünschten Studiengang
tes geeignet. Alle Unterlagen müssen in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen.
Sommersemester 2023