Page 23 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2024/25
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        Ergänzende Erläuterungen zur Auswahl in der Quote der Zweitstudien-
        bewerber*innen


        Erläuterungen zu den einzelnen Fallgruppen:           Zu Fallgruppe 5:
                                                              Der Fallgruppe 5 werden alle übrigen Zweitstudienvorhaben zu-
        Zu Fallgruppe 1:                                      geordnet.
        Die Fallgruppe 1 betrifft die Fälle, in denen die Aufnahme eines
        Berufes zwingend (bspw. aufgrund gesetzlicher Vorgaben) den  Familienphase/Wiedereingliederung
        erfolgreichen Abschluss zweier Studiengänge voraussetzt.  Die    Erhöhung    der    Punktzahl    bei    Bewerberinnen    und
                                                              Bewerbern,   die   mit   ihrem   Wunsch   nach   Aufnahme   eines
        Zu Fallgruppe 2:                                      Zweitstudiums    die    Absicht    verbinden,    sich    nach    einer
        Die  Bildung  der  Fallgruppe  2  soll  der  besonderen  Bedeutung  Familienphase   um   eine   Wiedereingliederung   oder   einen
        des wissenschaftlichen Nachwuchses Rechnung tragen. Für die   Neueinstieg  in  das  Berufsleben  zu  bemühen,  kommt  dann  in
        Punkteverteilung innerhalb der Fallgruppe 2 werden folgende   Betracht,    wenn    aus    familiären    Gründen    (z.    B.    Ehe,
        Kategorien gebildet:                                  Kindererziehung)   eine   frühere   Berufstätigkeit   aufgegeben
        •   7  Punkte:  Die  wissenschaftlichen  Gründe  sind  gewichtig oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss eines
            und durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt.  Erststudiums  auf  die  Aufnahme  einer  adäquaten
                                                              Berufstätigkeit   verzichtet   werden   musste.   Die   Höhe   des
         •  9 Punkte: Die wissenschaftlichen Gründe sind von beson-   Punktzuschlags richtet  sich  nach  dem Grad  der  Betroffenheit.
            derem Gewicht und durch bisherige Leistungen belegt.  Das Ausmaß der Belastungen (z. B. Zahl der Kinder, Dauer der
                                                              Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen.
        •   11  Punkte:  Die  Gründe  sind  von  überragender  wissen-
            schaftlicher Bedeutung,  durch  hervorragende  Leistungen  Für die Verteilung der Punkte sind im Einzelnen folgende Krite-
            belegt und von besonderem allgemeinen Interesse.  rien zu berücksichtigen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist:
                                                             •   bisheriger Werdegang; dabei sollten insbesondere die frü-
        Zu Fallgruppe 3:                                         heren  wissenschaftlichen und  praktischen Tätigkeiten her-
        In  den  Fällen  der  Fallgruppe  3 wird  maßgeblich  darauf  abge-   angezogen werden;
        stellt,  welche  berufliche Tätigkeit  angestrebt wird und  in  wel-
        cher  Weise  beide  Studienabschlüsse  für  die  Berufsausübung  •  Ernsthaftigkeit  des  interdisziplinären  Berufs-/Studienwun-
        förderlich  sind. Entscheidend ist die konkrete und individuelle   sches;  hier  sind  die  wissenschaftlichen  Tätigkeiten  (z.B.
        Berufsplanung.  Zwischen  den  Inhalten  des  abgeschlossenen   Teilnahme an Bundeswettbewerben wie ”Jugend forscht“)
        Erststudiums  und  des  angestrebten  Zweitstudiums  muss  ein   ebenso zu würdigen wie z. B. die Mitarbeit in Forschungs-
        sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können. Im ein-   projekten während der Studienzeit;
        zelnen muss dargelegt werden, dass die berufliche Situation da-
        durch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweit-  •  wissenschaftliche  Bedeutung  der  angestrebten  interdiszi-
        studiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Berücksichtigt wird:   plinären  Betätigung;  ist  die  angestrebte  Tätigkeit  objektiv
                                                                 von wissenschaftlicher Bedeutung?
        •   Welche  Voraussetzungen  für  das  angestrebte  Berufsziel
            sind durch den bisherigen beruflichen Werdegang (z. B. im   Eine  Kumulierung  von  mehreren  geltend  gemachten  Gründen
            Erststudium) erworben worden?                     findet nicht  statt. Es  wird  die  jeweils  günstigste Fallgruppe  für
                                                              die Ermittlung der Messzahl zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag
        •   Welche  Voraussetzungen  werden  durch  das  Zweitstudium   für  Bewerberinnen und Bewerber,  die  aus  familiären Gründen
            für das angestrebte Berufsziel erbracht?          bisher ihren  Zweitstudienwunsch  zurückgestellt  haben,  ist da-
                                                              von  unabhängig;  er wird  zusätzlich  gewährt.  Die  Rang-
        •   Inwiefern  ist  die  Kombination  von  abgeschlossenem  Erst-   platzbestimmung  und  damit  die  Bildung  der  Messzahl erfolgt
            und  beabsichtigtem  Zweitstudium  für  das  angestrebte   durch  Addition  der  vergebenen  Punkte.  Die  höhere Messzahl
            Berufsziel  objektiv  erforderlich?  Wird  die  Ausübung  des   geht der niedrigeren im Rang vor.
            angestrebten Berufsziels durch das Fehlen der Kombination   Sonderregelungen für  Pharmazie- und Medizin-
            in erheblichem Maße erschwert?
                                                              absolventen
        Wird durch  die  Aufnahme des  Zweitstudiums  lediglich  ein  Be-   Bei  Bewerberinnen und Bewerbern,  die ein Pharmaziestudium
        rufswechsel  angestrebt,  können  besondere  berufliche Gründe  nach der Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989
        nicht bejaht werden.  Unerheblich  ist  hingegen,  in  welchem   (BGBl. I S. 1489) in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen
        Studiengebiet  der  Schwerpunkt  der  späteren  Berufsausübung   haben, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung aus den im Ver-
        liegt und in welcher Reihenfolge das Erst- und das Zweitstudium   hältnis 2:3 gewichteten Noten für den Ersten und den Zweiten
        betrieben werden.                                     Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ermittelt.

        Zu Fallgruppe 4:                                      Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem  Medi-
        Fallgruppe 4 berücksichtigt, dass die berufliche Situation auch   zinstudium,  die  keine  Gesamtabschlussnote  nachweisen
        dann  durch  ein  Zweitstudium  erheblich  verbessert  werden   können, wird die  Berechnung der Durchschnittsnote nach der
        kann, wenn das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum   jeweils zum Zeitpunkt des Studienabschlusses geltenden
        Erststudium darstellt. In diesen Fällen ist im Einzelnen darzule-   Fassung   der   Approbationsordnung   für   Ärzte   durch
        gen, weshalb das Studium zu befürworten ist.          Hochschulstart vorgenommen.
                                                       Hochschulstart                          Wintersemester 2024/25
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