Page 20 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2024/25
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        Wenn Sie nach einer  Familienphase die Wiedereingliederung  Dies  gilt  auch  für  Zweitstudienbewerber*innen,  die  ein  Kind
        oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstreben, können Sie  unter 18 Jahren oder eine(n) pflegebedürftige(n) Angehörige(n)
        bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis  bis zur Dauer von drei Jahren (dies gilt als Dienst) versorgt haben
        zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht,  oder glaubhaft machen, bis zum genannten Zeitpunkt mindes-
        wenn aus  familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die  tens sechs Monate einen solchen „Dienst“ geleistet zu haben.
        frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf fami-  Danach  entscheidet  das  Los.  Somit  besteht  eine  eindeutige
        liäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnah-  Rangfolge unter den Zweitstudienbewerber*innen, die sich für
        me einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste.   denselben Studiengang am selben Studienort bewerben. In die-
                                                              ser Reihenfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausge-
        Die  Höhe  des  Punktzuschlags richtet sich nach dem  Grad der  schöpft sind.
        Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kin-
        der, Dauer der  Familienphase) ist in angemessener  Weise  zu  Was ist zu beachten?
        berücksichtigen.                                      Viele  Bewerber*innen  mit  anrechenbaren  Studienleistungen
        Eine  Kumulierung  von  mehreren  Gründen  findet  nicht  statt;  hoffen,  dass  sie  auch  ohne  eine  Bewerbung  bei  Hochschul-
        es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der  start direkt von der Hochschule zum Studium in einem höhe-
        Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen  ren  Fachsemester  zugelassen  werden  können.  Die  Chancen,
        bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist da-  über  diesen  „Quereinstieg“  zum  gewünschten  Studium  zu-
        von unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.           gelassen  zu  werden,  sind  jedoch  erfahrungsgemäß  gering.
                                                              „Quereinsteiger*innen“  können  von  der  gewünschten  Hoch-
        Das Gutachten                                         schule nämlich erst dann berücksichtigt werden, wenn folgende
        Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweitstudium gel-   andere Personen eingeschrieben und danach noch weitere Stu-
        tend machen, trifft die im Zulassungsantrag bei der erstmaligen   dienplätze  im  angestrebten  höheren  Fachsemester  verfügbar
        Antragstellung an erster Stelle genannte Hochschule die Vor-   sind:
        entscheidung,   soweit   Sie   diese   mit   der   Erstellung   eines
        Gutachtens  betraut  haben.  Bitte  schicken  Sie,  parallel  zur   •  Bewerber*innen mit einem Zulassungsbescheid von Hoch-
        form-   und   fristgerechten   Bewerbung   über   Hochschulstart   schulstart (für das erste Fachsemester) und anrechenbaren
        (Antragstellung), die Anforderung für das Gutachten mit den   Studienleistungen
        Unterlagen  an  die  allgemeine  Anschrift  der  Hochschule.  Die
        beauftragte   Hochschule   vermerkt   das   Ergebnis   in   ihrem   Um  die  danach ggf.  verbleibenden,  noch verfügbaren Studi-
        Gutachten und setzt dafür eine Punktzahl fest.        enplätze  bemüht  sich  in  der  Regel  eine  große  Anzahl  entspre-
                                                              chend  vorgebildeter Bewerber*innen.  Wer  während  seines
        Falls die Hochschule das  Gutachten nicht allein anhand der   Erststudiums bereits anrechenbare  Studienleistungen für das
        vorgelegten Unterlagen erstellen  kann, lädt sie den/die beabsichtigte Zweitstudium erworben hat, sollte diese schon vor
        Bewerber*in zu einem Gespräch ein.                    der Bewerbung für den Zweitstudiengang vom Prüfungsamt der
                                                              Hochschule  bzw.  vom  zuständigen  staatlichen Prüfungsamt
        Die  Hochschule  leitet  das  Ergebnis des  Gutachtens  an  anerkennen lassen. Nach einer Zulassung für den nunmehr ge-
        Hochschulstart weiter. Kann die Hochschule  diese  Frist  nicht   wünschten Studiengang  können Sie  bei  der  Einschreibung  be-
        einhalten  –  z. B.  weil  das    Gutachten nicht   früh  genug   antragen, in ein höheres Semester eingestuft zu werden.
        angefordert  worden  ist – setzt Hochschulstart auf  Grund  der
        beruflichen  Gründe  die Punktzahl fest, und  zwar   allein  durch   Nähere  Auskünfte  –  z.B.  über  die  Zuständigkeit  für  die  Anerken-
        Heranziehung  der  Unterlagen,  die Hochschulstart  zusammen   nung bereits erbrachter Studienleistungen – holen Sie bitte bei
        mit  dem Zulassungsantrag vorgelegt  wurden.          der gewünschten Hochschule ein.
        Die  wissenschaftlichen  Gründe  können   dann nicht anerkannt
        werden! Beantragen  Sie  daher  das  Gutachten zur Beurteilung  Die Antragstellung
        der wissenschaftlichen Gründe frühzeitig.             Wenn Sie einen Antrag zur Aufnahme eines Zweitstudiums stel-
                                                              len möchten, dann müssen Sie sich zunächst auf dem üblichen
        Wenn Sie berufliche Gründe für Ihr Zweitstudium geltend ma-  Weg über Hochschulstart im Dialogorientierten Serviceverfah-
        chen, setzt allein Hochschulstart die Punktzahl fest.   ren (DoSV) registrieren. Im Rahmen der anschließenden Bewer-
                                                              bung  wählen  Sie  einen  Studiengang  des  Zentralen  Verfahrens
        Die Auswahl                                           (ZV) aus. Von dort aus werden Sie zum Antrag Online (AntOn)
        Die  Punkte  für  Ihren  Erststudienabschluss  und  für  Ihre  Be-   weitergeleitet, wo Sie Ihre Bewerbungen für die Studiengänge
        gründung   werden   zu   einer   Messzahl   addiert.   Die   Mess-   Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nur zu einem Win-
        zahl ist maßgeblich für Ihre Platzierung auf der Rangliste der   tersemester) und Pharmazie abgeben können. Bei der Antrags-
        Zweitstudienbewerber*innen.   Bewerber*innen   mit   höherer   stellung im AntOn müssen Sie schließlich mitteilen, dass Sie sich
        Messzahl gehen solchen mit niedrigerer Messzahl vor. Die Mess-   für ein Zweitstudium bewerben möchten. Der zunächst online
        zahl gilt für alle Studienorte, die im Antrag genannt werden. Bei   gestellte Antrag  muss  nun  mit  den  ergänzend  angeforderten
        Bewerber*innen mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze   Unterlagen in Papierform an Hochschulstart gesendet werden.
        mit Hilfe von sogenannten „nachrangigen Kriterien“ festgelegt.
        Dabei  gehen  zunächst  Bewerber*innen  vor,  die  einen  Dienst   Die Termine
        vollständig abgeleistet haben bzw. einen Dienst begonnen ha-   Zu einem Wintersemester gelten für Erststudienbewer-
        ben und bei einer Bewerbung zum Sommersemester 2024   ber*innen bei Hochschulstart zwei Bewerbungstermine:
        bis   zum   31.   März   2024   im   Umfang   der   gesetzlich
        vorgeschriebenen Mindestdauer abgeleistet haben werden.   •  31. Mai als letzter Bewerbungstermin für die so genannten
                                                                 „Alt-Abiturient*innen“ und der
                                                       Hochschulstart                          Wintersemester 2024/25
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