Page 20 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2024/25
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Wenn Sie nach einer Familienphase die Wiedereingliederung Dies gilt auch für Zweitstudienbewerber*innen, die ein Kind
oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstreben, können Sie unter 18 Jahren oder eine(n) pflegebedürftige(n) Angehörige(n)
bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis bis zur Dauer von drei Jahren (dies gilt als Dienst) versorgt haben
zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, oder glaubhaft machen, bis zum genannten Zeitpunkt mindes-
wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die tens sechs Monate einen solchen „Dienst“ geleistet zu haben.
frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf fami- Danach entscheidet das Los. Somit besteht eine eindeutige
liäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnah- Rangfolge unter den Zweitstudienbewerber*innen, die sich für
me einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. denselben Studiengang am selben Studienort bewerben. In die-
ser Reihenfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausge-
Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der schöpft sind.
Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kin-
der, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu Was ist zu beachten?
berücksichtigen. Viele Bewerber*innen mit anrechenbaren Studienleistungen
Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; hoffen, dass sie auch ohne eine Bewerbung bei Hochschul-
es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der start direkt von der Hochschule zum Studium in einem höhe-
Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen ren Fachsemester zugelassen werden können. Die Chancen,
bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist da- über diesen „Quereinstieg“ zum gewünschten Studium zu-
von unabhängig; er wird zusätzlich gewährt. gelassen zu werden, sind jedoch erfahrungsgemäß gering.
„Quereinsteiger*innen“ können von der gewünschten Hoch-
Das Gutachten schule nämlich erst dann berücksichtigt werden, wenn folgende
Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweitstudium gel- andere Personen eingeschrieben und danach noch weitere Stu-
tend machen, trifft die im Zulassungsantrag bei der erstmaligen dienplätze im angestrebten höheren Fachsemester verfügbar
Antragstellung an erster Stelle genannte Hochschule die Vor- sind:
entscheidung, soweit Sie diese mit der Erstellung eines
Gutachtens betraut haben. Bitte schicken Sie, parallel zur • Bewerber*innen mit einem Zulassungsbescheid von Hoch-
form- und fristgerechten Bewerbung über Hochschulstart schulstart (für das erste Fachsemester) und anrechenbaren
(Antragstellung), die Anforderung für das Gutachten mit den Studienleistungen
Unterlagen an die allgemeine Anschrift der Hochschule. Die
beauftragte Hochschule vermerkt das Ergebnis in ihrem Um die danach ggf. verbleibenden, noch verfügbaren Studi-
Gutachten und setzt dafür eine Punktzahl fest. enplätze bemüht sich in der Regel eine große Anzahl entspre-
chend vorgebildeter Bewerber*innen. Wer während seines
Falls die Hochschule das Gutachten nicht allein anhand der Erststudiums bereits anrechenbare Studienleistungen für das
vorgelegten Unterlagen erstellen kann, lädt sie den/die beabsichtigte Zweitstudium erworben hat, sollte diese schon vor
Bewerber*in zu einem Gespräch ein. der Bewerbung für den Zweitstudiengang vom Prüfungsamt der
Hochschule bzw. vom zuständigen staatlichen Prüfungsamt
Die Hochschule leitet das Ergebnis des Gutachtens an anerkennen lassen. Nach einer Zulassung für den nunmehr ge-
Hochschulstart weiter. Kann die Hochschule diese Frist nicht wünschten Studiengang können Sie bei der Einschreibung be-
einhalten – z. B. weil das Gutachten nicht früh genug antragen, in ein höheres Semester eingestuft zu werden.
angefordert worden ist – setzt Hochschulstart auf Grund der
beruflichen Gründe die Punktzahl fest, und zwar allein durch Nähere Auskünfte – z.B. über die Zuständigkeit für die Anerken-
Heranziehung der Unterlagen, die Hochschulstart zusammen nung bereits erbrachter Studienleistungen – holen Sie bitte bei
mit dem Zulassungsantrag vorgelegt wurden. der gewünschten Hochschule ein.
Die wissenschaftlichen Gründe können dann nicht anerkannt
werden! Beantragen Sie daher das Gutachten zur Beurteilung Die Antragstellung
der wissenschaftlichen Gründe frühzeitig. Wenn Sie einen Antrag zur Aufnahme eines Zweitstudiums stel-
len möchten, dann müssen Sie sich zunächst auf dem üblichen
Wenn Sie berufliche Gründe für Ihr Zweitstudium geltend ma- Weg über Hochschulstart im Dialogorientierten Serviceverfah-
chen, setzt allein Hochschulstart die Punktzahl fest. ren (DoSV) registrieren. Im Rahmen der anschließenden Bewer-
bung wählen Sie einen Studiengang des Zentralen Verfahrens
Die Auswahl (ZV) aus. Von dort aus werden Sie zum Antrag Online (AntOn)
Die Punkte für Ihren Erststudienabschluss und für Ihre Be- weitergeleitet, wo Sie Ihre Bewerbungen für die Studiengänge
gründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Mess- Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nur zu einem Win-
zahl ist maßgeblich für Ihre Platzierung auf der Rangliste der tersemester) und Pharmazie abgeben können. Bei der Antrags-
Zweitstudienbewerber*innen. Bewerber*innen mit höherer stellung im AntOn müssen Sie schließlich mitteilen, dass Sie sich
Messzahl gehen solchen mit niedrigerer Messzahl vor. Die Mess- für ein Zweitstudium bewerben möchten. Der zunächst online
zahl gilt für alle Studienorte, die im Antrag genannt werden. Bei gestellte Antrag muss nun mit den ergänzend angeforderten
Bewerber*innen mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze Unterlagen in Papierform an Hochschulstart gesendet werden.
mit Hilfe von sogenannten „nachrangigen Kriterien“ festgelegt.
Dabei gehen zunächst Bewerber*innen vor, die einen Dienst Die Termine
vollständig abgeleistet haben bzw. einen Dienst begonnen ha- Zu einem Wintersemester gelten für Erststudienbewer-
ben und bei einer Bewerbung zum Sommersemester 2024 ber*innen bei Hochschulstart zwei Bewerbungstermine:
bis zum 31. März 2024 im Umfang der gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestdauer abgeleistet haben werden. • 31. Mai als letzter Bewerbungstermin für die so genannten
„Alt-Abiturient*innen“ und der
Hochschulstart Wintersemester 2024/25

