Page 21 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2024/25
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        •   15.    Juli    als    letzter    Bewerbungstermin    für    „Neu- Nachweise als amtlich beglaubigte  Fotokopien beigefügt  wer-
            Abiturient*innen“.                                den.

        Zu einem Sommersemester gilt für alle Bewerber*innen der 15.  Dafür zwei Beispiele:
        Januar als letzter Bewerbungstermin.
                                                              •  Wenn  Sie  nach  Ihrem  abgeschlossenen  Erststudium  eine
        Wer sich bereits  zu einem früheren Semester um einen    berufliche Tätigkeit ausüben, die im Zusammenhang mit Ih-
        Studienplatz  hätte bewerben  können,  gehört  zu  den  „Alt-   rem  abgeschlossenen Erststudium  und  dem angestrebten
        Abiturient*innen“.                                       Zweitstudium  steht, müssen  Nachweise über die  Tätigkeit
                                                                 beigefügt werden.
        Wer  erst  nach  dem  vorhergehenden  Bewerbungstermin  sei-
        ne  Studienberechtigung erworben  hat,  gehört  zu  den  „Neu-  •  Wenn  Sie  Ihre  Zweitstudienbewerbung  damit  begründen,
        Abiturient*innen“.                                       dass Sie aufgrund des abgeschlossenen Erststudiums kei- ne
        Diese    auf    die    Besonderheiten    der    Bewerber*innen    für   Chancen auf  dem Arbeitsmarkt haben  und  bereits  zwei
        ein Erststudium bezogene  Regelung wirkt sich auch für   Jahre arbeitslos sind, muss dies durch eine Bestätigung der
        Zweitstudienbewerber*innen aus.                          Agentur für  Arbeit und/oder durch erfolglose  Bewerbun-
                                                                 gen nachgewiesen werden.
        •   Wer nach dem 15. Januar eines Jahres das Erststudium ab-
            schließt, ist bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium zu Im Zweifelsfall besprechen Sie Ihre Studienplatzbewerbung bit-
            einem Wintersemester – je nach Ablauf der jeweiligen Be-  te frühzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfristen mit der zustän-
            werbungsfrist für Alt- und Neuabiturient*innen – wie ein  digen Sachbearbeitung bei Hochschulstart (siehe Homepage
            „Neu-Abiturient*in“ zu behandeln; es gilt also der 15. Juli  unter „Unterstützung – Bewerberservice“).
            als letzter Bewerbungstermin.
                                                              Wenn  Sie  wissenschaftliche  Gründe  für  Ihr  Zweitstudium  gel-
        •   Wer vor dem 16. Januar eines Jahres das Erststudium ab-  tend machen, müssen Sie folgende Besonderheiten beachten:
            schließt, ist bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium zu
            einem  Wintersemester wie  ein  „Alt-Abiturient*in“  zu  be-  Sie fordern bei der Hochschule, die Sie im Zulassungsantrag bei
            handeln;  es  gilt  also  der  31.  Mai  als  letzter Bewerbungs-  der erstmaligen Antragstellung an erster Stelle genannt haben,
            termin.                                           mit Hilfe des Anforderungsformulars (s.u. Musterformular „Auf-
                                                              nahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“)
        Die Unterlagen                                        das Gutachten an. Der Anforderung des Gutachtens fügen Sie
        Zum Antrag gehören folgende Unterlagen:               bitte die  gleichen  Unterlagen  bei  wie  dem  an  Hochschulstart
                                                              zu richtenden Zulassungsantrag.
        •   eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erst-
            studiums.  Die  Note, mit  der Sie  Ihr Erststudium  beendet Sie können den Unterlagen für die  Hochschule einen
            haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonde-  ausreichend frankierten und an sich selbst adressierten
            ren Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Rückumschlag  beifügen,  wenn  Sie  Ihre  Unterlagen
            Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist.  zurückerhalten möchten.

        •   beglaubigte Kopien aller Belege und Nachweise über Studi-  Da die Erstellung des Gutachtens längere  Zeit in Anspruch
            enleistungen und andere Tätigkeiten zur Begründung Ihres nimmt, sollten Sie es so früh wie möglich anfordern. Ihren Zu-
            Zweitstudienantrags                               lassungsantrag reichen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen
                                                              bei  Hochschulstart  ein. Die  Hochschule  sendet das  Gutachten
        •   Falls Sie einen Dienst in vollem Umfang abgeleistet haben direkt an Hochschulstart.
            oder  rechtzeitig  zum  Studienbeginn  (d.h.  zu  einem  Som-
            mersemester bis zum 31. März, zu einem Wintersemester Noch zu beachten
            bis zum 30. September) abgeleistet haben werden, sollten Auch wer erst durch den Abschluss des Erststudiums die Berech-
            Sie unbedingt einen Nachweis hierüber beifügen. Dies ist für  tigung  für  das  nunmehr  angestrebte  Studium  erworben  hat,
            Zweitstudienbewerber*innen  besonders  wichtig,  weil im  muss  seinen  Zulassungsantrag  als  Zweitstudienbewerber*in
            Rahmen der Auswahl ein  geleisteter Dienst  von großer  stellen. Solche Bewerber*innen können sich nicht darauf beru-
            Bedeutung sein kann.                              fen, dass sie  vorher gar keine Hochschulzugangsberechtigung
                                                              besaßen, die ihnen die Aufnahme ihres jetzigen Wunschstudi-
                                                              ums ermöglichte. Sinn eines Studiums ist jedoch nicht die Gene-
        •   auf  einem  gesonderten  Blatt  (formlos)  eine  ausführliche  rierung einer Studienberechtigung; dies ist nur eine Nebenfolge
            schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch, mit  des Abschlusses.
            Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tä-
            tigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel         Zweitstudienbewerber*innen,   die   wissenschaftliche   Gründe
                                                              für ihr  Zweitstudium  geltend machen, müssen  zusätzlich  zum
        Die  Begründung  sollte  abschließend  alle  Gesichtspunkte  ent-  Zulassungsantrag unverzüglich ein Gutachten beantragen. Und
        halten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend   zwar bei der Universität, die sie in ihrem Zulassungsantrag bei
        gemachte(n) Fallgruppe(n) sollte(n) ausdrücklich genannt wer-   der erstmaligen Antragstellung an erster Stelle genannt haben.
        den. Wenn Sie für Ihre Zweitstudienbewerbung Gründe ange-
        ben, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden   Das dazugehörige Formular zur Beantragung eines Gutachtens
                                                              sollte wie das folgende Muster auf Seite 22 aussehen.
        können, müssen dem Zulassungsantrag die entsprechenden
                                                       Hochschulstart                          Wintersemester 2024/25
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