Page 22 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2022/23
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        •   15.  Juli  als  letzter  Bewerbungstermin  für  „Neu-  Nachweise als amtlich beglaubigte Fotokopien beigefügt wer-
            Abiturient*innen“.                                den.

        Zu einem Sommersemester gilt für alle Bewerber*innen der 15.  Dafür zwei Beispiele:
        Januar als letzter Bewerbungstermin.
                                                              •  Wenn  Sie  nach  Ihrem  abgeschlossenen  Erststudium  eine
        Wer  sich  bereits  zu  einem  früheren  Semester  um  einen   berufliche Tätigkeit ausüben, die im Zusammenhang mit Ih-
        Studienplatz  hätte  bewerben  können,  gehört  zu  den  „Alt-  rem abgeschlossenen Erststudium und dem angestrebten
        Abiturient*innen“.                                       Zweitstudium steht, müssen Nachweise über die Tätigkeit
                                                                 beigefügt werden.
        Wer  erst  nach  dem  vorhergehenden  Bewerbungstermin  sei-
        ne  Studienberechtigung  erworben  hat,  gehört  zu  den  „Neu-  •  Wenn Sie Ihre Zweitstudienbewerbung damit begründen,
        Abiturient*innen“.                                       dass Sie aufgrund des abgeschlossenen Erststudiums kei-
        Diese  auf  die  Besonderheiten  der  Bewerber*innen  für   ne Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und bereits zwei
        ein  Erststudium  bezogene  Regelung  wirkt  sich  auch  für   Jahre arbeitslos sind, muss dies durch eine Bestätigung der
        Zweitstudienbewerber*innen aus.                          Agentur für Arbeit und/oder durch erfolglose Bewerbun-
                                                                 gen nachgewiesen werden.
        •   Wer nach dem 15. Januar eines Jahres das Erststudium ab-
            schließt, ist bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium zu  Im Zweifelsfall besprechen Sie Ihre Studienplatzbewerbung bit-
            einem Wintersemester – je nach Ablauf der jeweiligen Be-  te frühzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfristen mit der zustän-
            werbungsfrist für Alt- und Neuabiturient*innen – wie ein  digen  Sachbearbeitung  bei  Hochschulstart  (siehe  Homepage
            „Neu-Abiturient*in“ zu behandeln; es gilt also der 15. Juli  unter „Unterstützung – Bewerbersupport“).
            als letzter Bewerbungstermin.
                                                              Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweitstudium gel-
        •   Wer vor dem 16. Januar eines Jahres das Erststudium ab-  tend machen, müssen Sie folgende Besonderheiten beachten:
            schließt, ist bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium zu
            einem Wintersemester wie ein „Alt-Abiturient*in“ zu be-  Sie fordern bei der Hochschule, die Sie im Zulassungsantrag bei
            handeln; es gilt also der 31. Mai als letzter Bewerbungs-  der erstmaligen Antragsstellung an erster Stelle genannt haben,
            termin.                                           mit Hilfe des Anforderungsformulars (s.u. Musterformular „Auf-
                                                              nahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“)
        Die Unterlagen                                        das Gutachten an. Der Anforderung des Gutachtens fügen Sie
        Zum Antrag gehören folgende Unterlagen:               bitte die gleichen Unterlagen bei wie dem (an Hochschulstart
                                                              zu richtenden) Zulassungsantrag (gilt auch für nachzureichen-
        •   eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erst-  de Unterlagen), sowie einen an Sie selbst adressierten Freium-
            studiums. Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet  schlag.
            haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonde-
            ren Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die  Da  die  Erstellung  des  Gutachtens  längere  Zeit  in  Anspruch
            Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist.  nimmt, sollten Sie es so früh wie möglich anfordern. Ihren Zu-
                                                              lassungsantrag reichen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen
        •   beglaubigte Kopien aller Belege und Nachweise über Studi-  bei Hochschulstart ein. Die Hochschule sendet das Gutachten
            enleistungen und andere Tätigkeiten zur Begründung Ihres  direkt an Hochschulstart.
            Zweitstudienantrags
                                                              Noch zu beachten
        •   Falls Sie einen Dienst in vollem Umfang abgeleistet haben  Auch wer erst durch den Abschluss des Erststudiums die Berech-
            oder  rechtzeitig zum  Studienbeginn  (d.h.  zu  einem Som-  tigung  für  das  nunmehr  angestrebte  Studium  erworben  hat,
            mersemester bis zum 31. März, zu einem Wintersemester  muss  seinen  Zulassungsantrag  als  Zweitstudienbewerber*in
            bis zum 30. September) abgeleistet haben werden, sollten  stellen. Solche Bewerber*innen können sich nicht darauf beru-
            Sie unbedingt einen Nachweis hierüber beifügen. Dies ist  fen, dass sie vorher gar keine Hochschulzugangsberechtigung
                                                              besaßen, die ihnen die Aufnahme ihres jetzigen Wunschstudi-
            für  Zweitstudienbewerber*innen  besonders  wichtig,  weil  ums ermöglichte. Sinn eines Studiums ist jedoch nicht die Gene-
            im Rahmen der Auswahl ein geleisteter Dienst von großer  rierung einer Studienberechtigung; dies ist nur eine Nebenfolge
            Bedeutung sein kann.                              des Abschlusses.

        •   auf  einem  gesonderten  Blatt  (formlos)  eine  ausführliche  Zweitstudienbewerber*innen,  die  wissenschaftliche  Gründe
            schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch, mit  für ihr Zweitstudium geltend machen, müssen zusätzlich zum
            Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tä-  Zulassungsantrag unverzüglich ein Gutachten beantragen. Und
            tigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel         zwar bei der Universität, die sie in ihrem Zulassungsantrag bei
                                                              der erstmaligen Antragsstellung an erster Stelle genannt haben.
        Die  Begründung  sollte  abschließend  alle  Gesichtspunkte  ent-
        halten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend   Das dazugehörige Formular zur Beantragung eines Gutachtens
                                                              sollte wie das folgende Muster auf Seite 23 aussehen.
        gemachte(n) Fallgruppe(n) sollte(n) ausdrücklich genannt wer-
        den. Wenn Sie für Ihre Zweitstudienbewerbung Gründe ange-
        ben, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden
        können, müssen dem Zulassungsantrag die entsprechenden



                                                                                               Wintersemester 2022/23                                                                                                 Sommersemester 2022
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