Page 22 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2022/23
P. 22
22
• 15. Juli als letzter Bewerbungstermin für „Neu- Nachweise als amtlich beglaubigte Fotokopien beigefügt wer-
Abiturient*innen“. den.
Zu einem Sommersemester gilt für alle Bewerber*innen der 15. Dafür zwei Beispiele:
Januar als letzter Bewerbungstermin.
• Wenn Sie nach Ihrem abgeschlossenen Erststudium eine
Wer sich bereits zu einem früheren Semester um einen berufliche Tätigkeit ausüben, die im Zusammenhang mit Ih-
Studienplatz hätte bewerben können, gehört zu den „Alt- rem abgeschlossenen Erststudium und dem angestrebten
Abiturient*innen“. Zweitstudium steht, müssen Nachweise über die Tätigkeit
beigefügt werden.
Wer erst nach dem vorhergehenden Bewerbungstermin sei-
ne Studienberechtigung erworben hat, gehört zu den „Neu- • Wenn Sie Ihre Zweitstudienbewerbung damit begründen,
Abiturient*innen“. dass Sie aufgrund des abgeschlossenen Erststudiums kei-
Diese auf die Besonderheiten der Bewerber*innen für ne Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und bereits zwei
ein Erststudium bezogene Regelung wirkt sich auch für Jahre arbeitslos sind, muss dies durch eine Bestätigung der
Zweitstudienbewerber*innen aus. Agentur für Arbeit und/oder durch erfolglose Bewerbun-
gen nachgewiesen werden.
• Wer nach dem 15. Januar eines Jahres das Erststudium ab-
schließt, ist bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium zu Im Zweifelsfall besprechen Sie Ihre Studienplatzbewerbung bit-
einem Wintersemester – je nach Ablauf der jeweiligen Be- te frühzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfristen mit der zustän-
werbungsfrist für Alt- und Neuabiturient*innen – wie ein digen Sachbearbeitung bei Hochschulstart (siehe Homepage
„Neu-Abiturient*in“ zu behandeln; es gilt also der 15. Juli unter „Unterstützung – Bewerbersupport“).
als letzter Bewerbungstermin.
Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweitstudium gel-
• Wer vor dem 16. Januar eines Jahres das Erststudium ab- tend machen, müssen Sie folgende Besonderheiten beachten:
schließt, ist bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium zu
einem Wintersemester wie ein „Alt-Abiturient*in“ zu be- Sie fordern bei der Hochschule, die Sie im Zulassungsantrag bei
handeln; es gilt also der 31. Mai als letzter Bewerbungs- der erstmaligen Antragsstellung an erster Stelle genannt haben,
termin. mit Hilfe des Anforderungsformulars (s.u. Musterformular „Auf-
nahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“)
Die Unterlagen das Gutachten an. Der Anforderung des Gutachtens fügen Sie
Zum Antrag gehören folgende Unterlagen: bitte die gleichen Unterlagen bei wie dem (an Hochschulstart
zu richtenden) Zulassungsantrag (gilt auch für nachzureichen-
• eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erst- de Unterlagen), sowie einen an Sie selbst adressierten Freium-
studiums. Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet schlag.
haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonde-
ren Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Da die Erstellung des Gutachtens längere Zeit in Anspruch
Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist. nimmt, sollten Sie es so früh wie möglich anfordern. Ihren Zu-
lassungsantrag reichen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen
• beglaubigte Kopien aller Belege und Nachweise über Studi- bei Hochschulstart ein. Die Hochschule sendet das Gutachten
enleistungen und andere Tätigkeiten zur Begründung Ihres direkt an Hochschulstart.
Zweitstudienantrags
Noch zu beachten
• Falls Sie einen Dienst in vollem Umfang abgeleistet haben Auch wer erst durch den Abschluss des Erststudiums die Berech-
oder rechtzeitig zum Studienbeginn (d.h. zu einem Som- tigung für das nunmehr angestrebte Studium erworben hat,
mersemester bis zum 31. März, zu einem Wintersemester muss seinen Zulassungsantrag als Zweitstudienbewerber*in
bis zum 30. September) abgeleistet haben werden, sollten stellen. Solche Bewerber*innen können sich nicht darauf beru-
Sie unbedingt einen Nachweis hierüber beifügen. Dies ist fen, dass sie vorher gar keine Hochschulzugangsberechtigung
besaßen, die ihnen die Aufnahme ihres jetzigen Wunschstudi-
für Zweitstudienbewerber*innen besonders wichtig, weil ums ermöglichte. Sinn eines Studiums ist jedoch nicht die Gene-
im Rahmen der Auswahl ein geleisteter Dienst von großer rierung einer Studienberechtigung; dies ist nur eine Nebenfolge
Bedeutung sein kann. des Abschlusses.
• auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche Zweitstudienbewerber*innen, die wissenschaftliche Gründe
schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch, mit für ihr Zweitstudium geltend machen, müssen zusätzlich zum
Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tä- Zulassungsantrag unverzüglich ein Gutachten beantragen. Und
tigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel zwar bei der Universität, die sie in ihrem Zulassungsantrag bei
der erstmaligen Antragsstellung an erster Stelle genannt haben.
Die Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte ent-
halten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend Das dazugehörige Formular zur Beantragung eines Gutachtens
sollte wie das folgende Muster auf Seite 23 aussehen.
gemachte(n) Fallgruppe(n) sollte(n) ausdrücklich genannt wer-
den. Wenn Sie für Ihre Zweitstudienbewerbung Gründe ange-
ben, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden
können, müssen dem Zulassungsantrag die entsprechenden
Wintersemester 2022/23 Sommersemester 2022

