Page 20 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2022/23
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        Die Zulassung zum Zweitstudium



        Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an   Die Studiengänge
        einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun –   Der staatliche Auftrag von Hochschulstart erstreckt sich auf die
        etwa zur Verbesserung Ihrer beruflichen Möglichkeiten – einen   Vergabe von Studienplätzen für Zweitstudienbewerber*innen
        in das Zentrale Verfahren (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tier-  in  den  bundesweit  zulassungsbeschränkten  Studiengängen
        medizin, Pharmazie) von Hochschulstart einbezogenen Studi-  (=Zentrales Verfahren - ZV) Humanmedizin, Zahnmedizin, Tier-
        engang studieren möchten, sind Sie Zweitstudienbewerber*in.   medizin (nur zum Wintersemester) und Pharmazie. Zweitstu-
        Für Sie gelten dann besondere Regeln bei der Zulassung. Die   dienbewerbungen auf örtlich zulassungsbeschränkte Studien-
        Auswahlbestimmungen  für  Zweitstudienbewerber*innen  gel-  gänge werden ausschließlich bei den jeweiligen Hochschulen
        ten für Sie, wenn Sie mit Ablauf der für Sie geltenden Bewer-  geprüft.
        bungsfrist ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolg-
        reich abgeschlossen haben.                            Die  Zulassung  zum  Zweitstudium  ist  eingeschränkt  mit  Rück-
                                                              sicht  auf  diejenigen,  die  noch  keinen  deutschen  Studienab-
                                                              schluss besitzen. Für ein Zweitstudium sind pro Studienangebot
                                                              jeweils höchstens drei Prozent der Studienplätze vorgesehen.

                                                              Die Regeln
                                                              Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der
                                                              aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen
                                                              für das Zweitstudium gebildet wird. Für das Prüfungsergebnis
                                                              des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwer-
                                                              te:

                                                              •  Noten „ausgezeichnet“und „sehr gut“     4 Punkte
                                                              •  Noten „gut“ und voll „befriedigend“     3 Punkte
        Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene   •  Note „befriedigend“                          2 Punkte
        staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische   •  Note „ausreichend“                1 Punkt
        Abschlussprüfung (z.B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bache-  •  Note „nicht nachgewiesen“          1 Punkt
        lor) erfolgreich abgelegt worden ist.
                                                              Die  Note,  mit  der  Sie  Ihr  Erststudium  beendet  haben,  muss
        Ein  Studium  ist  abgeschlossen,  wenn  die  vorgeschriebene   im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung
        staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische   der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Ab-
        Abschlussprüfung (z.B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bache-  schlusszeugnisses zuständig ist. Andernfalls muss der schlech-
        lor) erfolgreich abgelegt worden ist.                 teste Leistungsgrad zugrunde gelegt werden. In einigen Fällen
                                                              können  Bewerber*innen  mit  abgeschlossenem  Medizinstudi-
        Bitte beachten Sie:                                   um  aufgrund  der  entsprechenden  Approbationsordnung  die
        Bei  Rechtswissenschaft  (bzw.  Jura)  und  den  Lehramtsstudi-  Gesamtnote  für  die  ärztliche  Prüfung  nicht  nachweisen.  Sie
        engängen gilt z.B. das Studium mit dem Bestehen der Ersten   müssen dann dem Zulassungsantrag noch Bescheinigungen der
        Staatsprüfung als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im   Prüfungsämter  (Ergebnismitteilungen  der  Prüfungsstelle)  bei-
        Hinblick auf die Zweitstudienregelung mit Bestehen des Zwei-  fügen.
        ten  Teils  der  Pharmazeutischen  Prüfung  als  abgeschlossen.
        Wann im Übrigen eine Abschlussprüfung als abgelegt anzuse-  Die Gründe
        hen ist, erfragen Sie bitte bei der prüfungsabnehmenden Stelle.  Folgende Gründe erkennt Hochschulstart an:

        Hochschulen sind z.B. Universitäten, frühere Gesamthochschu-  •  Zwingende berufliche Gründe     9 Punkte
        len,  Pädagogische  Hochschulen,  Musikhochschulen,  Kunst-  •  Wissenschaftliche Gründe               7, 9 oder 11 Punkte
        hochschulen,  Sporthochschulen,  Bundeswehrhochschulen,   •  Besondere berufliche Gründe         7 Punkte
        Kirchliche  Hochschulen,  Fachhochschulen  einschließlich  der   •  Sonstige berufliche Gründe   4 Punkte
        Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung.           •  Sonstige Gründe                           1 Punkt
        Berufsakademien*  sowie  Vorgängereinrichtungen  der  Fach-
        hochschulen,  z.B.  höhere  Fachschulen  und  Ingenieurschulen,
        zählen nicht dazu.









        *Berufsakademien zählen dann zu den Hochschulen, wenn sie entweder (wie in BaWü) durch Gesetz
        den Hochschulstatus erhalten haben oder durch einen staatlichen Verleihungsakt staatlich anerkannt
        werden und der Studienabschluss einem Abschluss an einer Hochschule gleichgestellt und als gleich-
        wertig zu betrachten ist. Die baden-württembergischen Berufsakademien haben z.B. zum 1. März 2009
        Hochschulstatus erhalten und heißen jetzt „Duale Hochschulen“. Studienbewerber*innen, die dort ihren
        Abschluss nach dem 28. Februar 2009 erworben haben, gelten als Zweitstudienbewerber*innen.
                                                                                               Wintersemester 2022/23                                                                                                 Sommersemester 2022
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