Page 21 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2022/23
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                                                              Dies  gilt  auch  für  Zweitstudienbewerber*innen,  die  ein  Kind
        Wenn  Sie  nach  einer  Familienphase  die  Wiedereingliederung  unter 18 Jahren oder eine(n) pflegebedürftige(n) Angehörige(n)
        oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstreben, können Sie  bis zur Dauer von drei Jahren (dies gilt als Dienst) versorgt haben
        bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis  oder glaubhaft machen, bis zum genannten Zeitpunkt mindes-
        zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht,  tens sechs Monate einen solchen „Dienst“ geleistet zu haben.
        wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die  Danach  entscheidet  das  Los.  Somit  besteht  eine  eindeutige
        frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf fami-  Rangfolge unter den Zweitstudienbewerber*innen, die sich für
        liäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnah-  denselben Studiengang am selben Studienort bewerben. In die-
        me einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste.  ser Reihenfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausge-
                                                              schöpft sind.
        Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der
        Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kin-  Was ist zu beachten?
        der,  Dauer  der  Familienphase)  ist  in  angemessener  Weise  zu  Viele  Bewerber*innen  mit  anrechenbaren  Studienleistungen
        berücksichtigen.                                      hoffen,  dass  sie  auch  ohne  eine  Bewerbung  bei  Hochschul-
        Eine  Kumulierung  von  mehreren  Gründen  findet  nicht  statt;  start direkt von der Hochschule zum Studium in einem höhe-
        es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der  ren  Fachsemester  zugelassen  werden  können.  Die  Chancen,
        Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen  über  diesen  „Quereinstieg“  zum  gewünschten  Studium  zu-
        bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist da-  gelassen  zu  werden,  sind  jedoch  erfahrungsgemäß  gering.
        von unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.           „Quereinsteiger*innen“  können  von  der  gewünschten  Hoch-
                                                              schule nämlich erst dann berücksichtigt werden, wenn folgende
        Das Gutachten                                         andere Personen eingeschrieben und danach noch weitere Stu-
        Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweitstudium gel-  dienplätze  im  angestrebten  höheren  Fachsemester  verfügbar
        tend machen, trifft die im Zulassungsantrag bei der erstmaligen  sind:
        Antragsstellung an erster Stelle genannte Hochschule die Vor-
        entscheidung,  soweit  Sie  diese  mit  der  Erstellung  eines  •  Bewerber*innen mit einem Zulassungsbescheid von Hoch-
        Gutachtens  betraut  haben.  Bitte  schicken  Sie,  parallel  zur   schulstart (für das erste Fachsemester) und anrechenbaren
        form-  und  fristgerechten  Bewerbung  über  Hochschulstart   Studienleistungen
        (Antragsstellung), die Anforderung für das Gutachten mit den
        Unterlagen  an  die  allgemeine  Anschrift  der  Hochschule.  Die  Um  die  danach  ggf.  verbleibenden,  noch  verfügbaren  Studi-
        beauftragte  Hochschule  vermerkt  das  Ergebnis  in  ihrem  enplätze bemüht sich in der Regel eine große Anzahl entspre-
        Gutachten und setzt dafür eine Punktzahl fest.        chend  vorgebildeter  Bewerber*innen.  Wer  während  seines
                                                              Erststudiums  bereits  anrechenbare  Studienleistungen  für  das
        Falls  die  Hochschule  das  Gutachten  nicht  allein  anhand  der  beabsichtigte  Zweitstudium  erworben  hat,  sollte  diese  schon
        vorgelegten  Unterlagen  erstellen  kann,  lädt  sie  den/die  vor der Bewerbung für den Zweitstudiengang vom Prüfungsamt
        Bewerber*in zu einem Gespräch ein.                    der Hochschule bzw. vom zuständigen staatlichen Prüfungsamt
                                                              anerkennen lassen. Nach einer Zulassung für den nunmehr ge-
        Die Hochschule leitet das Gutachten Hochschulstart zu  einem   wünschten Studiengang können Sie bei der Einschreibung be-
        Wintersemester spätestens bis zum 14. Juli zu. Kann die Hoch-  antragen, in ein höheres Semester eingestuft zu werden.
        schule  diese  Frist  nicht  einhalten – z. B. weil  das   Gutachten
        nicht  früh genug  angefordert  worden  ist – setzt Hochschul-  Nähere Auskünfte – z.B. über die Zuständigkeit für die Anerken-
        start auf  Grund  der beruflichen  Gründe  die Punktzahl fest,   nung bereits erbrachter Studienleistungen – holen Sie bitte bei
        und  zwar   allein  durch  Heranziehung   der   Unterlagen,   die   der gewünschten Hochschule ein.
        Hochschulstart   zusammen  mit  dem Zulassungsantrag vorge-
        legt  wurden.  Die  wissenschaftlichen  Gründe  können   dann  Die Antragsstellung
        nicht anerkannt werden! Beantragen  Sie  daher  das  Gutach-  Wenn Sie einen Antrag zur Aufnahme eines Zweitstudiums stel-
        ten zur Beurteilung der wissenschaftlichen Gründe frühzeitig.   len möchten, dann müssen Sie sich zunächst auf dem üblichen
                                                              Weg über Hochschulstart im Dialogorientierten Serviceverfah-
        Wenn Sie berufliche Gründe für Ihr Zweitstudium geltend ma-  ren (DoSV) registrieren. Im Rahmen der anschließenden Bewer-
        chen, setzt allein Hochschulstart die Punktzahl fest.  bung wählen Sie einen Studiengang des Zentralen Verfahrens
                                                              (ZV) aus. Von dort aus werden Sie zum Antrag Online (AntOn)
        Die Auswahl                                           weitergeleitet, wo Sie Ihre Bewerbungen für die Studiengänge
        Die  Punkte  für  Ihren  Erststudienabschluss  und  für  Ihre  Be-  Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nur zu einem Win-
        gründung  werden  zu  einer  Messzahl  addiert.  Die  Mess-  tersemester) und Pharmazie abgeben können. Bei der Antrags-
        zahl ist maßgeblich für Ihre Platzierung auf der Rangliste der  stellung im AntOn müssen Sie schließlich mitteilen, dass Sie sich
        Zweitstudienbewerber*innen.  Bewerber*innen  mit  höherer  für ein Zweitstudium bewerben möchten. Der zunächst online
        Messzahl gehen solchen mit niedrigerer Messzahl vor. Die Mess-  gestellte  Antrag  muss  nun  mit  den  ergänzend  angeforderten
        zahl gilt für alle Studienorte, die im Antrag genannt werden. Bei  Unterlagen in Papierform an Hochschulstart gesendet werden.
        Bewerber*innen mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze
        mit Hilfe von sogenannten „nachrangigen Kriterien“ festgelegt.  Die Termine
        Dabei  gehen  zunächst  Bewerber*innen  vor,  die  einen  Dienst  Zum Wintersemester 2022/2023 gelten für Erststudienbewer-
        vollständig abgeleistet haben bzw. einen Dienst begonnen ha-  ber*innen bei Hochschulstart  zwei Bewerbungstermine:
        ben und bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2022/2023
        bis  zum  30.  September  2022  im  Umfang  der  gesetzlich  •   31. Mai als letzter Bewerbungstermin für die so genannten
        vorgeschriebenen Mindestdauer abgeleistet haben werden.  „Alt-Abiturient*innen“ und der



    Sommersemester 2022                                                                       Wintersemester 2022/23
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