Page 21 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2022/23
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Dies gilt auch für Zweitstudienbewerber*innen, die ein Kind
Wenn Sie nach einer Familienphase die Wiedereingliederung unter 18 Jahren oder eine(n) pflegebedürftige(n) Angehörige(n)
oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstreben, können Sie bis zur Dauer von drei Jahren (dies gilt als Dienst) versorgt haben
bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis oder glaubhaft machen, bis zum genannten Zeitpunkt mindes-
zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, tens sechs Monate einen solchen „Dienst“ geleistet zu haben.
wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die Danach entscheidet das Los. Somit besteht eine eindeutige
frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf fami- Rangfolge unter den Zweitstudienbewerber*innen, die sich für
liäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnah- denselben Studiengang am selben Studienort bewerben. In die-
me einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. ser Reihenfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausge-
schöpft sind.
Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der
Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kin- Was ist zu beachten?
der, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu Viele Bewerber*innen mit anrechenbaren Studienleistungen
berücksichtigen. hoffen, dass sie auch ohne eine Bewerbung bei Hochschul-
Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; start direkt von der Hochschule zum Studium in einem höhe-
es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der ren Fachsemester zugelassen werden können. Die Chancen,
Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen über diesen „Quereinstieg“ zum gewünschten Studium zu-
bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist da- gelassen zu werden, sind jedoch erfahrungsgemäß gering.
von unabhängig; er wird zusätzlich gewährt. „Quereinsteiger*innen“ können von der gewünschten Hoch-
schule nämlich erst dann berücksichtigt werden, wenn folgende
Das Gutachten andere Personen eingeschrieben und danach noch weitere Stu-
Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweitstudium gel- dienplätze im angestrebten höheren Fachsemester verfügbar
tend machen, trifft die im Zulassungsantrag bei der erstmaligen sind:
Antragsstellung an erster Stelle genannte Hochschule die Vor-
entscheidung, soweit Sie diese mit der Erstellung eines • Bewerber*innen mit einem Zulassungsbescheid von Hoch-
Gutachtens betraut haben. Bitte schicken Sie, parallel zur schulstart (für das erste Fachsemester) und anrechenbaren
form- und fristgerechten Bewerbung über Hochschulstart Studienleistungen
(Antragsstellung), die Anforderung für das Gutachten mit den
Unterlagen an die allgemeine Anschrift der Hochschule. Die Um die danach ggf. verbleibenden, noch verfügbaren Studi-
beauftragte Hochschule vermerkt das Ergebnis in ihrem enplätze bemüht sich in der Regel eine große Anzahl entspre-
Gutachten und setzt dafür eine Punktzahl fest. chend vorgebildeter Bewerber*innen. Wer während seines
Erststudiums bereits anrechenbare Studienleistungen für das
Falls die Hochschule das Gutachten nicht allein anhand der beabsichtigte Zweitstudium erworben hat, sollte diese schon
vorgelegten Unterlagen erstellen kann, lädt sie den/die vor der Bewerbung für den Zweitstudiengang vom Prüfungsamt
Bewerber*in zu einem Gespräch ein. der Hochschule bzw. vom zuständigen staatlichen Prüfungsamt
anerkennen lassen. Nach einer Zulassung für den nunmehr ge-
Die Hochschule leitet das Gutachten Hochschulstart zu einem wünschten Studiengang können Sie bei der Einschreibung be-
Wintersemester spätestens bis zum 14. Juli zu. Kann die Hoch- antragen, in ein höheres Semester eingestuft zu werden.
schule diese Frist nicht einhalten – z. B. weil das Gutachten
nicht früh genug angefordert worden ist – setzt Hochschul- Nähere Auskünfte – z.B. über die Zuständigkeit für die Anerken-
start auf Grund der beruflichen Gründe die Punktzahl fest, nung bereits erbrachter Studienleistungen – holen Sie bitte bei
und zwar allein durch Heranziehung der Unterlagen, die der gewünschten Hochschule ein.
Hochschulstart zusammen mit dem Zulassungsantrag vorge-
legt wurden. Die wissenschaftlichen Gründe können dann Die Antragsstellung
nicht anerkannt werden! Beantragen Sie daher das Gutach- Wenn Sie einen Antrag zur Aufnahme eines Zweitstudiums stel-
ten zur Beurteilung der wissenschaftlichen Gründe frühzeitig. len möchten, dann müssen Sie sich zunächst auf dem üblichen
Weg über Hochschulstart im Dialogorientierten Serviceverfah-
Wenn Sie berufliche Gründe für Ihr Zweitstudium geltend ma- ren (DoSV) registrieren. Im Rahmen der anschließenden Bewer-
chen, setzt allein Hochschulstart die Punktzahl fest. bung wählen Sie einen Studiengang des Zentralen Verfahrens
(ZV) aus. Von dort aus werden Sie zum Antrag Online (AntOn)
Die Auswahl weitergeleitet, wo Sie Ihre Bewerbungen für die Studiengänge
Die Punkte für Ihren Erststudienabschluss und für Ihre Be- Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nur zu einem Win-
gründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Mess- tersemester) und Pharmazie abgeben können. Bei der Antrags-
zahl ist maßgeblich für Ihre Platzierung auf der Rangliste der stellung im AntOn müssen Sie schließlich mitteilen, dass Sie sich
Zweitstudienbewerber*innen. Bewerber*innen mit höherer für ein Zweitstudium bewerben möchten. Der zunächst online
Messzahl gehen solchen mit niedrigerer Messzahl vor. Die Mess- gestellte Antrag muss nun mit den ergänzend angeforderten
zahl gilt für alle Studienorte, die im Antrag genannt werden. Bei Unterlagen in Papierform an Hochschulstart gesendet werden.
Bewerber*innen mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze
mit Hilfe von sogenannten „nachrangigen Kriterien“ festgelegt. Die Termine
Dabei gehen zunächst Bewerber*innen vor, die einen Dienst Zum Wintersemester 2022/2023 gelten für Erststudienbewer-
vollständig abgeleistet haben bzw. einen Dienst begonnen ha- ber*innen bei Hochschulstart zwei Bewerbungstermine:
ben und bei einer Bewerbung zum Wintersemester 2022/2023
bis zum 30. September 2022 im Umfang der gesetzlich • 31. Mai als letzter Bewerbungstermin für die so genannten
vorgeschriebenen Mindestdauer abgeleistet haben werden. „Alt-Abiturient*innen“ und der
Sommersemester 2022 Wintersemester 2022/23

