Page 24 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2022/23
P. 24

24
        Ergänzende Erläuterungen zur Auswahl in der Quote der Zweitstudien-
        bewerber*innen


        Erläuterungen zu den einzelnen Fallgruppen:           Zu Fallgruppe 5:
                                                              Der Fallgruppe 5 werden alle übrigen Zweitstudienvorhaben zu-
        Zu Fallgruppe 1:                                      geordnet.
        Die Fallgruppe 1 betrifft die Fälle, in denen die Aufnahme eines
        Berufes zwingend den erfolgreichen Abschluss zweier Studien-  Die  Erhöhung  der  Punktzahl  bei  Bewerberinnen  und
        gänge voraussetzt.                                    Bewerbern,  die  mit  ihrem  Wunsch  nach  Aufnahme  eines
                                                              Zweitstudiums  die  Absicht  verbinden,  sich  nach  einer
        Zu Fallgruppe 2:                                      Familienphase  um  eine  Wie-dereingliederung  oder  einen
        Die Bildung der Fallgruppe 2 soll der besonderen Bedeutung  Neueinstieg in das Berufsleben zu bemühen, kommt dann in
        des wissenschaftlichen Nachwuchses Rechnung tragen.   Betracht,  wenn  aus  familiären  Gründen  (z.  B.  Ehe,
        Für die Punkteverteilung innerhalb der Fallgruppe 2 werden fol-  Kindererziehung)  eine  frühere  Berufstätig-keit  aufgegeben
        gende Kategorien gebildet:                            oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss eines
                                                              Erststudiums   auf   die   Aufnahme   einer   adäqua-ten
        •   7  Punkte:  Die  wissenschaftlichen  Gründe  sind  gewichtig  Berufstätigkeit  verzichtet  werden  musste.  Die  Höhe  des
            und durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt.  Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit.
                                                              Das Ausmaß der Belastungen (z. B. Zahl der Kinder, Dauer der
        •   9 Punkte: Die wissenschaftlichen Gründe sind von beson-  Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen.
            derem Gewicht und durch bisherige Leistungen belegt.  Für die Verteilung der Punkte sind im Einzelnen folgende Krite-
                                                              rien zu berücksichtigen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen
        •   11  Punkte:  Die  Gründe  sind  von  überragender  wissen-  ist:
            schaftlicher  Bedeutung,  durch  hervorragende  Leistungen  •  bisheriger Werdegang; dabei sollten insbesondere die frü-
            belegt und von besonderem allgemeinen Interesse.     heren wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeiten her-
                                                                 angezogen werden;
        Zu Fallgruppe 3:
        In den Fällen der Fallgruppe 3 wird maßgeblich darauf abge-  •  Ernsthaftigkeit des interdisziplinären Berufs-/Studienwun-
        stellt, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in wel-  sches;  hier  sind  die  wissenschaftlichen  Tätigkeiten  (z.B.
        cher  Weise  beide  Studienabschlüsse  für  die  Berufsausübung   Teilnahme an Bundeswettbewerben wie ”Jugend forscht“)
        förderlich sind. Entscheidend ist die konkrete und individuelle   ebenso zu würdigen wie z. B. die Mitarbeit in Forschungs-
        Berufsplanung.  Zwischen  den  Inhalten  des  abgeschlossenen   projekten während der Studienzeit;
        Erststudiums  und  des  angestrebten  Zweitstudiums  muss  ein
        sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können. Im ein-  •  wissenschaftliche  Bedeutung  der  angestrebten  interdiszi-
        zelnen muss dargelegt werden, dass die berufliche Situation da-  plinären Betätigung; ist die angestrebte Tätigkeit objektiv
        durch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweit-  von wissenschaftlicher Bedeutung?
        studiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Bei der Überprüfung
        sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:  Eine Kumulierung von mehreren geltend gemachten Gründen
                                                              findet nicht statt. Es wird die jeweils günstigste Fallgruppe für
        •   Welche  Voraussetzungen  für  das  angestrebte  Berufsziel  die Ermittlung der Messzahl zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag
            sind durch den bisherigen beruflichen Werdegang (z. B. im  für Bewerberinnen und Bewerber, die aus familiären Gründen
            Erststudium) erworben worden?                     bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist da-
                                                              von unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.
        •   Welche Voraussetzungen werden durch das Zweitstudium
            für das angestrebte Berufsziel erbracht?          Die  Rangplatzbestimmung  und  damit  die  Bildung  der  Mess-
                                                              zahl erfolgt durch Addition der vergebenen Punkte. Die höhere
        Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Be-  Messzahl geht der niedrigeren im Rang vor.
        rufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe
        nicht  bejaht  werden.  Unerheblich  ist  hingegen,  in  welchem
        Studiengebiet der Schwerpunkt der späteren Berufsausübung
        liegt und in welcher Reihenfolge das Erst- und das Zweitstudium
        betrieben werden.

        Zu Fallgruppe 4:
        Fallgruppe 4 berücksichtigt, dass die berufliche Situation auch
        dann  durch  ein  Zweitstudium  erheblich  verbessert  werden
        kann, wenn das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum
        Erststudium darstellt. In diesen Fällen ist im Einzelnen darzule-
        gen, weshalb das Studium zu befürworten ist.








                                                                                               Wintersemester 2022/23                                                                                                 Sommersemester 2022
   19   20   21   22   23   24   25   26   27   28   29