Page 25 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Wintersemester 2022/23
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 Ergänzende Erläuterungen zur Auswahl in der Quote der Zweitstudien-  Sonderregelungen für Pharmazie- und Medizin-
 bewerber*innen  absolventen

        Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ein Pharmaziestudium  Skala B:
        nach der Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989  Bestehensgrenze  60  v.H.  richtige  Antworten  an  der  Gesamt-
        (BGBl. I S. 1489) in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen  zahl der Aufgaben oder nicht mehr als 18 v.H. unter der durch-
        haben, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung aus den im Ver-  schnittlichen Prüfungsleistung der übrigen Kandidatinnen und
        hältnis 2:3 gewichteten Noten für den Ersten und den Zweiten  Kandidaten im gesamten Bundesgebiet und nicht unter 50 v.H.
        Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ermittelt.     richtige Antworten an der Gesamtzahl der Aufgaben.

        Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Medi-  Vomhundertsatz  der  richtigen   Leistungszahl/Leistungsgruppe
        zinstudium, die aufgrund der auf sie anzuwendenden Vorschrif-  Antworten an der Gesamtzahl
        ten  in  der  Approbationsordnung  nicht  in  der  Lage  sind,  eine   der Aufgaben
        Durchschnitts- oder Gesamtnote des Examens nachzuweisen,   von 85 v.H. bis 100 v.H.:  1 – ausgezeichnet, sehr gut
        wird die Zugehörigkeit zu der für die Zweitstudienbewerbung
        maßgeblichen  Leistungsgruppe  nach  folgenden  Grundsätzen   von 75 v.H. bis unter 85 v.H.:  2 – gut, voll befriedigend
        ermittelt:                                             von 65 v.H. bis unter 75 v.H.:  3 – befriedigend
                                                               von der Bestehensgrenze bis   4 – ausreichend
        1. Ermittlungsgrundlagen                               unter 65 v.H.:
        Der Ermittlung werden die erreichten Punktzahlen in folgenden
        Prüfungsteilen des Studiums zugrunde gelegt:          Die sich ergebenden Leistungszahlen der einzelnen Prüfungstei-
        im Studiengang Medizin                                le werden addiert und durch die Anzahl der zugrunde liegen-
                                                              den Prüfungsteile dividiert. Ist das Ergebnis keine ganze Zahl,
        •   die Ärztliche Vorprüfung                          werden die Ziffern 1 bis 4 hinter dem Komma abgerundet, die
                                                              Ziffern 5 bis 9 hinter dem Komma aufgerundet.
        •   der Erste und Zweite Abschnitt sowie der schriftliche Teil
            des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung     3. Nachweise
                                                              Der Stiftung sind Bescheinigungen der Prüfungsämter vorzule-
        2. Berechnungsmethode                                 gen, aus denen sich die in jedem Prüfungsteil erreichte Punkt-
        Anhand der erreichten Punktzahl wird für jeden zu berücksichti-  zahl  sowie  das  Datum  des  abgelegten  Prüfungsteils  ergeben.
        genden Prüfungsteil eine Leistungszahl ermittelt. Das gerunde-  Die Bescheinigungen sollen Angaben über die maximal erreich-
        te arithmetische Mittel aller Leistungszahlen kennzeichnet die  baren Punktzahlen enthalten.
        bei der Zweitstudienbewerbung maßgebliche Leistungsgruppe.

        Im Einzelnen wird folgendermaßen vorgegangen:

        Für jeden einzelnen Prüfungsteil wird das Verhältnis der erreich-
        ten Punktzahl zur maximal erreichbaren Punktzahl als Vomhun-
        dertsatz gebildet. Dieser Vomhundertsatz wird in Abhängigkeit
        von der jeweiligen Bestehensgrenze den aus den Skalen A oder
        B ersichtlichen Leistungszahlen zugeordnet. Die Leistungszah-
        len entsprechen den bei der Zweitstudienbewerbung maßgeb-
        lichen Leistungsgruppen

        Skala A:
        Bestehensgrenze  50  v.H.  richtige  Antworten  an  der  Gesamt-
        zahl der Aufgaben oder nicht mehr als 18 v. H. unter der durch-
        schnittlichen Prüfungsleistung der übrigen Kandidatinnen und
        Kandidaten im gesamten Bundesgebiet.

         Vomhundertsatz der richtigen   Leistungszahl/Leistungsgruppe
         Antworten an der Gesamtzahl
         der Aufgaben
         von 80 v.H. bis 100 v.H.:  1 – ausgezeichnet, sehr gut
         von 70 v.H. bis unter 80 v.H.:  2 – gut, voll befriedigend
         von 60 v.H. bis unter 70 v.H.:  3 – befriedigend
         von der Bestehensgrenze bis   4 – ausreichend
         unter 60 v.H.:








    Sommersemester 2022                                                                       Wintersemester 2022/23
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