Page 24 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2025
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        Ergänzende Erläuterungen zur Auswahl in der Quote der Zweitstudien-
        bewerber*innen


        Erläuterungen zu den einzelnen Fallgruppen:           Familienphase/Wiedereingliederung
                                                             Die  Erhöhung  der  Punktzahl  bei  Bewerberinnen  und
        Zu Fallgruppe 1:                                     Bewerbern,  die  mit  ihrem  Wunsch  nach  Aufnahme  eines
        Die Fallgruppe 1 betrifft die Fälle, in denen die Aufnahme eines  Zweitstudiums  die  Absicht  verbinden,  sich  nach  einer
        Berufes zwingend (bspw. aufgrund gesetzlicher Vorgaben) den  Familienphase  um  eine  Wiedereingliederung  oder  einen
        erfolgreichen Abschluss zweier Studiengänge voraussetzt.   Neueinstieg  in  das  Berufsleben  zu  bemühen,  kommt  dann  in
                                                             Betracht,  wenn  aus  familiären  Gründen  (z.  B.  Ehe,
        Zu Fallgruppe 2:                                     Kindererziehung)  eine  frühere  Berufstätigkeit  aufgegeben
        Die Bildung der Fallgruppe 2 soll der besonderen Bedeutung  oder  aus  Rücksicht  auf  familiäre  Belange  nach  Abschluss  eines
        des wissenschaftlichen Nachwuchses Rechnung tragen. Für die  Erststudiums  auf  die  Aufnahme  einer  adäquaten
        Punkteverteilung innerhalb der Fallgruppe 2 werden folgende   Berufstätigkeit  verzichtet  werden  musste.  Die  Höhe  des
        Kategorien gebildet:                                 Punktzuschlags  richtet  sich  nach  dem  Grad  der  Betroffenheit.
        •   7  Punkte:  Die  wissenschaftlichen  Gründe  sind  gewichtig  Das Ausmaß der Belastungen (z. B. Zahl der Kinder, Dauer der
            und durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt.  Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen.
         •   9 Punkte: Die wissenschaftlichen Gründe sind von beson-   Für die Verteilung der Punkte sind im Einzelnen folgende Krite-
            derem Gewicht und durch bisherige Leistungen belegt.  rien zu berücksichtigen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist:
                                                             •   bisheriger Werdegang; dabei sollten insbesondere die frü-
        •   11  Punkte: Die Gründe sind  von  überragender wissen-   heren wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeiten her-
            schaftlicher Bedeutung, durch hervorragende Leistungen  angezogen werden;
            belegt und von besonderem allgemeinen Interesse.
                                                             •   Ernsthaftigkeit des interdisziplinären Berufs-/Studienwun-
        Zu Fallgruppe 3:                                         sches; hier  sind die  wissenschaftlichen Tätigkeiten (z.B.
        In den Fällen der Fallgruppe 3 wird maßgeblich darauf abge-   Teilnahme an Bundeswettbewerben wie ”Jugend forscht“)
        stellt, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in wel-   ebenso zu würdigen wie z. B. die Mitarbeit in Forschungs-
        cher Weise beide  Studienabschlüsse  für die Berufsausübung   projekten während der Studienzeit;
        förderlich sind. Entscheidend ist die konkrete und individuelle
        Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des abgeschlossenen   •  wissenschaftliche Bedeutung der angestrebten interdiszi-
        Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums muss ein   plinären Betätigung; ist die angestrebte  Tätigkeit objektiv
        sachlicher Zusammenhang hergestellt  werden können.  Der   von wissenschaftlicher Bedeutung?
        Fokus bei der  Bewertung eines  Antrags auf Berücksichtigung
        der beruflichen  Gründe gemäß Fallgruppe 3 liegt auf  der  Eine  Kumulierung  von  mehreren  geltend  gemachten
        folgenden Frage:                                      Gründen findet nicht statt.  Es wird die jeweils günstigste
                                                              Fallgruppe für die  Ermittlung  der  Messzahl  zugrunde  gelegt.
         •   Inwiefern ist die Kombination von abgeschlossenem Erst-  Der Punktzuschlag für Bewerberinnen und Bewerber,  die aus

             und beabsichtigtem  Zweitstudium  für  das  angestrebte familiären  Gründen  bisher  ihren  Zweitstudienwunsch
             Berufsziel objektiv erforderlich?                zurückgestellt haben,  ist davon  unabhängig;  er  wird
                                                              zusätzlich gewährt. Die  Rangplatzbestimmung und damit
        Wird  durch die  Aufnahme  des  Zweitstudiums  lediglich ein  Be-  die  Bildung der Messzahl  erfolgt durch Addition der
        rufswechsel angestrebt,  können  besondere  berufliche Gründe vergebenen  Punkte.  Die  höhere  Messzahl  geht  der
        nicht  bejaht  werden.  Unerheblich ist  hingegen,  in  welchem niedrigeren im Rang vor.
        Studiengebiet  der  Schwerpunkt  der  späteren Berufsausübung
        liegt und in welcher Reihenfolge das Erst- und das Zweitstudium  Sonderregelungen  für  Pharmazie-  und  Medizin-
        betrieben werden.                                     absolventen
                                                              Bei  Bewerberinnen und Bewerbern,  die  ein Pharmaziestudium
        Zu Fallgruppe 4:                                      nach  der  Approbationsordnung  für  Apotheker  vom  19.  Juli
        Fallgruppe 4 berücksichtigt, dass die berufliche Situation auch   1989  (BGBl.  I  S.  1489)  in  der  jeweils  geltenden  Fassung
        dann durch ein  Zweitstudium  erheblich verbessert  werden  abgeschlossen haben, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung
        kann, wenn das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum   aus den im Verhältnis  2:3  gewichteten  Noten  für  den  Ersten
        Erststudium darstellt. In diesen Fällen ist im Einzelnen darzule-   und  den  Zweiten  Abschnitt  der  Pharmazeutischen  Prüfung
        gen, weshalb das Studium zu befürworten ist.          ermittelt.


        Zu Fallgruppe 5:                                      Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem
        Der Fallgruppe 5 werden alle übrigen Zweitstudienvorhaben zu-   Medizinstudium,  die  keine  Gesamtabschlussnote
        geordnet.                                             nachweisen  können,  wird die Berechnung der Durch-
                                                              schnittsnote nach der  jeweils  zum   Zeitpunkt  des
                                                              Studienabschlusses  geltenden  Fassung  der   Appro-
                                                              bationsordnung    für  Ärzte   durch   Hochschulstart
                                                              vorgenommen.

                                                       Hochschulstart                          Sommersemester 2025
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