Page 20 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2025
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        Wenn  Sie  nach  einer  Familienphase  die  Wiedereingliederung Wenn Sie nur berufliche Gründe für Ihr Zweitstudium geltend
        oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstreben, können Sie  machen, setzt allein Hochschulstart die Punktzahl fest.
        bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis
        zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht,  Die Auswahl
        wenn aus  familiären Gründen (z.B.  Ehe,  Kindererziehung)  die Die Punkte für Ihren Erststudienabschluss und für Ihre Be-
        frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf fami-  gründung  werden  zu  einer  Messzahl  addiert.  Die  Messzahl
        liäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnah-  ist maßgeblich für Ihre Platzierung auf der Rangliste  der
        me einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste.   Zweitstudienbewerber*innen. Bewerber*innen mit höherer
                                                              Messzahl gehen solchen mit niedrigerer Messzahl vor. Die Mess-
        Die  Höhe  des  Punktzuschlags  richtet  sich nach dem  Grad der zahl gilt für alle Studienorte, die im Antrag genannt werden. Bei
        Betroffenheit.  Das  Ausmaß  der  Belastungen  (z.B.  Zahl der Kin-  Bewerber*innen mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze
        der,  Dauer  der  Familienphase)  ist  in  angemessener  Weise zu mit Hilfe von sogenannten „nachrangigen Kriterien“ festgelegt.
        berücksichtigen.                                      Dabei  gehen zunächst  Bewerber*innen  vor, die  einen  Dienst
                                                              vollständig abgeleistet haben bzw. einen Dienst begonnen ha-
        Eine  Kumulierung  von  mehreren  Gründen  findet  nicht  statt;  ben und bei einer Bewerbung zum Sommersemester 2024 bis
        es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der  zum 31. März 2024 im  Umfang der gesetzlich vorge-
        Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen  schriebenen Mindestdauer abgeleistet haben werden.
        bisher  ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt  haben,  ist  da-
        von unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.           Dies gilt  auch  für Zweitstudienbewerber*innen, die ein  Kind
                                                              unter 18 Jahren oder eine(n) pflegebedürftige(n) Angehörige(n)
        Das Gutachten                                         bis zur Dauer von drei Jahren (dies gilt als Dienst) versorgt haben
        Wenn Sie  wissenschaftliche  Gründe  für  die  Aufnahme  des oder glaubhaft machen, bis zum genannten Zeitpunkt mindes-
        gewünschten Zweitstudiums haben, so müssen Sie, parallel zur  tens sechs Monate einen solchen „Dienst“ geleistet zu haben.
        form-  und fristgerechten Bewerbung  über  Hochschulstart  (s. Danach  entscheidet  das  Los.  Somit  besteht  eine  eindeutige
        „Die  Antragstellung“,  S.  21),  noch ein Gutachten an der  von Rangfolge unter den Zweitstudienbewerber*innen, die sich für

        Ihnen im  Bewerbungsportal  an  erster  Priorität  genannten   denselben Studiengang am selben Studienort bewerben. In die-
        Hochschule  mit  Hilfe  des  Anforderungsbogens  (S.  23)    ser Reihenfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausge-
        beantragen.                                           schöpft sind.

        Bitte informieren  Sie  sich  vorab  bei  der  jeweiligen  Hochschule Was ist zu beachten?
        über…                                                 Viele Bewerber*innen mit anrechenbaren Studienleistungen
            •  die hochschuleigenen Fristen  zur Beantragung des  hoffen, dass sie auch ohne eine Bewerbung bei Hochschul-
               Gutachtens,                                    start direkt von der Hochschule zum Studium in einem höhe-
            •  die   Art   und   Form    der   einzureichenden  ren Fachsemester zugelassen werden können. Die Chancen,
               Unterlagen/Nachweise,                          über diesen „Quereinstieg“  zum gewünschten Studium  zu-
            •  den Übermittlungsweg an die Hochschule (postalisch  gelassen  zu  werden,  sind  jedoch  erfahrungsgemäß  gering.
               und/oder elektronisch),                        „Quereinsteiger*innen“ können von der gewünschten Hoch-
            •  die entsprechenden Zieladressen (Anschrift / E-Mail).  schule nämlich erst dann berücksichtigt werden, wenn folgende
                                                              andere Personen eingeschrieben und danach noch weitere Stu-
        Die beauftragte Hochschule  vermerkt das Ergebnis in ihrem   dienplätze  im angestrebten höheren  Fachsemester  verfügbar
        Gutachten, setzt dafür die Punktzahl fest und leitet das   sind:
        Ergebnis des  Gutachtens  an Hochschulstart weiter. Die
        Unterlagen, die Sie an die Hochschule gesendet haben, werden   •  Bewerber*innen mit einem Zulassungsbescheid von Hoch-
        nicht weitergeleitet. Falls die Hochschule das Gutachten nicht   schulstart (für das  erste  Fachsemester)  und anrechen-
        allein anhand der vorgelegten Unterlagen erstellen kann, lädt   baren Studienleistungen
        sie den/die Bewerber*in zu einem Gespräch ein.
                                                              Um die danach ggf. verbleibenden, noch verfügbaren Studi-
        Kann die Hochschule die Frist zur Übermittlung des Ergebnisses   enplätze bemüht sich in der Regel eine große Anzahl entspre-
        nicht einhalten, z.B. weil das Gutachten nicht  früh genug   chend vorgebildeter Bewerber*innen. Wer  während seines
        angefordert worden ist, oder wird das Gutachten  von der   Erststudiums  bereits  anrechenbare  Studienleistungen  für
        Hochschule negativ bewertet, setzt Hochschulstart auf  Basis   das  beabsichtigte  Zweitstudium  erworben  hat,  sollte  diese
        der beruflichen Gründe die Punktzahl fest, und zwar  allein   schon  vor der  Bewerbung  für den Zweitstudiengang  vom
        durch Heranziehung der  Unterlagen, die Hochschulstart   Prüfungsamt der Hochschule bzw. vom zuständigen
        zusammen mit dem Zulassungsantrag vorgelegt wurden.   staatlichen Prüfungsamt anerkennen lassen. Nach  einer
        Beantragen Sie daher das Gutachten zur Beurteilung  der   Zulassung für den nunmehr gewünschten Studiengang können
        wissenschaftlichen Gründe frühzeitig.                 Sie bei der Einschreibung beantragen, in ein höheres Semester
                                                              eingestuft zu werden.
        Die Unterlagen, die Sie an die Hochschule zur Erstellung eines
        Gutachtens senden, schicken Sie bitte auch an Hochschulstart.   Nähere  Auskünfte  –  z.B.  über  die  Zuständigkeit  für  die
        Bitte senden Sie an Hochschulstart jedoch keine vollständigen   Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen – holen Sie
        wissenschaftlichen  Arbeiten    (Bachelor-   und/oder   bitte bei der gewünschten Hochschule ein.
        Masterarbeiten)  oder  andere  von  Ihnen   verfassten
        Publikationen zu.

                                                       Hochschulstart                          Sommersemester 2025
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