Page 20 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2025
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Wenn Sie nach einer Familienphase die Wiedereingliederung Wenn Sie nur berufliche Gründe für Ihr Zweitstudium geltend
oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstreben, können Sie machen, setzt allein Hochschulstart die Punktzahl fest.
bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis
zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, Die Auswahl
wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die Die Punkte für Ihren Erststudienabschluss und für Ihre Be-
frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf fami- gründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Messzahl
liäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnah- ist maßgeblich für Ihre Platzierung auf der Rangliste der
me einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Zweitstudienbewerber*innen. Bewerber*innen mit höherer
Messzahl gehen solchen mit niedrigerer Messzahl vor. Die Mess-
Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der zahl gilt für alle Studienorte, die im Antrag genannt werden. Bei
Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kin- Bewerber*innen mit gleicher Messzahl werden die Rangplätze
der, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu mit Hilfe von sogenannten „nachrangigen Kriterien“ festgelegt.
berücksichtigen. Dabei gehen zunächst Bewerber*innen vor, die einen Dienst
vollständig abgeleistet haben bzw. einen Dienst begonnen ha-
Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; ben und bei einer Bewerbung zum Sommersemester 2024 bis
es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der zum 31. März 2024 im Umfang der gesetzlich vorge-
Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen schriebenen Mindestdauer abgeleistet haben werden.
bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist da-
von unabhängig; er wird zusätzlich gewährt. Dies gilt auch für Zweitstudienbewerber*innen, die ein Kind
unter 18 Jahren oder eine(n) pflegebedürftige(n) Angehörige(n)
Das Gutachten bis zur Dauer von drei Jahren (dies gilt als Dienst) versorgt haben
Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für die Aufnahme des oder glaubhaft machen, bis zum genannten Zeitpunkt mindes-
gewünschten Zweitstudiums haben, so müssen Sie, parallel zur tens sechs Monate einen solchen „Dienst“ geleistet zu haben.
form- und fristgerechten Bewerbung über Hochschulstart (s. Danach entscheidet das Los. Somit besteht eine eindeutige
„Die Antragstellung“, S. 21), noch ein Gutachten an der von Rangfolge unter den Zweitstudienbewerber*innen, die sich für
Ihnen im Bewerbungsportal an erster Priorität genannten denselben Studiengang am selben Studienort bewerben. In die-
Hochschule mit Hilfe des Anforderungsbogens (S. 23) ser Reihenfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausge-
beantragen. schöpft sind.
Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule Was ist zu beachten?
über… Viele Bewerber*innen mit anrechenbaren Studienleistungen
• die hochschuleigenen Fristen zur Beantragung des hoffen, dass sie auch ohne eine Bewerbung bei Hochschul-
Gutachtens, start direkt von der Hochschule zum Studium in einem höhe-
• die Art und Form der einzureichenden ren Fachsemester zugelassen werden können. Die Chancen,
Unterlagen/Nachweise, über diesen „Quereinstieg“ zum gewünschten Studium zu-
• den Übermittlungsweg an die Hochschule (postalisch gelassen zu werden, sind jedoch erfahrungsgemäß gering.
und/oder elektronisch), „Quereinsteiger*innen“ können von der gewünschten Hoch-
• die entsprechenden Zieladressen (Anschrift / E-Mail). schule nämlich erst dann berücksichtigt werden, wenn folgende
andere Personen eingeschrieben und danach noch weitere Stu-
Die beauftragte Hochschule vermerkt das Ergebnis in ihrem dienplätze im angestrebten höheren Fachsemester verfügbar
Gutachten, setzt dafür die Punktzahl fest und leitet das sind:
Ergebnis des Gutachtens an Hochschulstart weiter. Die
Unterlagen, die Sie an die Hochschule gesendet haben, werden • Bewerber*innen mit einem Zulassungsbescheid von Hoch-
nicht weitergeleitet. Falls die Hochschule das Gutachten nicht schulstart (für das erste Fachsemester) und anrechen-
allein anhand der vorgelegten Unterlagen erstellen kann, lädt baren Studienleistungen
sie den/die Bewerber*in zu einem Gespräch ein.
Um die danach ggf. verbleibenden, noch verfügbaren Studi-
Kann die Hochschule die Frist zur Übermittlung des Ergebnisses enplätze bemüht sich in der Regel eine große Anzahl entspre-
nicht einhalten, z.B. weil das Gutachten nicht früh genug chend vorgebildeter Bewerber*innen. Wer während seines
angefordert worden ist, oder wird das Gutachten von der Erststudiums bereits anrechenbare Studienleistungen für
Hochschule negativ bewertet, setzt Hochschulstart auf Basis das beabsichtigte Zweitstudium erworben hat, sollte diese
der beruflichen Gründe die Punktzahl fest, und zwar allein schon vor der Bewerbung für den Zweitstudiengang vom
durch Heranziehung der Unterlagen, die Hochschulstart Prüfungsamt der Hochschule bzw. vom zuständigen
zusammen mit dem Zulassungsantrag vorgelegt wurden. staatlichen Prüfungsamt anerkennen lassen. Nach einer
Beantragen Sie daher das Gutachten zur Beurteilung der Zulassung für den nunmehr gewünschten Studiengang können
wissenschaftlichen Gründe frühzeitig. Sie bei der Einschreibung beantragen, in ein höheres Semester
eingestuft zu werden.
Die Unterlagen, die Sie an die Hochschule zur Erstellung eines
Gutachtens senden, schicken Sie bitte auch an Hochschulstart. Nähere Auskünfte – z.B. über die Zuständigkeit für die
Bitte senden Sie an Hochschulstart jedoch keine vollständigen Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen – holen Sie
wissenschaftlichen Arbeiten (Bachelor- und/oder bitte bei der gewünschten Hochschule ein.
Masterarbeiten) oder andere von Ihnen verfassten
Publikationen zu.
Hochschulstart Sommersemester 2025

