Page 21 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2025
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        Die Antragstellung
        Wenn  Sie  einen  Antrag  zur  Aufnahme  eines Zweitstudiums   beglaubigte  Kopien aller Belege  und  Nachweise  über Studi-
        stellen möchten, dann müssen Sie sich zunächst auf  dem   enleistungen und andere  Tätigkeiten  zur Begründung Ihres
        üblichen  Weg über Hochschulstart im  Dialogorientierten   Zweitstudienantrags
        Serviceverfahren  (DoSV)  registrieren.  Im  Rahmen  der
        anschließenden  Bewerbung wählen Sie einen Studiengang   •  Falls  Sie einen Dienst in  vollem  Umfang abgeleistet haben
        des Zentralen Verfahrens (ZV) aus. Von dort aus werden Sie   oder rechtzeitig zum Studienbeginn (d.h. zu einem Som-
        zum Antrag Online (AntOn) weitergeleitet, wo Sie Ihre    mersemester bis zum 31. März, zu einem Wintersemester
        Bewerbungen für die Studiengänge Humanmedizin,           bis zum  30. September)  abgeleistet haben werden,  sollten
        Zahnmedizin, Tiermedizin (nur zu einem Wintersemester)   Sie unbedingt einen Nachweis hierüber beifügen. Dies ist für
        und Pharmazie abgeben können. Bei der Antragsstellung im   Zweitstudienbewerber*innen besonders wichtig, weil im
        AntOn müssen Sie schließlich mitteilen, dass Sie sich für ein   Rahmen der  Auswahl ein  geleisteter Dienst  von großer
        Zweitstudium bewerben möchten. Der zunächst online       Bedeutung sein kann.
        gestellte Antrag muss nun mit den ergänzend angeforderten
        Unterlagen in Papierform  an Hochschulstart gesendet   •  auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche
        werden.                                                  schriftliche  Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch, mit
                                                                 Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätig-
        Die Termine                                              keit sowie zum angestrebten Berufsziel
        Zu einem Wintersemester  gelten für Erststudienbewer-
        ber*innen bei Hochschulstart zwei Bewerbungstermine:   Die  Begründung  sollte  abschließend  alle  Gesichtspunkte  ent-
                                                              halten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend
        •   31. Mai als letzter Bewerbungstermin für die so   gemachte(n) Fallgruppe(n) sollte(n) ausdrücklich genannt wer-
            genannten „Alt-Abiturient*innen“ und der          den. Wenn Sie für Ihre Zweitstudienbewerbung Gründe ange-
                                                              ben, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden
        •   15.  Juli  als  letzter  Bewerbungstermin  für    können, müssen dem Zulassungsantrag die entsprechenden
            „Neu-Abiturient*innen“.                           Nachweise als amtlich beglaubigte Fotokopien beigefügt wer-
                                                              den.
        Zu einem Sommersemester gilt für alle Bewerber*innen der
        15. Januar als letzter Bewerbungstermin.              Dafür zwei Beispiele:

        Wer sich bereits zu  einem  früheren Semester um  einen   •  Wenn Sie nach Ihrem abgeschlossenen Erststudium eine
        Studienplatz hätte bewerben können, gehört zu den „Alt-   berufliche Tätigkeit ausüben, die im Zusammenhang mit Ih-
        Abiturient*innen“.  Wer erst nach  dem vorhergehenden    rem abgeschlossenen Erststudium  und dem  angestrebten
        Bewerbungstermin seine Studienberechtigung erworben      Zweitstudium steht, müssen Nachweise über die Tätigkeit
        hat, gehört zu den „Neu- Abiturient*innen“.              beigefügt werden.

        Diese  auf  die  Besonderheiten  der  Bewerber*innen  für   •  Wenn  Sie Ihre Zweitstudienbewerbung damit begründen,
        ein Erststudium bezogene  Regelung wirkt  sich auch für   dass Sie aufgrund des abgeschlossenen Erststudiums keine
        Zweitstudienbewerber*innen aus.                          Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und bereits zwei
                                                                 Jahre arbeitslos sind, muss dies durch eine Bestätigung der
        •   Wer nach dem 15. Januar eines Jahres das Erststudium  Agentur für Arbeit und/oder durch erfolglose Bewerbun-
            ab-  schließt, ist bei einer Bewerbung für ein       gen nachgewiesen werden.
            Zweitstudium zu  einem Wintersemester  –  je nach
            Ablauf der jeweiligen  Bewerbungsfrist für  Alt-  und  Im Zweifelsfall besprechen Sie Ihre Studienplatzbewerbung bit-
            Neuabiturient*innen  –  wie ein  „Neu-Abiturient*in“ zu  te frühzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfristen mit der zustän-
            behandeln; es  gilt  also  der  15.  Juli  als  letzter  digen Sachbearbeitung bei Hochschulstart (siehe Homepage
            Bewerbungstermin.                                 unter „Unterstützung – Bewerberservice“).


        •   Wer vor dem 16. Januar eines Jahres das Erststudium  Wenn  Sie  wissenschaftliche  Gründe  für  Ihr Zweitstudium gel-
            abschließt, ist bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium  tend machen, müssen Sie folgende Besonderheiten beachten:
            zu einem Wintersemester wie ein „Alt-Abiturient*in“ zu
            behandeln; es  gilt also der 31. Mai als letzter  Sie fordern bei der Hochschule, die Sie im Zulassungsantrag bei
            Bewerbungstermin.                                 der erstmaligen Antragstellung an erster Stelle genannt haben,
                                                              mit Hilfe des Anforderungsformulars (s.u. Musterformular „Auf-
        Die Unterlagen                                        nahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“)
        Zum Antrag gehören folgende Unterlagen:               das Gutachten an. Der Anforderung des Gutachtens fügen Sie
                                                              bitte die  gleichen  Unterlagen  bei  wie  dem  an  Hochschulstart
        •   eine beglaubigte  Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres  zu richtenden Zulassungsantrag.
            Erststudiums. Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium
            beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer  Sie können den Unterlagen für die Hochschule  einen  aus-
            besonderen Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein,  reichend frankierten und an sich selbst adressierten
            die  für  die Ausstellung des Abschlusszeugnisses  Rückumschlag beifügen, wenn Sie Ihre Unterlagen zurück-
            zuständig ist.                                    erhalten möchten.



                                                       Hochschulstart                          Sommersemester 2025
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