Page 21 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2025
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Die Antragstellung
Wenn Sie einen Antrag zur Aufnahme eines Zweitstudiums beglaubigte Kopien aller Belege und Nachweise über Studi-
stellen möchten, dann müssen Sie sich zunächst auf dem enleistungen und andere Tätigkeiten zur Begründung Ihres
üblichen Weg über Hochschulstart im Dialogorientierten Zweitstudienantrags
Serviceverfahren (DoSV) registrieren. Im Rahmen der
anschließenden Bewerbung wählen Sie einen Studiengang • Falls Sie einen Dienst in vollem Umfang abgeleistet haben
des Zentralen Verfahrens (ZV) aus. Von dort aus werden Sie oder rechtzeitig zum Studienbeginn (d.h. zu einem Som-
zum Antrag Online (AntOn) weitergeleitet, wo Sie Ihre mersemester bis zum 31. März, zu einem Wintersemester
Bewerbungen für die Studiengänge Humanmedizin, bis zum 30. September) abgeleistet haben werden, sollten
Zahnmedizin, Tiermedizin (nur zu einem Wintersemester) Sie unbedingt einen Nachweis hierüber beifügen. Dies ist für
und Pharmazie abgeben können. Bei der Antragsstellung im Zweitstudienbewerber*innen besonders wichtig, weil im
AntOn müssen Sie schließlich mitteilen, dass Sie sich für ein Rahmen der Auswahl ein geleisteter Dienst von großer
Zweitstudium bewerben möchten. Der zunächst online Bedeutung sein kann.
gestellte Antrag muss nun mit den ergänzend angeforderten
Unterlagen in Papierform an Hochschulstart gesendet • auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche
werden. schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch, mit
Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätig-
Die Termine keit sowie zum angestrebten Berufsziel
Zu einem Wintersemester gelten für Erststudienbewer-
ber*innen bei Hochschulstart zwei Bewerbungstermine: Die Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte ent-
halten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend
• 31. Mai als letzter Bewerbungstermin für die so gemachte(n) Fallgruppe(n) sollte(n) ausdrücklich genannt wer-
genannten „Alt-Abiturient*innen“ und der den. Wenn Sie für Ihre Zweitstudienbewerbung Gründe ange-
ben, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden
• 15. Juli als letzter Bewerbungstermin für können, müssen dem Zulassungsantrag die entsprechenden
„Neu-Abiturient*innen“. Nachweise als amtlich beglaubigte Fotokopien beigefügt wer-
den.
Zu einem Sommersemester gilt für alle Bewerber*innen der
15. Januar als letzter Bewerbungstermin. Dafür zwei Beispiele:
Wer sich bereits zu einem früheren Semester um einen • Wenn Sie nach Ihrem abgeschlossenen Erststudium eine
Studienplatz hätte bewerben können, gehört zu den „Alt- berufliche Tätigkeit ausüben, die im Zusammenhang mit Ih-
Abiturient*innen“. Wer erst nach dem vorhergehenden rem abgeschlossenen Erststudium und dem angestrebten
Bewerbungstermin seine Studienberechtigung erworben Zweitstudium steht, müssen Nachweise über die Tätigkeit
hat, gehört zu den „Neu- Abiturient*innen“. beigefügt werden.
Diese auf die Besonderheiten der Bewerber*innen für • Wenn Sie Ihre Zweitstudienbewerbung damit begründen,
ein Erststudium bezogene Regelung wirkt sich auch für dass Sie aufgrund des abgeschlossenen Erststudiums keine
Zweitstudienbewerber*innen aus. Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und bereits zwei
Jahre arbeitslos sind, muss dies durch eine Bestätigung der
• Wer nach dem 15. Januar eines Jahres das Erststudium Agentur für Arbeit und/oder durch erfolglose Bewerbun-
ab- schließt, ist bei einer Bewerbung für ein gen nachgewiesen werden.
Zweitstudium zu einem Wintersemester – je nach
Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist für Alt- und Im Zweifelsfall besprechen Sie Ihre Studienplatzbewerbung bit-
Neuabiturient*innen – wie ein „Neu-Abiturient*in“ zu te frühzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfristen mit der zustän-
behandeln; es gilt also der 15. Juli als letzter digen Sachbearbeitung bei Hochschulstart (siehe Homepage
Bewerbungstermin. unter „Unterstützung – Bewerberservice“).
• Wer vor dem 16. Januar eines Jahres das Erststudium Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweitstudium gel-
abschließt, ist bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium tend machen, müssen Sie folgende Besonderheiten beachten:
zu einem Wintersemester wie ein „Alt-Abiturient*in“ zu
behandeln; es gilt also der 31. Mai als letzter Sie fordern bei der Hochschule, die Sie im Zulassungsantrag bei
Bewerbungstermin. der erstmaligen Antragstellung an erster Stelle genannt haben,
mit Hilfe des Anforderungsformulars (s.u. Musterformular „Auf-
Die Unterlagen nahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“)
Zum Antrag gehören folgende Unterlagen: das Gutachten an. Der Anforderung des Gutachtens fügen Sie
bitte die gleichen Unterlagen bei wie dem an Hochschulstart
• eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres zu richtenden Zulassungsantrag.
Erststudiums. Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium
beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer Sie können den Unterlagen für die Hochschule einen aus-
besonderen Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, reichend frankierten und an sich selbst adressierten
die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses Rückumschlag beifügen, wenn Sie Ihre Unterlagen zurück-
zuständig ist. erhalten möchten.
Hochschulstart Sommersemester 2025

