Page 22 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2025
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Da die Erstellung des Gutachtens längere Zeit in Anspruch
nimmt, sollten Sie es so früh wie möglich anfordern. Ihren
Zulassungsantrag reichen Sie mit allen erforderlichen Unter-
lagen bei Hochschulstart ein. Die Hochschule sendet das
Gutachten direkt an Hochschulstart.
Noch zu beachten
Auch wer erst durch den Abschluss des Erststudiums die
Berechtigung für das nunmehr angestrebte Studium
erworben hat, muss seinen Zulassungsantrag als
Zweitstudienbewerber*in stellen. Solche Bewerber*innen
können sich nicht darauf berufen, dass sie vorher gar keine
Hochschulzugangsberechtigung besaßen, die ihnen die
Aufnahme ihres jetzigen Wunschstudiums ermöglichte. Sinn
eines Studiums ist jedoch nicht die Generierung einer
Studienberechtigung; dies ist nur eine Nebenfolge des
Abschlusses.
Zweitstudienbewerber*innen, die wissenschaftliche Gründe
für ihr Zweitstudium geltend machen, müssen zusätzlich zum
Zulassungsantrag unverzüglich ein Gutachten beantragen.
Und zwar bei der Universität, die sie in ihrem
Zulassungsantrag bei der erstmaligen Antragstellung an
erster Stelle genannt haben.
Das dazugehörige Formular zur Beantragung
eines Gutachtens sollte wie das folgende Muster auf
Seite 23 aussehen.
Hochschulstart Sommersemester 2025

