Page 22 - Ergänzende Informationen zur Bewerbung Sommersemester 2025
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        Da  die  Erstellung  des  Gutachtens  längere  Zeit  in  Anspruch
        nimmt,  sollten  Sie  es  so  früh  wie  möglich  anfordern.  Ihren
        Zulassungsantrag reichen Sie mit allen erforderlichen Unter-
        lagen bei Hochschulstart  ein.  Die  Hochschule  sendet  das
        Gutachten direkt an Hochschulstart.

        Noch zu beachten
        Auch  wer  erst  durch  den  Abschluss  des  Erststudiums  die
        Berechtigung  für  das  nunmehr  angestrebte  Studium
        erworben   hat,  muss  seinen  Zulassungsantrag  als
        Zweitstudienbewerber*in  stellen.  Solche  Bewerber*innen
        können  sich  nicht  darauf  berufen,  dass  sie  vorher  gar  keine
        Hochschulzugangsberechtigung besaßen,  die  ihnen die
        Aufnahme ihres jetzigen Wunschstudiums ermöglichte. Sinn
        eines  Studiums  ist  jedoch  nicht  die  Generierung  einer
        Studienberechtigung;  dies  ist  nur  eine  Nebenfolge des
        Abschlusses.

        Zweitstudienbewerber*innen,  die  wissenschaftliche  Gründe
        für ihr Zweitstudium geltend machen, müssen zusätzlich zum
        Zulassungsantrag  unverzüglich ein  Gutachten beantragen.
        Und   zwar  bei  der  Universität,  die  sie  in  ihrem
        Zulassungsantrag  bei der  erstmaligen Antragstellung  an
        erster Stelle genannt haben.

        Das    dazugehörige   Formular   zur    Beantragung
        eines  Gutachtens sollte wie das folgende  Muster auf

        Seite 23  aussehen.
























































                                                       Hochschulstart                          Sommersemester 2025
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