Informationen für Hochschulen

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) richtet sich an alle staatlichen Hochschulen, die Studienplätze in grundständigen, zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führenden Studienangeboten vergeben.

Dazu zählen neben örtlich zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studienangeboten ebenfalls die vier bundesweit zulassungsbeschränkten medizinischen Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Es können sowohl Plätze in Einfach- als auch in Mehrfachstudienangeboten über das DoSV vergeben werden.

Für kirchliche Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen oder private Hochschulen besteht derzeit keine Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren. Sollten Sie als Angehörige oder Angehöriger einer solchen Hochschule Interesse am oder Fragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich zur individuellen Beratung gern an das .

Das Dialogorientierte Serviceverfahren unterstützt die Hochschulen bei ihren Zulassungsverfahren durch ein IT-System und ermöglicht die koordinierte Vergabe von Studienplätzen. Über das System des DoSV sind Hochschulen, Bewerber*innen und die Stiftung für Hochschulzulassung miteinander vernetzt.

Das System des DoSV ermittelt auf Grundlage der Ranglisten sowie der von den Studieninteressierten vorgenommenen Priorisierung ihrer Bewerbungen Angebote und Zulassungen. Bewerber*innen mit einer Zulassung werden automatisch aus allen anderen Ranglisten gestrichen. Niedriger priorisierte Angebote scheiden zugunsten von höher priorisierten Angeboten aus. Auf diese Weise können frei werdende Studienplätze unmittelbar an nachrückende Bewerber vergeben werden.

Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber erhält am Ende des Verfahrens maximal eine Zulassung. Durch die Dynamik des Verfahrens wird sichergestellt, dass Studienplätze zum einen schnell vergeben werden können und zum anderen auch weniger Studienplätze unbesetzt bleiben.

Das DoSV besteht aus verschiedenen Phasen, die sich zum Teil über mehrere Monate erstrecken:

  • (1) Vorbereitungen der Hochschulen: Hochschulen können mit Start des Serviceverfahrens mit dem Anlegen von Studienangeboten beginnen.
  • Studieninteressierte geben innerhalb der (2) Bewerbungsphase ihre Bewerbungen auf die teilnehmenden Studienangebote ab.
  • Darauf folgt die (3) Koordinierungsphase, in der das System des DoSV auf Basis der Ranglisten und der individuellen Priorisierung der Bewerber*innen Angebote und Zulassungen ermittelt.
  • Im Anschluss findet das (4) Koordinierte Nachrücken für die Vergabe von noch freien Studienplätzen statt. 

Detaillierte Darstellungen des Ablaufs eines Serviceverfahrens und der relevanten Arbeitsschritte während der einzelnen Verfahrensphasen sind für Hochschulmitarbeiter*innen im Infoportal verfügbar.

Das DoSV bietet für Hochschulen sowie Studieninteressierte zahlreiche Vorteile:

  • Der Mehrfachzulassungsabgleich für alle über die Stiftung für Hochschulzulassung laufenden Studiengänge ist gewährleistet.
  • Die Dynamik des Verfahrens ermöglicht eine frühzeitige Beurteilung der Zulassungs- und Einschreibsituation an den Hochschulen.
  • Die Vergabe der Studienplätze im DoSV erfolgt unter Berücksichtigung der hochschulspezifischen sowie (landes-)rechtlichen Vorgaben.
  • Die Aufgabenteilung mit der Stiftung für Hochschulzulassung kann hochschulindividuell gestaltet werden: Bei Bedarf übernimmt die Stiftung beispielsweise die Erstellung und den Versand von Zulassungs- und Rückstellungsbescheiden für DoSV-Studienangebote.
  • Für die medizinischen Studiengänge erfolgen die Bewerbungsprüfung, die Bildung und Freigabe der Ranglisten sowie die Erstellung der Bescheide durch die Stiftung.
  • Die Transparenz für die Bewerber*innen wird erhöht, da sie den aktuellen Status ihrer Bewerbungen in einem einzigen Portal einsehen und abgleichen können.
  • Durch einen festen Terminplan können sich die Studieninteressierten bei einer erfolgreichen Bewerbung frühzeitig auf ihre neue Lebenssituation einstellen.