Dienste

Sie wollen wissen, inwiefern hochschulstart geleistete Dienste wie FSJ oder Wehrdienst als Qualifikation berücksichtigt? Oder Sie möchten die Zulassung für einen Studienplatz noch zurückstellen, weil Sie erst noch einen anerkannten Dienst ableisten? Hier finden Sie alle Antworten.

Wann spielt welcher Dienst eine Rolle? Wie reiche ich ihn bei hochschulstart ein?
Unter den folgenden Punkten halten wir passend zu Ihrer Bewerbungssituation alle wichtigen Infos für Sie bereit: Wie lange die Dienste dauern müssen, damit sie berücksichtigt werden, wie Sie sie bei hochschulstart einreichen und vieles mehr.

1. Wenn Sie bereits eine Zulassung oder ein Zulassungsangebot haben...

Rückstellung wegen Ableistung eines Dienstes beantragen

Sie haben zu Beginn oder während eines Dienstes ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung erhalten, können Ihren Studienplatz aber wegen des noch andauernden Dienstes nicht annehmen? Beantragen Sie dann über hochschulstart die Rückstellung. So sichern Sie sich Ihren Studienplatz durch eine spätere bevorzugte Auswahl.

a) Bei Vorliegen einer Zulassungsbescheides für einen Studienplatz, oder…

b) Bei Vorliegen eines Zulassungsangebots für einen Studienplatz
Direkt im Bewerbungsportal von hochschulstart können Sie während der Koordinierungsphase das Angebot zurückstellen – unter dem Reiter „Meine Bewerbungen” über die Funtion „Rückstellung mitteilen”. Dies macht Sinn, wenn das vorliegende Angebot bereits Ihrem Wunsch-Studienplatz entspricht und Sie keine weiteren Angebote für von Ihnen höher priorisierte Studienplatz-Bewerbungen mehr erwarten.

Beachten Sie: 

  • Wenn Sie zu Beginn oder während eines Dienstes einen Studienplatz bzw. ein Studienplatz-Angebot über hochschulstart erhalten, so haben Sie das Recht, diesen Platz bald nach der Ableistung Ihres Dienstes zu beanspruchen. Dies können Sie mithilfe der „Rückstellung" signalisieren.
  • Durch eine Rückstellung scheiden Sie aus dem aktuellen Verfahren aus. Sie verlieren Ihren Anspruch auf einen Studienplatz für das betreffende Semester.
  • Sobald Sie eine Rückstellung mitteilen, scheiden auch die anderen von Ihnen abgegebenen Bewerbungen für andere Studiengänge oder Orte automatisch aus dem laufenden Verfahren aus.
  • Bevor Sie die Rückstellung veranlassen, prüfen Sie bitte sorgfältig, ob Sie tatsächlich einen Dienst im Sinne der geltenden Regelungen absolvieren.
  • Der eigentlich für Sie reservierte Studienplatz kann bei einer Rückstellung im laufenden Vergabeverfahren noch an jemand anderen vergeben werden, weil Sie ihn aktuell nicht beanspruchen.
  • Eine Rückstellung muss spätestens bis zum Ende der Koordinierung mitgeteilt werden.
  • Für die von Ihnen vorgenommene Rückstellung erhalten Sie im Bewerbungsportal von hochschulstart einen Rückstellungsbescheid. Die betreffenden Hochschulen werden über die Rückstellung informiert.

Bevorzugte Auswahl nach Ableistung eines Dienstes

  • Der Anspruch auf die bevorzugte Auswahl (sogenannte Vorweg-Zulassung) gilt für den von Ihnen zurückgestellten Studienplatz. Also genau für diesen Studiengang und Ort.
  • Je nach Hochschule und Studiengang gibt es unterschiedliche Regelungen, ob eine Rückstellung verpflichtend oder nicht verpflichtend ist.

Wie Sie den Anspruch auf bevorzugte Auswahl geltend machen

Wichtig: Die bevorzugte Auswahl aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs erfolgt nicht automatisch!

  • Sie müssen sich nach Ende Ihres Dienstes erneut über hochschulstart form- und fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen bewerben.
  • Zu den Unterlagen gehören in der Regel beglaubigte Kopien der Hochschulzugangsberechtigung, die aktuelle Dienstzeit-Bescheinigung sowie eine Kopie des Zulassungsbescheides bzw. Rückstellungsbescheides. Bitte beachten Sie, dass, falls ein Bescheid von einer Hochschule stammt und unterschrieben und gestempelt ist, sie die Kopie amtlich beglaubigen lassen müssen.
  • Eine Dienstzeit-Bescheinigung erhalten Sie in der Regel von Ihrer Dienststelle – der Bundeswehr, dem Bundesamt für den Zivildienst, der Entsendeorganisation und/oder dem Träger, bei freiwilligen Diensten.

Frist: Bis zu 2 Bewerbungssemester nach Dienst-Ende!

  • Wenn Sie sich nicht bis spätestens zum zweiten möglichen Bewerbungstermin nach dem Dienst-Ende bewerben, verfällt Ihr Anspruch.
  • Sie können den Anspruch auch schon während der Ableistung des Dienstes geltend machen, wenn Sie den Dienst rechtzeitig zum Studienbeginn beenden. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester muss der Dienst spätestens am 31. März enden. Bei einer Bewerbung zum Wintersemester muss er spätestens am 30. September enden.
  • Im Studiengang Tiermedizin werden nur zu Wintersemestern Studienplätze vergeben. Hier können Sie den Anspruch zu den beiden Wintersemestern nach Dienst-Ende geltend machen.

Beispiel

Elias hat während seines Dienstes eine Zulassung zum Studiengang Pharmazie erhalten. Sein Dienst endet am 31. März 2026. Er bewirbt sich im Dezember 2025 noch während seines Dienstes zum Sommersemester 2026 bei hochschulstart (Bewerbungsschluss: 15. Januar 2026). Elias kann schon zum Sommersemester 2026 aufgrund seines früheren Zulassungsanspruchs vorweg zugelassen werden.

Bei Geltendmachung auf zusätzliche Studiengänge bzw. Orte bewerben

Während Sie Ihren Anspruch mittels einer erneuten Bewerbung geltend machen, könnnen Sie sich zusätzlich für weitere Studienangebote bewerben. Sie müssen dabei das Studienangebot der früheren Zulassung bei der Priorisierung nicht an die erste Stelle setzen. Sie dürfen sich mit höherer Priorität für ein anderes Studienangebot bewerben, das Sie bevorzugen. Wenn Sie mit keiner höher priorisierten Bewerbung Erfolg haben, bleibt Ihnen immer noch die Zulassung zu Ihrem urspünglichen Studienplatz.

Beispiel

Leon hat zum Wintersemester 2025/26 während seines Dienstes einen Studienplatz im Studiengang Humanmedizin an der Universität Mainz erhalten. Als sein Dienst beendet ist, bewirbt er sich zum Sommersemester 2026 erneut bei hochschulstart und trägt nun neben der Universität Mainz noch zusätzlich die Universitäten München und Heidelberg ein. Weil er lieber dort als in Mainz studieren würde, setzt Leon seine Bewerbungen in folgende Reihenfolge: 1. Universität München, 2. Universität Heidelberg, 3. Universität Mainz. Während der Koordinierungsphase erhält Leon tatsächlich ein Zulassungsangebot für die höchstpriorisierte Bewerbung an der Universität München und kann an seinem Wunschort studieren. Hätte er bis zum Ende der Koordinierungsphase keinen Studienplatz in München oder Heidelberg erhalten, wäre ihm eine Zulassung für Mainz aufgrund seines bestehenden Anspruchs sicher gewesen.

Anspruch geltend machen für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie

Im Bewerbungsportal auch auf AntOn: Nachdem Sie sich im Bewerbungsportal von hochschulstart angemeldet haben, geben Sie nochmals über AntOn (Antrag Online) eine Bewerbung auf das Studienangebot ab, für das Sie entweder schon eine Zulassung erhalten haben (diese aber aufgrund des Dienstantritts nicht annehmen konnten) oder für das Sie in den vergangenen Vergabeverfahren eine Rückstellung beantragt haben. Bitte machen Sie auch im AntOn die bevorzugte Zulassung geltend!

Landarztquoten sowie ÖGD-Quote: Sie müssen eine bevorzugte Zulassung nach der Ableistung eines Dienstes auch dann über hochschulstart geltend machen, wenn Sie einen Zulassungsbescheid in den Landarztquoten oder der ÖGD-Quote erhalten haben und aufgrund eines Dienstantrittes daran gehindert gewesen sind, den Studienplatz anzunehmen.

Rückstellung verpflichtend?

Bei einigen Hochschulen und Studiengängen ist eine vorherige Rückstellung verpflichtend, um später eine bevorzugte Zulassung geltend machen zu können. Bei anderen Hochschulen und Studiengängen hingegen nicht.

Dauer von jeweils mindestens 6 Monaten:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Wehrdienst bis zur Dauer von 3 Jahren
  • Zivildienst
  • Anderer Dienst im Ausland (ADiA)
  • Europäischer Freiwilligendienst
  • Deutsch-Französischer Freiwilligendienst; als Internationaler Jugendfreiwilligendienst oder FSJ
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst
  • Freiwilligendienst „Weltwärts" und „Kulturweit"
  • Betreuung / Pflege nach Artikel 8 Absatz 3 Staatsvertrag über die Hochschulzulassung bis zur Dauer von 3 Jahren

Dauer von mindestens einem Jahr:

  • Entwicklungshelfer*in

2. Wenn Sie während des Vergabeverfahrens bei „Punktgleichheit" profitieren...

Wenn Sie bei Ihrer hochschulstart-Bewerbung einen Dienst geltend machen, kann Ihnen das auch in folgender Situation nützen: Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen werden im Vergabeverfahren Ranglisten gebildet. Wenn mehrere Bewerber*innen auf demselben Rang sind, weil sie z.B. im Abitur dieselbe Punktzahl haben, werden so genannte „nachrangige” Kriterien herangezogen, um eine eindeutlige Ranglistenposition zu erzeugen. Hier kann der Dienst die Zulassungschancen erhöhen.

Einer Rangliste der Abiturbesten hat zum Beispiel 100 Positionen. 20 Bewerber*innen können den Maximalwert von 900 Punkten nachweisen. Wegen ihrer Ranggleichheit wird ein weiteres Auswahlkriterium herangezogen. 5 der 20 Bewerber*innen mit 900 Punkten haben nachgewiesen, dass sie einen Dienst abgeleistet haben. Diese 5 Personen werden auf der Rangliste dann vor die 15 weiteren Bewerber*innen mit derselben Punktzahl gesetzt und nehmen die Rangpositionen 1 bis 5 ein.

Dauer von jeweils mindestens 6 Monaten bis zum Studienstart

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Wehrdienst bis zur Dauer von 3 Jahren
  • Zivildienst
  • Anderer Dienst im Ausland (ADiA)
  • Europäischer Freiwilligendienst
  • Deutsch-Französischer Freiwilligendienst; als Internationaler Jugendfreiwilligendienst oder FSJ
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst
  • Freiwilligendienst „Weltwärts" und „Kulturweit"
  • Betreuung / Pflege nach Artikel 8 Absatz 3 Staatsvertrag über die Hochschulzulassung bis zur Dauer von 3 Jahren

Dauer von mindestens einem Jahr:

  • Entwicklungshelfer*in

Auch schon zu Beginn oder während der Ableistung eines Dienstes sollten Sie dies bei Ihrer hochschulstart-Bewerbung angeben. Wichtig für die Berücksichtigung als „nachrangiges Kriterium" ist in der Regel die Ableistung von mindestens 6 Monaten bis zum Studienstart. Als Nachweis können Sie für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie gerne unser Formular für die Dienstzeit-Bescheinigung ausfüllen und per Post an hochschulstart senden.

3. Wenn Sie Ihre Chancen für Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie verbessern wollen...

Wenn Sie sich für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie interessieren und einen anerkannten Dienst ableisten, sollten Sie bei Ihrer hochschulstart-Bewerbung den Dienst immer mit einreichen. Er kann Ihnen nicht nur bei Punktgleichheit im Vergabeverfahren nützen, sondern Ihnen je nach Hochschule auch konkrete Punkte bei der Bewerbung bringen.

Sowohl im Rahmen der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) als auch in der Quote „Auswahlverfahren der Hochschulen" (AdH-Quote) kann ein anerkannter Dienst bei verschiedenden Hochschulen von Bedeutung sein. Ob und in welcher Höhe die Hochschule Ihrer Wahl den von Ihnen absolvierten Dienst berücksichtigt, können Sie den zum jeweiligen Semester geltenden Auswahlkriterien der Hochschulen in der ZEQ und AdH-Quote im Download-Bereich entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für den Studiengang Tiermedizin spielt nach aktuellem Stand der Dienst als Zusatzqualifikation bei keiner deutschen Hochschule eine Rolle.

Dauer von jeweils mindestens 11 Monaten:

Fachnahe Tätigkeiten im Rahmen folgender anerkannter Dienste

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Wehrdienst
  • Zivildienst
  • Anderer Dienst im Ausland (ADiA)
  • Europäischer Freiwilligendienst
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst
  • Freiwilligendienst „Weltwärts"

Dauer von jeweils mindestens 24 Monaten:

Fachnahe Tätigkeiten als Ehrenamt bei folgenden Institutionen

  • ASB
  • DLRG
  • DRK
  • DKMS
  • Feuerwehr
  • Johanniter
  • Malteser
  • THW

Um für Humanmedizin oder Zahnmedizin in der ZEQ oder AdH-Quote Punkte zu bringen, muss die Tätigkeit überwiegend medizinische Bezüge aufweisen. Die bloße Annahme von Telefonaten oder das Organisieren sozialer Veranstaltungen bei einem Dienstträger reichen hierzu nicht aus. Auch für den Studiengang Pharmazie muss eine fachliche Einschlägigkeit der abgeleisteten Tätigkeit eindeutig aus Ihrer Dienstbescheinigung hervorgehen.

Auch wenn Sie noch am Beginn der Ableistung eines Dienstes stehen, sollten Sie den Dienst bei Ihrer hochschulstart-Bewerbung angeben. Als Nachweis können Sie die Dienstzeit-Bescheinigung ausfüllen und fristgerecht per Post an hochschulstart senden. Aus den Dienstnachweisen, die Sie bei hochschulstart einreichen, muss eindeutig hervorgehen, dass die Tätigkeit, die Sie während der Dauer des Dienstes ausüben / ausgeübt haben, „fachlich einschlägig" ist.

Beachten Sie folgende Fristen: Damit der anerkannte Dienst in der ZEQ und/oder der AdH-Quote berücksichtigungsfähig ist, müssen zu einem Sommersemester bis zum Stichtag 31. Januar oder zu einem Wintersemester bis zum 31. Juli mindestens 11 Monate abgeleistet sein. Bei den genannten ehrenamtlichen Tätigkeiten müssen zu dem Stichtag mindestens 24 Monate abgeleistet sein.

Damit der geleistete Dienst berücksichtigt werden kann, wird neben Ihren Angaben im Bewerbungsportal ein Nachweis Ihrer Dienstzeit benötigt. Nutzen Sie für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie gerne unser Muster-Formular und reichen Sie es im Original rechtzeitig per Post bei hochschulstart ein.
Muster-Formular für eine Dienstzeit-Bescheinigung