Bewerbungsstatus

Jede Bewerbung wird mit einem Bewerbungsstatus gekennzeichnet. Der jeweilige Status wird im Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals angezeigt. Bewerber*innen sollten den Status der eigenen Bewerbungen regelmäßig kontrollieren. Die Bedeutung der einzelnen Status erfahren Sie hier oder im Benutzerkonto des Bewerbungsportals unter „Meine Bewerbungen“.

Wer setzt den Bewerbungsstatus?

Verantwortlich für den Bewerbungsstatus bei Bewerbungen auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (wie Psychologie, Rechtswissenschaften usw.), sowie auf zulassungsfreie Studiengänge sind die Hochschulen. Bitte richten Sie daher diesbezügliche Fragen direkt an die jeweilige Hochschule.

Der Status für Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte ZV-Studiengänge (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) wird von Hochschulstart vergeben. Fragen dazu richten Sie bitte direkt an Hochschulstart.

In Vorbereitung

Wenn eine Bewerbung auf ein Studienangebot im Bewerbungsportal von Hochschulstart gespeichert ist, sie aber noch nicht durch die Bewerber*innen abgegeben wurde, befindet sie sich im Status „in Vorbereitung“. In diesem Status ist die Bewerbung nicht für die Hochschule sichtbar und nimmt noch nicht am Vergabeverfahren teil.

Eingegangen

Im Bewerbungsstatus „eingegangen“ liegt die Bewerbung in elektronischer Form vor. Sie nimmt in diesem Status noch nicht am Vergabeverfahren teil. Im Bereich der örtlich zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen erfolgt die weitere Bearbeitung der Bewerbung durch die Hochschule.

Für die ZV-Studiengänge gilt: Der Status „eingegangen“ besagt, dass die Online-Bewerbung erfolgreich an Hochschulstart übermittelt wurde. Dieser Status gibt keine Auskunft über den Eingang oder das Ergebnis der Prüfung der postalisch bei Hochschulstart einzureichenden Unterlagen, d.h. solange der Status Ihrer Bewerbungen „eingegangen“ lautet, sind die einzureichenden Unterlagen noch nicht bei Hochschulstart eingegangen und geprüft worden. Nachdem Ihre Unterlagen bei Hochschulstart geprüft wurden, wechselt der Status der Bewerbungen entweder in „gültig“ oder, falls gravierende Mängel vorliegen, in den Status „vorläufig ausgeschlossen“.

Wichtiger Hinweis: Unterlagen für Bewerbungen auf ZV-Studiengänge müssen grundsätzlich immer postalisch an Hochschulstart geschickt werden.

Gültig

Die Bewerbung ist von der Hochschule als „gültig“ eingeordnet worden und kann damit am Koordinierungsverfahren teilnehmen. Eine vorherige Prüfung der Bewerbung durch die Hochschule muss nicht notwendigerweise stattgefunden haben.

Für die ZV-Studiengänge gilt: Die Bewerbung ist von Hochschulstart nach vorheriger Prüfung der Unterlagen auf „gültig“ gesetzt worden.

Angebot liegt vor

Eine Bewerbung, die in den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste gelangt, erhält den Status „Angebot liegt vor“.

Wenn das Angebot angenommen wird, erfolgt eine Zulassung und alle anderen Bewerbungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin scheiden aus dem Verfahren aus. Der Status der Bewerbungen ändert sich dann entsprechend in „zugelassen“ bzw. „ausgeschieden“.

Ein Angebot kann während der Koordinierungsphase auch automatisch in eine Zulassung umgewandelt werden.

Dies geschieht sofort, wenn

1) die Koordinierungsregeln aktiv sind,

2) die höchstpriorisierte Bewerbung den Status „Angebot liegt vor“ erhält und

3) alle anderen Bewerbungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin ebenfalls im zulassungsfähigen Bereich liegen.

Wenn mehrere Bewerbungen eines Bewerbers bzw. einer Bewerberin ein Zulassungsangebot erhalten, bleibt nur das Höchstpriorisierte bestehen und alle niedriger priorisierten Bewerbungen mit Angebot scheiden aus. Niedriger priorisierte Bewerbungen im Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ bleiben hingegen zunächst erhalten.

Am Ende des Verfahrens wird das höchstpriorisierte Angebot automatisch in den Status „zugelassen“ überführt.

Zulassungsangebot aktuell nicht möglich

Dieser Status bedeutet, dass für die entsprechende Bewerbung derzeit kein Angebot möglich ist. Dies ist noch nicht als endgültige Ablehnung zu werten und kann sich im Verfahrensverlauf noch ändern.

Im Koordinierten Nachrücken bleibt der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ dauerhaft und damit abschließend bestehen, wenn die Bewerbung erfolglos ist. Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt.

Zugelassen

Eine Bewerbung wurde zugelassen (entweder durch die manuelle Annahme eines Angebots durch Bewerber*innen oder automatisch durch das Vergabesystem). Für die Einschreibung an der Hochschule benötigen die Bewerber*innen einen Zulassungsbescheid, der entweder direkt von der Hochschule oder im Bewerbungsportal von Hochschulstart zur Verfügung gestellt wird.

Für ZV-Studiengänge gilt: Den Zulassungsbescheid, sowie alle anderen Bescheide, finden die Bewerber*innen im Bewerbungsportal von Hochschulstart unter „Meine Bescheide“ – alternativ unter „Meine Bewerbungen“.

Vorläufig Ausgeschlossen

Sollten bei einer Bewerbung wichtige Angaben oder einzureichende Unterlagen fehlen oder fehlerhaft sein, kann die Hochschule die Bewerbung in den Status „vorläufig ausgeschlossen“ setzen. Eine genaue Begründung kann die Hochschule im Bewerbungsportal von Hochschulstart einstellen oder auf Anfrage erläutern. Wird der entsprechende Mangel nicht in der von der Hochschule genannten Frist behoben, erhält die entsprechende Bewerbung den Status „ausgeschlossen“ und nimmt nicht am Verfahren teil. Sollte die Hochschule keine eigene Nachreichfrist festgesetzt haben, so endet die Frist spätestens mit Ablauf der Bewerbungsphase des Verfahrens.

Für die ZV-Studiengänge gilt: Sollten während der Prüfung der postalisch einzureichenden Unterlagen gravierende Mängel festgestellt worden sein (bspw. aufgrund fehlender HZB), erhält die Bewerbung den Status „vorläufig ausgeschlossen“ und den Bewerber*innen wird unter „Meine Daten -> Feste Bewerbungsbestandteile -> Bewerberangaben Zentrales Verfahren“ der Mangel mitgeteilt. Bewerber*innen können im Anschluss den Mangel im Rahmen der für sie geltenden Nachreichfristen beheben.

Ausgeschlossen

Eine Bewerbung befindet sich im Status „ausgeschlossen“, wenn sie die zeitlichen, formalen und/oder inhaltlichen Anforderungen der Hochschule (bzw. von Hochschulstart) nicht erfüllt. In diesem Status nimmt die Bewerbung nicht am weiteren Verfahren teil. Die daran anknüpfenden Ausschlussbescheide werden immer durch Hochschulstart erstellt.

Auch eine inaktive, überzählige Bewerbung (wenn mehr als zwölf Bewerbungen im Verfahren abgegeben wurden) erhält nach Ende der Bewerbungsphase den Status „ausgeschlossen“. In diesem Fall wird kein Ausschlussbescheid erstellt.

Zurückgezogen

Bewerber*innen haben die Möglichkeit, abgegebene Bewerbungen zurückzuziehen. In diesem Status nimmt die Bewerbung nicht mehr am weiteren Verfahren teil. Eine Bewerbung kann im Bewerbungsportal von Hochschulstart oder bei dezentraler Bewerbungsabgabe auch über das hochschuleigene Bewerbungsportal zurückgezogen werden. Bewerbungen im Status „zurückgezogen“ können nur innerhalb der Bewerbungsphase erneut abgegeben werden. Entscheidet sich ein Bewerber bzw. eine Bewerberin, komplett aus dem Verfahren auszuscheiden, werden alle zurückziehbaren Bewerbungen gleichzeitig zurückgezogen. Auch bei einer Kontolöschung durch die Bewerber*innen oder durch Hochschulstart (bei Mehrfachregistrierung) werden alle zurückziehbaren Bewerbungen in den Status „zurückgezogen“ gesetzt.

Zurückgestellt

Bewerber*innen können für ein Angebot oder eine Zulassung über das Bewerbungsportal von Hochschulstart eine Rückstellung mitteilen, wenn sie den Studienplatz aufgrund eines anerkannten Dienstes nicht annehmen können. Mit Nachweis über den Dienst und dem Rückstellungsbescheid kann in einem der folgenden Semester ein Anspruch auf erneute Auswahl für einen Studienplatz in dem entsprechenden Studiengang geltend gemacht werden. Die Vorwegzulassung (bzw. die erneute Auswahl) muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird.

Ausgeschieden

Eine Bewerbung befindet sich im Status „ausgeschieden“ und nimmt damit nicht mehr am Verfahren (von Hochschulstart) teil, wenn ein(e) Bewerber*in ein anderes Angebot angenommen hat, ein höher priorisiertes Angebot vorliegt oder zugelassen worden ist.
Für Bewerbungen im Status „ausgeschieden“ werden keine Bescheide erstellt. Ausgeschiedene Bewerbungen können außerdem nicht wieder aktiviert werden.

Abgelehnt

Eine Bewerbung befindet sich im Status „abgelehnt“, wenn bis zum Ende der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot ermittelt werden konnte. Im Falle einer automatischen Zulassung am Ende des Verfahrens werden alle höher priorisierten Bewerbungen auf „abgelehnt“ gesetzt. Alle niedriger priorisierten Bewerbungen erhalten den Status „ausgeschieden“.

Für jede Bewerbung im Status „abgelehnt“ wird durch Hochschulstart ein Ablehnungsbescheid erstellt.

Eingeschrieben

Wenn Bewerber*innen eine Zulassung erhalten und sich mit Ihrem Zulassungsbescheid bei der Hochschule eingeschrieben haben, kann die Hochschule diese Information an Hochschulstart übermitteln und der Status wird in „eingeschrieben“ geändert.

Nicht eingeschrieben

Die Hochschule kann Bewerber*innen trotz Zulassungsbescheid die Einschreibung verweigern, wenn sich Inkonsistenzen zwischen deren Angaben bei der Bewerbung und den tatsächlichen Unterlagen zeigen. In diesem Fall kann die Hochschule diese Information an Hochschulstart übermitteln und der Status wird in „nicht eingeschrieben“ geändert.

Frist abgelaufen

Wenn Bewerber*innen eine Zulassung erhalten haben, jedoch nicht innerhalb der von der Hochschule geforderten Frist zur Einschreibung erscheinen, kann diese die Information an Hochschulstart übermitteln und der Status wird in „Frist abgelaufen“ geändert.