
Terminübersicht
Auf dieser Seite haben wir alle für Bewerber*innen relevante Verfahrenstermine zusammengefasst. Wenn Sie wissen möchten, was sich hinter den einzelnen Phasen/Verfahrensabschnitten verbirgt, finden Sie unter Verfahrensdetails weiterführende Informationen. Erläuterungen zu den weiter unten genannten Bescheiden finden Sie dagegen in einem eigenen Bereich.
Wintersemester 2022/23
Sie finden hier den Terminplan für das Wintersemester 2022/23.
Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Details zu Fristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ( z.B. Informatik, Biologie, Psychologie etc.) erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) | ||
25.04.2022 | Start der Bewerbungsphase Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich. | |
31.05.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Alt-Abiturient*innen ENDE der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob bzgl. der Bewerbungsfristen zwischen Alt– und Neu-Abiturient*innen (s.o.) unterschieden wird. | |
15.06.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Alt-Abiturient*innen Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) Nachweise für Bewerbungskriterien, die erst nach dem 15.06.2022 erworben werden, können noch bis zum 20.07.2022 nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass Sie sich bis zum 15.06.2022 mit dem unterschriebenen Zulassungsantrag und einer gültigen HZB bei Hochschulstart postalisch beworben haben. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob und bis wann eine Nachreichfrist vorgesehen ist. | |
15.07.2022 | Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) | |
16.07.2022 | Start der Koordinierungsphase Es können bereits Angebote erfolgen, die bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von der Freigabe der Ranglisten ab, die je nach Hochschule erfolgt) | |
20.07.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Neu-Abiturient*innen Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) | |
23.07.2022 | Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln | |
29.07.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
05.08.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
19.08.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
22.08.2022 | Beginn der Portalsperre (ab 0:00 Uhr) | |
24.08.2022 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr) | |
25.08.2022 | Ende der Koordinierungsphase | |
25.08.2022 | Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & ZV | |
25.08.2022 | Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
27.08.2022 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
28.08.2022 | Start des Koordinierten Nachrückens | |
30.09.2022 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden vom 01.08 bis 25.08. (Koordinierungsphase) bzw. vom 29.08. bis 04.10. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt. Zulassungen bezüglich der Medizin-Teilstudienplätze werden ab dem 13.10. und dem 27.10. veröffentlicht.
Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 21.07. bis 26.08. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 29.08. bis 04.10. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.
Sommersemester 2022
Sie finden hier den Terminplan für das Sommersemester 2022.
Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Details für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ( z.B. Biologie, Psychologie, Rechtswissenschaften etc.) zu Fristen erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
Termine Sommersemester 2022
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) | ||
01.11.2021 | Start der Bewerbungsphase Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich. | |
15.01.2022 | Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) | |
16.01.2022 | Start der Koordinierungsphase Es können bereits Angebote erfolgen, die bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von der Freigabe der Ranglisten ab, die je nach Hochschule erfolgt) | |
20.01.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) | |
23.01.2022 | Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln | |
28.01.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
04.02.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
18.02.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
22.02.2022 | Beginn der Portalsperre (ab 0:00 Uhr) | |
24.02.2022 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr) | |
24.02.2022 | Ende der Koordinierungsphase | |
25.02.2022 | Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & ZV | |
25.02.2022 | Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
27.02.2022 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
28.02.2022 | Start des Koordinierten Nachrückens | |
31.03.2022 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden vom 31.01. bis 25.02. (Koordinierungsphase) bzw. vom 28.02. bis 01.04. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags elektronisch bereitgestellt. Nach dem Termin 17.03. erfolgt nur noch eine Bereitstellung am Freitag, 01.04. Zulassungen bezüglich der Humanmedizin-Teilstudienplätze werden ab dem 11.04. und dem 28.04. veröffentlicht.
Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 20.01. bis 25.02. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 28.02. bis 01.04. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Zur Erläuterung: Die Bescheide werden bis zu einem konkreten Versand-Zeitpunkt gesammelt. Sollte also bspw. eine Zulassung an einem frühen Montagmorgen erfolgen, so wird der Bescheid noch am selben Tag zum Abruf bereitgestellt werden. Würde diese Zulassung jedoch etwa am frühen Montagabend erfolgen, so erfolgt die Bereitstellung des Bescheids erst am anschließenden Donnerstagnachmittag.
Sollten Sie den postalischen Versand der Bescheide gewünscht haben, erfolgt dieser jeweils am Dienstag und Freitag. Beachten Sie bitte, dass die Bescheide, welche für die ZV-Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erstellt werden, ausschließlich elektronisch in Ihrem Benutzerkonto zur Verfügung gestellt werden. Hierfür erfolgt kein postalischer Versand.
Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.
*Ausschlussfrist
Die oben platzierte Darstellung liefert eine Gesamtübersicht der Termine und Fristen im zeitlichen Verlauf des aktuellen Vergabe- bzw. Koordinierungsverfahrens. Im Rahmen dieser Darstellung wird an mehreren Stellen der Begriff "Ausschlussfrist" verwendet. Es ist sehr wichtig, dass Sie verstehen, was sich hinter dieser juristischen Formulierung verbirgt. Daher möchten wir den Begriff an dieser Stelle erläutern.
Nach Ablauf der Ausschlussfrist kann ein Antrag nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt werden und nachgereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ausschlussfristen sind in den Vergabeverordnungen der einzelnen Länder festgelegt.
Ist eine Ausschlussfrist abgelaufen, können Verfahrenshandlungen nicht mehr vorgenommen werden. So kann ein Antrag nach Ablauf der Frist nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt werden und nachgereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Ausschlussfrist kann nicht verlängert werden. Von anderen Fristen unterscheidet sich eine Ausschlussfrist dadurch, dass nach ihrem Ablauf auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand nicht mehr möglich ist - dies gilt selbst dann, wenn die Fristversäumnis unverschuldet ist.
** für den Studiengang Humanmedizin
Weitergehende Informationen der Bundesländer zur Landarztquote und Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) finden Sie hier.