Terminübersicht

Auf dieser Seite haben wir alle für Bewerber*innen relevante Verfahrenstermine zusammengefasst. Wenn Sie wissen möchten, was sich hinter den einzelnen Phasen/Verfahrensabschnitten verbirgt, finden Sie unter Verfahrensdetails weiterführende Informationen. Erläuterungen zu den weiter unten genannten Bescheiden finden Sie dagegen in einem eigenen Bereich.

Sobald die Termine für das Sommersemester 2025 feststehen, werden diese hier veröffentlicht.

Haben Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben, beachten Sie die vorgezogene Bewerbungsfrist für Alt-Abiturient*innen zum Wintersemester im ZV

Unterschiedliche Bewerbungsfristen im ZV für Alt- und Neu-Abiturient*innen zum Wintersemester

Bei einer Bewerbung zu einem Wintersemester für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (ZV) Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie beachten Sie bitte die vorgezogene Bewerbungsfrist für Alt-Abiturient*innen.
Als Alt-Abiturient*innen werden Bewerber*innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben. Bewerber*innen, die nach dem 15. Januar ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, gelten als Neu-Abiturient*innen.

Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums als Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung.
Für Bewerber*innen, die Ihr Erststudium vor dem 16. Januar des laufenden Jahres abgeschlossen haben, gelten zu einem Wintersemester die Bewerbungs- und Nachreichfristen der Alt-Abiturient*innen.
Für Bewerber*innen, die Ihr Erststudium nach dem 15. Januar des laufenden Jahres abgeschlossen haben, gelten zu einem Wintersemester die Bewerbungs- und Nachreichfristen der Neu-Abiturient*innen.

Sie finden hier den Terminplan für das Wintersemester 2024/25.
Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Details zu Fristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ( z.B. Informatik, Biologie, Psychologie etc.) erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)

29.04.2024

Start der Bewerbungsphase

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich.

29.04.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Start der Bewerbungsphase für die vier ZV-Studiengänge

 
31.05.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Alt-Abiturient*innen

ENDE der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*)

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob bzgl. der Bewerbungsfristen zwischen Alt– und Neu-Abiturient*innen (s.o.) unterschieden wird.

 
15.06.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Alt-Abiturient*innen

Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*)

Nachweise für Bewerbungskriterien, die erst nach dem 15.06.2024 erworben werden, können noch bis zum 20.07.2024 nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass Sie sich als Alt-Abiturient*in bis zum 15.06.2024 mit dem unterschriebenen Zulassungsantrag und einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung bei Hochschulstart postalisch beworben haben.

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob und bis wann eine Nachreichfrist vorgesehen ist.

 
15.07.2024Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*)
16.07.2024

Start der Koordinierungsphase

Es können bereits Angebote erfolgen, die bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von der Freigabe der Ranglisten ab, die je nach Hochschule erfolgt)

18.07.2024Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote (immer montags und donnerstags)  
20.07.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Neu-Abiturient*innen

Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*)

 
23.07.2024Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln 
26.07.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Im Laufe des Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für
Abiturbestenquote, Landärzte & ÖGD**, Zweitstudium,
auch alle Zulassungsangebote auf Grund einer bevorzugten Auswahl nach Ableistung eines Dienstes.
Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

 
29.07.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (immer montags und donnerstags)

 
02.08.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Im Laufe des Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für
AdH und ZEQ.
Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

 
16.08.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für
Härtefälle.
Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

 
22.08.2024Beginn der Portalsperre (ab 00:00 Uhr) 
24.08.2024Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr) 
24.08.2024Ende der Koordinierungsphase 
25.08.2024Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken 
26.08.2024Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & Zentrales Verfahren

Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide sowie der Ablehnungsbescheide, Ausschlussbescheide und Rückstellungsbescheide aus der Koordinierungsphase
 
27.08.2024Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken 
28.08.2024Start des Koordinierten Nachrückens 
30.09.2024Ende des Koordinierten Nachrückens 

Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV) werden vom 29.07. bis 26.08. (Koordinierungsphase) bzw. vom 29.08. bis 23.09. und abschließend am 01.10. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.

Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 18.07. bis 26.08. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 29.08. bis 01.10. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.

Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.

Sie finden hier den Terminplan für das Sommersemester 2024.
Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Details zu Fristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ( z.B. Informatik, Biologie, Psychologie etc.) erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)

26.10.2023

Start der Bewerbungsphase

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich.

26.10.2023

Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Start der Bewerbungsphase für die Studiengänge (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie)

15.01.2024

Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*)

16.01.2024

Start der Koordinierungsphase

Von Beginn an können Zulassungsangebote für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgen, die dann auch bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem die Hochschulen ihre jeweiligen Ranglisten übermitteln und freigeben.)

20.01.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*)

23.01.2024

Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln

26.01.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote (ab ca. 16:00 Uhr) für
Abiturbestenquote, Landärzte & ÖGD**, Zweitstudium,
auch alle Zulassungsangebote auf Grund einer bevorzugten Auswahl nach Ableistung eines Dienstes.

Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

02.02.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für
AdH und ZEQ (ab ca. 16:00 Uhr)
Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

16.02.2024

Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie)

Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für
Härtefälle (ab ca. 16:00 Uhr)
Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt.

22.02.2024

Beginn der Portalsperre (ab 0:00 Uhr)

24.02.2024

Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr)

24.02.2024

Ende der Koordinierungsphase

25.02.2024

Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken

26.02.2024

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & ZV
Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide, Ausschlussbescheide, Rückstellungsbescheide sowie Ablehnungsbescheide aus der Koordinierungsphase

27.02.2024

Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken

28.02.2024

Start des Koordinierten Nachrückens

31.03.2024

Ende des Koordinierten Nachrückens

Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden vom 29.01. bis 26.02. (Koordinierungsphase) bzw. vom 29.02. bis 25.03. und abschließend am 02.04. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt. 

Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 18.01. bis 26.02. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 29.02. bis 02.04. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.

Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.

* Was ist eine Ausschlussfrist?

Mit einer Ausschlussfrist wird gekennzeichnet, bis wann gewisse Verfahrenshandlungen von Ihnen vorgenommen sein müssen, damit diese im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können. So kann nach Ablauf einer Ausschlussfrist z.B. ein Antrag nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt oder es können nachgereichte Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Verlängerung einer Ausschlussfrist ist nicht möglich. Nach Ablauf einer Ausschlussfrist ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand nicht möglich – es kann also nicht auf den Verfahrenstand zurückgesetzt werden als die Frist noch nicht verstrichen war – dies gilt selbst dann, wenn die Fristversäumnis unverschuldet ist.

Die einschlägigen Ausschlussfristen sind in den Vergabeverordnungen der einzelnen Länder festgelegt.  

** für den Studiengang Humanmedizin

Weitergehende Informationen der Bundesländer zur Landarztquote und Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) finden Sie hier.