Details zu den DoSV-Regeln
Bei der Koordinierung von Zulassungsangeboten im DoSV kommen vier Regeln zum Einsatz, die im Folgenden vorgestellt werden. Um diese Regeln besser verstehen zu können, müssen zunächst jedoch einige Kernbegriffe erläutert werden.
Kernbegriffe
Mit dem Begriff „aktive Bewerbung“ werden Bewerbungen bezeichnet, die erfolgreich im DoSV-Bewerbungsportal abgegeben wurden, am Verfahren teilnehmen und sich daher aktuell im Prozess der Verarbeitung befinden. Zulassungen können nur für aktive Bewerbungen ausgesprochen werden. Im Umkehrschluss ist zu beachten, dass für inaktive Bewerbungen (also Bewerbungen mit dem Status „zurückgezogen“, „ausgeschlossen“ oder „ausgeschieden“) keine Zulassung möglich ist.
Alle Bewerbungen werden an den Hochschulen selbst auf Ranglisten für die entsprechenden Studiengänge erfasst. Da für jeden Studiengang nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht, enthält jede Rangliste auch eine entsprechende Grenze, ab der keine Zulassung mehr möglich ist. Die Bewerbungen, die sich oberhalb dieser Grenze befinden, liegen folglich im sogenannten „zulassungsfähigen Bereich“, denn für sie kann ein Zulassungsangebot vergeben werden.
Wichtig: Die Koordinierung von Zulassungsangeboten ist ein hochdynamischer Prozess. Daher ist eine Bewerbung, die zu Beginn der Koordinierungsphase nicht im zulassungsfähigen Bereich liegt, nicht automatisch „gescheitert“. Das Annahme- und Priorisierungsverhalten aller am DoSV beteiligten Bewerber*innen hat Auswirkungen auf die Bewerbungsprozesse aller Mit-Bewerber*innen, so dass über den gesamten Koordinierungsprozess verteilt immer wieder Bewerbungen in die zulassungsfähigen Bereiche der Ranglisten übergehen.
Zulassungsangebot
Wenn eine Bewerbung im DoSV positiv durch eine Hochschule wahrgenommen wurde (also im zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste erfasst wird), so spricht diese Hochschule dem/der jeweiligen Bewerber*in ein Zulassungsangebot aus – d.h. sie bietet für diese Bewerbung also eine Zulassung an. Bewerber*innen können ein solches Angebot jederzeit aus eigener Kraft annehmen. In diesem Fall wird aus dem Zulassungsangebot eine „echte“ Zulassung und die übrigen Bewerbungen scheiden unwiderruflich aus dem Verfahren aus.
Entscheidend ist jedoch, dass Bewerber*innen nicht gezwungen sind, diese Entscheidung in jedem Fall selbst zu treffen. Daher legen die hier im weiteren Verlauf abgebildeten DoSV-Koordinierungsregeln fest, was geschieht, wenn Bewerber*innen nicht aus eigenem Antrieb ein Zulassungsangebot annehmen, und unter welchen Umständen sozusagen automatisch aus einem solchen Angebot eine Zulassung wird.
Koordinierungsregeln
Während der Koordinierungsphase kommen die ersten drei Koordinierungsregeln zum Einsatz. Die vierte Koordinierungsregel wird exklusiv im Koordinierten Nachrücken angewandt.
Wenn nur genau eine aktive Bewerbung im DoSV vorliegt und diese auch im zulassungsfähigen Bereich der entsprechenden Rangliste erfasst ist, wird ein Zulassungsangebot ausgesprochen und sofort in eine Zulassung umgewandelt.
Der Bewerbungsprozess ist damit erfolgreich abgeschlossen, und die Bewerber*innen können sich im Anschluss für ihren Wunschstudiengang einschreiben.
Wenn mehrere aktive Bewerbungen im DoSV vorliegen und alle von ihnen im zulassungsfähigen Bereich der entsprechenden Ranglisten erfasst sind, werden die jeweiligen Zulassungsangebote ausgesprochen. Anschließend wird das am höchsten priorisierte Zulassungsangebot in eine Zulassung umgewandelt.
Der Bewerbungsprozess ist damit erfolgreich abgeschlossen, und die Bewerber*innen können sich im Anschluss für ihren am höchsten priorisierten Wunschstudiengang einschreiben.
Wenn mehrere aktive Bewerbungen im DoSV vorliegen und mindestens zwei davon im zulassungsfähigen Bereich erfasst sind, während andere Bewerbungen zu diesem Zeitpunkt nicht im zulassungsfähigen Bereich liegen, so werden die jeweils möglichen Zulassungsangebote ausgesprochen. Anschließend entfällt das niedriger priorisierte Zulassungsangebot, während das höher priorisierte Zulassungsangebot und die bisher nicht im zulassungsfähigen Bereich liegenden Bewerbungen bestehen bleiben.
Der Bewerbungsprozess dauert weiter an, weil noch Bewerbungen vorliegen, für die potentiell noch Zulassungsangebote ausgesprochen werden können. (Natürlich können auch an dieser Stelle Bewerber*innen das verbliebene Angebot selbst annehmen und den Bewerbungsprozess so eigenständig erfolgreich beenden.)
Wenn im Koordinierten Nachrücken mindestens eine Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich der entsprechenden Rangliste(n) liegt, so wird für diese Bewerbung ein Zulassungsangebot ausgesprochen und sofort in eine Zulassung überführt.
Der Bewerbungsprozess ist damit erfolgreich abgeschlossen, und die Bewerber*innen können sich im Anschluss für den verbliebenen Wunschstudiengang einschreiben.