Bewerbung für Medizin & Co
Themenfeld Bewerbung für Medizin & Co
Wo finde ich auf das aktuelle Vergabeverfahren bezogene Informationen für die Studiengänge Medizin & Co?
Hier finden Sie ergänzende Informationen zur Bewerbung für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Darf ich mich nur auf einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben?
Seit dem Sommersemester 2020 werden zusätzlich die Studienplätze für bundesweit zulassungsbeschränkte Studienplätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren koordiniert. Im DoSV können Sie sich gleichzeitig auf mehrere bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge und grundständige DoSV-Studiengänge bewerben. Maximal zwölf Bewerbungen können am Verfahren teilnehmen. Alle Bewerbungen für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang zählen dabei jeweils als nur eine Bewerbung. Sie können somit alle Universitäten, die diesen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang anbieten, auswählen.
Wo finde ich das AntOn-Portal?
Sie müssen sich zunächst im DoSV-Bewerbungsportal registrieren und anmelden. Lassen Sie sich über die Suche zu den Studienangeboten Ihren gewünschten Studiengang anzeigen und wählen die entsprechende Hochschule. In den Detailinformationen zum Studienangebot finden Sie den Link zum AntOn-Portal, über das Sie Bewerbungen für alle bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) abgeben können.
Alternativ können Sie innerhalb des DoSV-Bewerbungsportals auch den Bereich „Meine Daten“ / „Feste Bewerbungsbestandteile“ ansteuern. Wenn Sie dort bis in den Bereich „Bewerberangaben zentrales Verfahren“ herunterscrollen, finden Sie zu Beginn dieses Abschnitts ebenfalls den Link zum AntOn-Portal.
Wo kann ich bei Bedarf meine persönlichen Daten ändern?
Dies ist ausschließlich in Ihrem DoSV-Benutzerkonto möglich.
Können die Hochschulen derzeit für das AdH oder die ZEQ Ortspräferenzen vorgeben, die bei der Antragstellung zwingend beachtet werden müssen?
Nein, nach dem momentan geltenden Recht sind keine Ortspräferenzvorgaben zulässig. Sie können die Reihenfolge Ihrer Studienorte ausschließlich nach Ihren persönlichen Wünschen festlegen.
Ist mein Zulassungsantrag automatisch für weitere Vergabeverfahren gültig, falls ich abgelehnt werden sollte?
Nein. Sie müssen sich zu jedem Vergabeverfahren, an dem Sie teilnehmen möchten, jeweils erneut bewerben und das unterschriebene Antragsformular fristgerecht einreichen.
Welche Termine habe ich im aktuellen Vergabeverfahren zu beachten?
Die Termine im aktuellen Vergabeverfahren
Kann ich in jedem Fall am koordinierten Nachrücken teilnehmen?
Nein. Sobald Sie im laufenden Vergabeverfahren eine Zulassung erhalten haben, ist die Teilnahme am koordinierten Nachrücken nicht mehr möglich. Der Teilnahmewunsch für das koordinierte Nachrücken kann zudem nur für die Studienangebote erfolgen, die Sie auch in der ursprünglichen Bewerbung genannt hatten. Neue Studienangebote dürfen nicht mehr hinzugefügt werden.
Kann ich meine Unterlagen auch elektronisch an Hochschulstart senden?
Nein. Unterlagen müssen bei einer Bewerbung für Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie grundsätzlich per Post an Hochschulstart versandt werden und können nicht elektronisch übermittelt werden. Hinweise zur Form der zu übersendenden Unterlagen finden Sie hier.
Welche Adresse verwende ich für meine Postsendungen an Hochschulstart?
Senden Sie bitte Ihre die Post an
Hochschulstart
44128 Dortmund
oder
Hochschulstart
Sonnenstr. 171
44137 Dortmund
Wo finde ich Angaben zu meinen Bewerbungsbestandteilen und ggf. Fehlerhinweise?
Sie finden Ihre Bewerbungsbestandteile sowie Informationen zu fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen im DoSV-Bewerbungsportal unter der Rubrik "Meine Daten"/"Feste Bewerbungsbestandteile".
Muss das Papierantragsformular von mir original unterschrieben werden?
Ihre Originalunterschrift auf dem Antragsformular ist zwingend erforderlich. Eine eingescannte Unterschrift genügt nicht. In einem Ausnahmefall können Sie sich alĺerdings bei der Antragstellung vertreten lassen.
Wie kann ich mich bei der Hochschulstart-Bewerbung vertreten lassen?
In diesem Fall kommen die Ausstellung einer formlosen Vollmacht oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Vertreters in Betracht. Nähere Informationen finden Sie hier.
Welche formalen Voraussetzungen gelten für bei Hochschulstart einzureichende Kopien?
Sämtliche Kopien müssen in amtlich beglaubigter Form vorgelegt werden.
Bis wann ist es möglich, den Nachweis einer Berufsausbildung nachzureichen?
Zum Sommersemester 2021 müssen Hochschulstart die Nachweise über die abgeschlossene Berufsausbildung bis spätestens 21. Januar 2021 (Ausschlussfrist) in amtlich beglaubigter Form vorliegen.
Welche Berufsausbildungen bzw. Berufstätigkeiten können anerkannt werden?
Es können ausschließlich die in der geltenden Vergabeverordnung enthaltenen Ausbildungen und Tätigkeiten berücksichtigt werden. Somit fällt beispielsweise der Rettungssanitäter nicht darunter. Weitere Informationen finden Sie in den Ergänzenden Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Wie kann ich die fachlich einschlägige, mindestens zwölfmonatige Berufstätigkeit konkret nachweisen?
Die von Ihnen eingesandten Belege müssen darüber Aufschluss geben, dass die entsprechenden Beschäftigungszeiten tatsächlich vorliegen bzw. zum für alle maßgeblichen Stichtag 15. Januar 2021 vorliegen werden. Die Vorlage eines Arbeitsvertrages reicht nicht aus.
Können im Ausland erworbene Ausbildungen eingebracht werden?
Ausländische Ausbildungen können anerkannt werden, wenn die Gleichwertigkeit von einer zuständigen deutschen Stelle bescheinigt wurde.
Muss ich das TMS- Ergebnis bzw. andere Testergebnisse postalisch einreichen?
Das TMS-Ergebnis muss nicht mehr postalisch eingereicht werden. Sie geben dieses (sowie Ergebnisse des HAM-Nat bzw. weiterer Tests) im AntOn-Portal selber ein. Bitte halten Sie Ihre Testdaten für die Bewerbung bereit.
Ich habe die Daten bezüglich meiner Testergebnisse (TMS, HAM-Nat etc.) zu oft falsch eingegeben. Was kann ich tun?
Sollten Sie Ihre Testergebnisse fünf Mal falsch eingegeben haben, fordert AntOn Sie auf, die Originalunterlagen der Testergebnisse postalisch zu einem Sommersemester bis zum 21. Januar, zu einem Wintersemester bis zum 21. Juli (Ausschlussfristen) an Hochschulstart zu senden.
Was habe ich zu beachten, wenn ich Dienste bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten für die AdH- bzw. ZEQ-Quote nachweisen will?
Aus den Belegen muss hervorgehen, dass Sie in einem fachlich einschlägigen Bereich eingesetzt waren. Hilfreich wäre es diesbezüglich, wenn Sie uns eine genaue Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung stellen würden. Stichtag für das Erreichen der jeweils geforderten Mindestdauer ist zu einem Sommersemester der 15. Januar, zu einem Wintersemester der 15.Juli des laufenden Jahres. Die Nachweise müssen postalisch spätestens bis 21. Januar bzw. 21. Juli bei Hochschulstart eingehen (Ausschlussfristen).
Werden Sozialkriterien weiterhin berücksichtigt?
Sozialkriterien werden nicht mehr berücksichtigt.
Gibt es die Möglichkeit, einen Ortsantrag zu stellen?
Die Möglichkeit, Ortsanträge zu stellen, entfällt.
Benötige ich eine Meldebescheinigung?
Meldebescheinigungen werden nicht mehr benötigt.
Wie mache ich die erneute Auswahl nach einem Dienst (Vorwegzulassung) geltend?
Sie werden im AntOn durch die verschiedenen Reiter geleitet. Im Bereich "Studiengänge" geben Sie zunächst den gewünschten Studiengang und anschließend die in Frage kommenden Orte an. Rechts neben den Orten finden Sie die Überschrift "Vorwegzulassung". Dort können Sie den entsprechenden Studienort markieren und somit den Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst anmelden. Postalisch reichen Sie anschließend bitte eine amtlich beglaubigte Kopie oder eine Originalbescheinigung über die Ableistung Ihres Dienstes sowie eine einfache Kopie des Zulassungsbescheides ein.