Details zum Quotenmodell
Die Vergabe der Studienplätze für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt auf Basis eines Quotenmodells. Das Modell beinhaltet drei unterschiedliche Hauptquoten. Wenn Sie sich bewerben, nehmen Sie automatisch an allen drei Hauptquoten teil.
Zuerst wird bei der Studienplatzvergabe aber die sogenannte Vorabquote angewendet. Zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden vorab erteilt - und zwar an bestimmte Bewerbergruppen. Dies sind: Härtefälle, Ausländer*innen, Zweitstudienbewerber*innen sowie Bewerber*innen, die sich auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben (z.B. Landärzte), ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben. Die danach noch verfügbaren Studienplätze werden dann in den drei Hauptquoten vergeben.
Die erste Hauptquote ist die Abiturbestenquote. 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden über sie vergeben. Die im Abiturergebnis ausgewiesene Punktzahl ist hier das Auswahlkriterium. Nachrangige Kriterien sind Dienst und Los. Da es aber je nach Bundesland Unterschiede bei den Abiturnoten gibt, werden zuerst 16 Landesquoten gebildet. Pro Bundesland eine Quote. Wenn Sie z.B. in Hessen Ihr Abitur gemacht haben, werden Sie mit allen anderen hessischen Abiturienten auf der Landesliste für Hessen geführt. Die Rangfolge der Bewerber auf den einzelnen Listen wird nach den Kriterien Punktzahl, Dienst und Los erstellt.
Nachdem die 16 Landeslisten erstellt wurden, werden diese zu einer Bundesliste für ganz Deutschland zusammengeführt. Dadurch erhält jeder Bewerber auf der Bundesliste eine eindeutige Positionszahl. Anhand dieser werden Sie an den von Ihnen gewählten Hochschulen auf einem bestimmten Rangplatz eingeordnet. Welche Studienorte Sie bei Ihrer Bewerbung gewählt haben, spielt für den Rangplatz keine Rolle. Die Studienplätze werden dann anhand der Ranglisten-Positionen an die Bewerber vergeben.
Die nächste Hauptquote ist die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ). Über sie werden 10% der Studienplätze vergeben. Bei der Auswahl in dieser Quote spielt die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung keine Rolle. Es werden ausschließlich schulnotenunabhängige Eignungskriterien genutzt (Ausnahme: Pharmazie). Solche Kriterien können (je nach Hochschule) sein:
- Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests (TMS, HAM-Nat etc.)
- Ergebnis eines Auswahlgesprächs
- abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten (Dienste/ehrenamtliche Tätigkeiten), außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben
Zuletzt werden 60% der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Auch in dieser Quote legen die Hochschulen unterschiedliche Zahlenwerte zur Berücksichtigung von Auswahlkriterien fest, nach denen sie die Bewerber*innen bewerten und letztendlich auswählen. Das können sein:
- Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Punkte)
- gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung
- Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests
- Ergebnis eines Auswahlgesprächs
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben
Die anerkannten Berufsausbildungen, Berufstätigkeiten und Vorbildungen sind in den Vergabeverordnungen der Länder definiert.
Allerdings müssen die Hochschulen bezüglich ihrer Kriterien gewisse Regeln einhalten. Dazu gehört, dass mindestens ein schulnotenunabhängiges Eignungskriterium maßgebliches Gewicht besitzen muss. Im Studiengang Humanmedizin sind sogar zwei schulnotenunabhängige Eignungskriterien vorgeschrieben. Außerdem wird ein fachspezifischer Studieneignungstest für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin als verbindliches Kriterium vorgegeben. Für Pharmazie gelten abweichende Regelungen.
Welche Kriterien die Hochschulen anwenden und wie sie diese gewichten, steht den Hochschulen unter Einhaltung der gemachten Vorgaben allerdings frei. Werden die Punkte der Hochschulzugangsberechtigung als Kriterium angewendet, wird ein Prozentrang ermittelt. Der Prozentrang wird aus Ihrer in der Abiturbestenquote ermittelten Positionszahl errechnet. Dann werden mit einer Prozentrangformel der Prozentrang und Testergebnisse in Punktwerte umgerechnet.
Nach dem AdH ist die Vergabe der Studienplätze innerhalb der drei Hauptquoten beendet. Noch verfügbare Studienplätze werden anschließend in internen Nachrückverfahren und danach noch per Losverfahren vergeben.